7961/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kontrollen der Finanzpolizei in der Landwirtschaft

Schätzungen zufolge arbeiten rund 20.000 Saison- oder ErntearbeiterInnen jährlich in österreichischen Agrarbetrieben. Da die für Kontrollen eigentlich zuständigen Land- und Forstarbeitsinspektionen der Bundesländer offensichtlich mangels ausreichendem Personal ihren Kontrollaufgabe nicht ausreichend nachkommen können, kontrolliert die Finanzpolizei mittels Stichproben auch landwirtschaftliche Betriebe in Österreich. Es wird geprüft, ob im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Saison- und ErntearbeiterInnen die Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes, des Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eingehalten werden.

Die Arbeit als Saison- oder ErntearbeiterInnen ist oft geprägt von harten Arbeitsbedingungen mit niedriger Entlohnung; systematischer Unterbezahlung, Lohndumping und unzumutbaren Arbeitsbedingungen. Die Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft in der gesamten EU verbreitet und Österreich stellt dabei keine Ausnahme dar.

Niedrige Stundenlöhne, fehlende Überstundenzuschlägen und mehr als 100 Wochenstunden harte Arbeit – das ist der Alltag für viele der Ernte- und SaisonarbeiterInnen, die diesen Job trotzdem machen müssen, weil in ihren Heimatländern keine andere Arbeit zu bekommen ist. Mangelnde Kontrollen der schwarzen Schafe führen dazu, dass auch Agrarbetriebe, die ihre ArbeiterInnen anständig bezahlen, unter Druck kommen, wenn ihre MitbewerberInnen weiterhin kaum kontrolliert werden.

 

Der letzte Bericht über die Kontrollen der Finanzpolizei bezüglich der korrekten Entlohnung von ArbeitnehmerInnen (III-151 d.B.) wurde dem Nationalrat im Juli 2020 vorgelegt. Er basiert auf dem Kontrollplan 2019, der vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend erstellt wurde. Laut dem Bericht hat die Finanzpolizei im Jahr 2019 1.889 Betriebe, die aus dem Ausland in Österreich tätig waren, überprüft und die laut Kontrollplan gesetzten Ziele von 1.300 Prüfungen übertroffen. Als Schwerpunkte nennt der Bericht Kontrollen in unmittelbarer Nähe zu den Grenzen der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Steiermark, wo pro Halbjahr ein bis zwei Schwerpunktkontrollen an einreisenden betrieblichen Fahrzeugen durchgeführt wurden. Als Branchenschwerpunkte wurden verstärkt Kontrollen in den Sektoren Bau, Transport, Landwirtschaft und Tourismus durchgeführt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Das LSD-BG soll ArbeitnehmerInnen das zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglichen. Die Kontrollorgane überprüfen daher, ob jede/r ArbeitnehmerIn, die/der in Österreich beschäftigt ist, das zustehende Entgelt erhält“ ist den Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes 2019, Finanzpolizei 2020 zu entnehmen: Wie viele landwirtschaftliche Betriebe wurden im Zuge der Durchführung der Kontrollpläne 2018 und 2019 durch die Finanzpolizei kontrolliert und was waren die konkreten Resultate? (bitte nach Jahren und Bundesländern gegliedert anführen)

2.       Wie viele landwirtschaftliche Betriebe hat die Finanzpolizei im Jahr 2020 im Zuge der Durchführung des Kontrollplanes 2020 kontrolliert und was waren die konkreten Resultate? (bitte nach Bundesländern gegliedert anführen)

3.       Wie viele Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben wurden im Zuge der Durchführung des Kontrollplanes 2018 durch die Finanzpolizei kontrolliert und was waren die konkreten Resultate? (bitte nach Bundesländern gegliedert anführen)

4.       Wie viele Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben wurden im Zuge der Durchführung des Kontrollplanes 2019 durch die Finanzpolizei kontrolliert und was waren die konkreten Resultate? (bitte nach Bundesländern gegliedert anführen)

5.       Wie viele Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben wurden im Zuge der Durchführung des Kontrollplanes 2020 durch die Finanzpolizei kontrolliert und was waren die konkreten Resultate? (bitte nach Bundesländern gegliedert anführen)

6.       Wie viele Fälle an Unterentlohnung von Ernte- und SaisonarbeiterInnen in landwirtschaftlichen Betrieben bzw. von fehlenden Überstundezuschlägen oder Urlaubstagen wurden 2018, 2019 und 2020 bei diesen Kontrollen der Finanzpolizei festgestellt? (bitte nach Bundesländern gegliedert anführen)

7.       In wie vielen Fällen wurden Strafanträge an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden wegen Nichtbereithaltens/-stellens von Melde- oder Lohnunterlagen durch landwirtschaftliche Betriebe aufgrund der Kontrollen der Finanzpolizei 2018, 2019 und 2020 gestellt und wie hoch waren die beantragten und verhängten Geldstrafen? (bitte nach Bundesländern gegliedert anführen)

8.       Entspricht es den Tatsachen, dass die Finanzpolizei in den letzten fünf Jahren 2.414 Landwirtschaftsbetriebe kontrolliert und 677 Strafanträge gestellt hat – d.h. fast jeder dritte kontrollierte landwirtschaftliche Betrieb wurde wegen Verstößen bestraft?

9.       Kontrollieren die MitarbeiterInnen der Finanzpolizei auch die Arbeitsbedingungen auf den Feldern und wenn ja, wie geht man dabei vor? Gibt es dazu einen einheitlichen Leitfaden?

10.   Gibt es bei der Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebe Kooperationen der MitarbeiterInnen der Finanzpolizei mit den MitarbeiterInnen der neun Land- und Forstwirtschaftsinspektionen der Länder und falls ja, wie erfolgt die Kooperation?