7979/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.09.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in Gerichten, Polizeidienststellen und militärischen Einrichtungen
Am 14.Juli 2020 war in der Tageszeitung „Salzburger Nachrichten“ folgendes zu lesen:
„Freigänger sind bei Militär und Polizei tätig
Wer sich für die Justiz bewirbt, benötigt ein Leumundszeugnis. Für Häftlinge, die bald freikommen sollen, gelten andere Regeln.
Im Vorjahr gab es 1056 sogenannte Freigänger. Das sind Strafgefangene, die kurz vor ihrer Entlassung stehen und das Gefängnis während des Tages verlassen dürfen, um außerhalb zu arbeiten. Knapp ein Viertel dieser Häftlinge ist bei Gerichten (216 Personen), militärischen Einrichtungen (16 Personen) beziehungsweise bei Polizeidienststellen (vier Personen) im Einsatz, sagt Justizministerin Alma Zadić. Der Abgeordnete Christian Lausch (FPÖ) hatte in einer parlamentarischen Anfrage von der zuständigen grünen Ressortchefin wissen wollen, warum so viele Häftlinge akkurat in hochsensiblen Bereichen beschäftigt werden. ...“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Freigänger gab es 2020 in allen österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Delikten und Staatsbürgerschaft)
2. Wie wird beurteilt, dass bei Freigängern kein Missbrauch der Vollzugslockerung zu befürchten ist?
3. Wer beurteilt, dass bei Freigängern kein Missbrauch der Vollzuglockerung zu befürchten ist?
4. Wie viele Freigänger sind 2020 in österreichischen Gerichten zum Einsatz gekommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Gerichten, Delikten und Staatsbürgerschaft)
5. Wie viele Freigänger sind 2020 nach ihrer Tätigkeit im Gericht nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
6. Nach wie vielen Freigängern wurde, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei Gericht nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, 2020 gefahndet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
7. Sind alle Freigänger, die im Jahr 2020 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei Gericht nicht in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
a. Wenn nein, wie viele nicht?
8. Wie viele Freigänger sind 2020 in polizeilichen Dienststellen zum Einsatz gekommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Delikten und Staatsbürgerschaft)
9. Wie viele Freigänger sind 2020 nach ihrer Tätigkeit in den polizeilichen Dienststellen nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
10. Nach wie vielen Freigängern, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den polizeilichen Dienststellen 2020 nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
11. Sind alle Freigänger, die 2020 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei in den polizeilichen Dienststellen nicht in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
a. Wenn nein, wie viele nicht?
12. Wie viele Freigänger sind 2020 in militärischen Einrichtungen eingesetzt worden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Delikten und Staatsbürgerschaft)
13. Wie viele Freigänger sind 2020 nach ihrer Tätigkeit in den militärischen Einrichtungen 2020 nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
14. Nach wie vielen Freigängern, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den militärischen Einrichtungen 2020 nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt und Staatsbürgerschaft)
15. Sind alle Freigänger, die 2020 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den militärischen Einrichtungen nicht in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
a. Wenn nein, wie viele nicht?
16. Kamen Freigänger im Jahr 2020 auch noch in anderen Einrichtungen des Bundes zum Einsatz?
a. Wenn ja, in welchen Einrichtungen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Anzahl der Freigänger, Delikt und Staatsbürgerschaft)