7976/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Dürftig begründete Hausdurchsuchung bei Ex-Nationalratsabgeordnetem Hans-Jörg Jenewein erweckt Einschüchterungsverdacht

 

Am Samstag, den 11. September 2021, führten Beamte des Bundeskriminalamts eine Hausdurchsuchung bei Hans-Jörg Jenewein, ehemaliger Nationalratsabgeordneter und freiheitlicher Fraktionsvorsitzender im BVT-Untersuchungsausschuss, durch. Beschlagnahmt wurden unter anderem Smartphones, USB-Sticks, Ordner und weitere IT-Geräte des nunmehrigen FPÖ-Klubmitarbeiters und Publizisten.

In der zwölfseitigen Anordnung dieser Hausdurchsuchung durch eine Wiener Staatsanwältin wird Jenewein die Anstiftung eines langjährigen BVT-Mitarbeiters zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Beweise dafür sind dem nicht zu entnehmen, die Begründung baute lediglich auf zwei schlichten Chatzeilen auf, die weder einen Verdacht auf Geldflüsse von Jenewein in Richtung des Verfassungsschützers aufwerfen noch auf irgendeine Bestimmung desselben hinweisen.

Bezeichnenderweise gab das Handelsgericht Wien in einem Urteil vom 30. August 2021 einer Klage Hans-Jörg Jeneweins gegen ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer genau im Zusammenhang mit dieser Causa Recht. Das Gericht ordnete an, dass der ÖVP-Politiker seine im Zuge einer Pressekonferenz am 26. März 2021 aufgestellte Behauptung, wonach Jenewein und andere, teils ehemalige Oppositionspolitiker sich geheime Informationen aus dem BVT gegen Bezahlung verschafft hätten, als unwahr widerrufen muss. Genau am Tag der Urteilsverkündung wurde auch die Hausdurchsuchung beantragt.

Insgesamt deutet daher alles darauf hin, dass diese Zwangsmaßnahme nichts anderes als einen Einschüchterungsversuch und Racheakt gegenüber einem unliebsamen, heute auch als regierungskritischen Publizisten tätigen Ex-Politiker darstellt, der unter anderem auch im BVT-Untersuchungsausschuss vehement die herrschenden Missstände und schwarzen Netzwerke in dieser nachrichtendienstlichen Sicherheitsbehörde aufzeigte. Die Vorgänge rund um diese Hausdurchsuchung müssen daher lückenlos aufgeklärt werden. Denn es ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass mit einer Regierungspartei personell verstrickte Exekutivbehörden Oppositionelle mit derart drastischen Maßnahmen verfolgen um zu versuchen, diese mundtot zu machen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Sie im Vorfeld über die Hausdurchsuchung bei Ex-Nationalratsabgeordnetem Hans-Jörg Jenewein informiert?

a.    Wenn ja, wann genau und von wem?

 

2.    Wurden im Umfeld der Hausdurchsuchung im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz Weisungen erteilt?

a.    Wenn ja, wann, mit welchen Inhalten und von wem?

b.    Haben Sie Schritte zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Hausdurchsuchung eingeleitet?

c.    Wenn ja, welche?

d.    Falls nein, warum nicht?

 

3.    Als Abgeordnete zum Nationalrat waren Sie in der vergangenen Legislaturperiode stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liste PILZ im BVT-Untersuchungsausschuss. Ist es mit den Prinzipien unserer Bundesverfassung sowie des Parlamentarismus vereinbar, dass damals in diesem politischen Aufklärungsgremium tätige Parlamentarier nun in den Fokus von Ermittlungsbehörden geraten und in Verbindung mit dieser Tätigkeit Ziel von dürftig begründeten Hausdurchsuchungen werden?

a.    Werden von Ihrer Warte als Bundesministerin für Justiz aus dadurch nicht die Kontrollrechte des Nationalrats beschnitten?

b.    Ist Ihnen bekannt, ob in Untersuchungsausschüssen tätige und der ÖVP unliebsame Abgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Nationalrat nun grundsätzlich mit Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit rechnen?

c.    Gibt es in den verschiedene Staatsanwaltschaften Listen von Klubmitarbeitern bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt werden sollen?

d.    Ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft durch Umgehung der Immunität der Abgeordneten Hausdurchsuchungen bei Mitarbeitern von Klubs durchzuführen, um die Abgeordneten der Klubs unter Druck zu setzen?

e.    Rechnen Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit als Abgeordnete im BVT-U-Ausschuss ebenfalls mit einer Hausdurchsuchung?

f.     Welche Maßnahmen werden Sie gegen offensichtliche ÖVP-Netzwerke im Bereich Ihres Ressorts ergreifen?

 

4.    Wussten sie über die Hausdurchsuchung bei Herren Jenewein vor ihrer Durchführung Bescheid?

a.    Von einem Mitglied des Kabinetts des Bundeskanzlers?

b.    Von der durchführenden unzuständigen Staatsanwaltschaft?

c.    Vom Sicherheitssprecher der ÖVP?

d.    Von einem Mitarbeiter des Nationalratsklubs der ÖVP oder der Grünen?