7960/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ausfallsbonus 2: Welche Branchen wurden wie gefördert?

 

Art und Weise der Verlängerung der Wirtschaftshilfen über Juni 2021 hinaus wurden von NEOS mehrfach kritisiert. Obwohl Monate vor Auslaufen bekannt war, dass gewisse Branchen, wie z.B. die Stadthotellerie oder Veranstalter, weiterhin betroffen sein werden, hat die Bundesregierung die Zeit nicht genutzt, ein effizientes und rasches Kriseninstrument zu entwickeln, welches die bisherigen Schwachstellen berücksichtigt. Stattdessen wurde erst Mitte Juni 2021 bekannt gegeben, dass die bisherigen Instrumente Härtefallfonds, Verlustersatz und Ausfallsbonus verlängert werden würden. Konstruktive Vorschläge der NEOS (schon seit Dezember 2020) eine Verlustkompensation nach Vorbild des Kieler Modells, wie vom designierten Wifo-Chef Felbermayr vorgeschlagen, einzuführen, wurden mehrfach ignoriert und schließlich im Finanzausschuss am 22. Juni 2021 abgeschmettert.

Betroffene Unternehmer_innen wie Opposition mussten bis Ende Juli 2021 warten, um die konkrete Ausgestaltung der Richtlinie zum Ausfallsbonus 2 endlich sehen zu können. Diese enthielt jedoch keine Ersatzraten und konnte Betroffene somit nicht darüber informieren, inwieweit diese anspruchsberechtigt waren. Erst Anfang August 2021 wurde die Branchenkategorisierung (Anhang 2 zur Richtlinie des Ausfallsbonus 2) veröffentlicht. Hierbei wurde offensichtlich der Anhang des Umsatzersatzes 2 kopiert und die Ersatzrate zu jener für den November 2020 einfach halbiert. Die vom Finanzminister vorgelegte Liste anspruchsberechtigter Branchen ließ nicht nur den dringenden Verdacht aufkommen, dass offensichtlich improvisiert eine bestehende Auflistung von Branchen kopiert und nur leicht verändert wurde. Angesichts der weitreichenden Schließungen im November 2020 erscheint es fragwürdig, wie für den Zeitraum Juli-September 2021 der gleiche Betroffenkreis gelten kann. Dies insbesondere deshalb, weil sich die Bundesregierung seit den ersten Lockerungen im Frühling 2021 stets darum bemühte, klarzustellen, dass die wirtschaftliche Lage in den meisten Branchen immer besser werde (wie vom Wifo zuletzt bestätigt). Die Weitläufigkeit der Unterstützung steht dazu im offenen Widerspruch. Jegliche Erklärungen vonseiten des Finanzministers fehlten, warum ein Unternehmen, dass in einer wieder erstarkten Branchen 50% Ausfall hat, von der öffentlichen Hand künstlich weiter am Leben erhalten werden soll. Gerade wegen der Gefahr der Unterstützung von sog. "Zombieunternehmen" - vor allem auch zum Schaden gesunder Konkurrenten - stellt sich die Frage, welche Branchen daraus gefördert wurden. Wie mehrfach von NEOS gefordert, ist auch hier eine offene und gründliche Evaluierung notwendig, um effizienter zu fördern und notwendige Instrumente für die Zukunft zu verbessern.

 

Quellen:

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Summen wurden aus dem Ausfallsbonus bis zum Tag der Anfragebeantwortung ausbezahlt bzw. rechtsverbindlich zugesagt(Bitte um Aufgliederung der Anträge nach Zahl der Antragsteller und Volumen nach Branchen und Bundesländer)
    1. Wie viele Anträge für den Ausfallsbonus 2 gab es aus der Baubranche? (Bitte um Aufgliederung nach einzelnen ÖNACE-Zugehörigkeit und Bundesland)
    2. Wie viele Anträge für den Ausfallsbonus 2 gab es aus der Einzelhandel? (Bitte um Aufgliederung nach einzelnen ÖNACE-Zugehörigkeit und Bundesland)
    3. Wie viele Anträge für den Ausfallsbonus 2 gab es aus der Landwirtschaft? B(Bitte um Aufgliederung nach einzelnen ÖNACE-Zugehörigkeit und Bundesland)
    4. Wie viele Anträge für den Ausfallsbonus 2 gab es aus dem verarbeitenden Gewerbe? (Bitte um Aufgliederung nach einzelnen ÖNACE-Zugehörigkeit und Bundesland)
    5. Wie viele Anträge für den Ausfallsbonus 2 gab es aus der Herstellung von Waffen bzw. Munition? (Bitte um Aufgliederung nach einzelnen ÖNACE-Zugehörigkeit und Bundesland)
    6. Wie viele Anträge für den Ausfallsbonus 2 gab es aus dem Spiel-, Wett-, Lotteriewesen? (Bitte um Aufgliederung nach einzelnen ÖNACE-Zugehörigkeit und Bundesland)
    7. Wie viele Anträge für den Ausfallsbonus 2 gab es von Wirtschafts-, Arbeitgeberverbänden und Berufsorganisationen? (Bitte um Aufgliederung nach einzelnen ÖNACE-Zugehörigkeit und Bundesland)
    8. Wie viele Anträge für den Ausfallsbonus 2 gab es von Arbeitnehmervereinigungen? B(Bitte um Aufgliederung nach einzelnen ÖNACE-Zugehörigkeit und Bundesland)
    9. Wie viele Anträge für den Ausfallsbonus 2 gab es von kirchlichen Vereinigungen, politischen Parteien und sonstige Interessenvertretungen bzw. Vereinigungen? (Bitte um Aufgliederung nach einzelnen ÖNACE-Zugehörigkeit und Bundesland)
  1. Wann genau wurde angefangen an der Branchenkategorisierung des Ausfallsbonus 2 verwaltungsintern zu arbeiten und wann wurde diese fertiggestellt?
  2. Inwiefern fand eine Evaluierung des Ausfallsbonus 1 und 2 statt? (hinsichtlich des konkreten Textes der Richtlinien samt Anhang, des gewählten Adressatenkreises und der Effizienz der ausbezahlten Hilfen in den unterscheidlichen Branchen)
  3. Gab es Bereiche die retrospektiv, wegen der guten Lage der jeweiligen Branche, weniger gefördert hätten sollen?
  4. Inwiefern wurde die Gefahr der unbeabsichtigten Unterstützung von sog. "Zombieunternehmen" (also von hoch verschuldeten Unternehmen, die aufgrund seines unprofitablen Geschäftsbetriebs nicht in der Lage sind, die Zinsen von aufgenommenen Krediten zu zahlen) in Branchen, die sich wieder erholt hatten, bei der Erstellung des Anhang 2 berücksichtigt?
  5. Warum wurde die Branchenkategorisierung des Umsatzersatzes 2 ohne jegliche Anpassung der angeführten Branchen übernommen?
    1. Aus welchem Grund wurden Branchen, die sich wieder erholt hatten, nicht aus dem Anhang 2 gestrichen?
    2. Inwiefern wurden die Unterschiede zwischen den behördlichen Auflagen im November-Dezember 2020 und im Juli-September 2021 berücksichtigt?
  1. Nach welchen objektiven Kriterien wurde festgelegt, ob eine Branche 20, 30 oder 40% Ausfallsbonus bekommt?
  2. Sind die Berechnungen des Finanzministeriums über den durchschnittlichen Anteil des Rohertrags am Gesamtumsatz in der jeweiligen Branche öffentlich einsehbar?
    1. Wenn ja: Wo?
    2. Wenn nein: Welche Gründe sprechen gegen eine Veröffentlichung? 
  1. Ist eine Verlängerung des Ausfallsbonus 2 in irgendeiner Form angedacht?
    1. Wenn ja: Wie soll diese Hilfe konkret aussehen?
    2. Wenn ja: Wann genau wird/wurde die RL samt Anhang dazu präsentiert?
    3. Wenn ja: Inwiefern wurden die bisherigen Evaluierungen berücksichtigt?
    4. Wenn nein: Inwiefern sind weitere Unterstützungen von Unternehmen geplant?