7984/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

 

betreffend Tiroler Gutachten zur Wolfsproblematik

 

Am 5. Juli 2021 berichteten mehrere Medien über eine hitzige „Wolfsdiskussion“ im Rahmen einer Podiumsdiskussion in Sölden. Im Vorfeld der Debatte wurde die aktuelle Rechtslage anhand von Gerichtsurteilen (EuGH und LVwG Salzburg) und Rechtsnormen (Habitatrichtlinie der Europäischen Union; Tiroler Jagdgesetz) vorgestellt und ein möglicher Weg zur Schaffung einer „Weidezone Tirol“ aufgezeigt. Die juristische Beleuchtung der aktuellen Situation sowie die Vorstellung eines Lösungsvorschlages wurde im Dialog von Frau Renate Suttner und Stefan Brugger vorgetragen. Erstere stellte einen Lösungsansatz für das Problem vor:

 

Österreich könnte entsprechend dem schwedischen Modell eine interne Regelung zur Einrichtung von Schutzzonen für den Wolf einerseits und Zonen für die Weidehaltung auf den Almen andererseits treffen. Zuständig für Jagd- und Naturschutzrecht sind in Österreich nach Art. 15 Abs. 1 B-VG zwar die einzelnen Länder, aber der Bund könnte sich notfalls über eine „Kompetenzdeckungsklausel“[1] die Möglichkeit für eine bundeseinheitliche Regelung schaffen. Auf die Einzelheiten für die Zuständigkeit und das Verfahren ist hier nicht einzugehen, weil dies den Rahmen sprengen würde.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist dieses Gutachten in Ihrem Ressort bekannt?

a.    Wenn ja, wie beurteilen Sie dieses?

b.    Wenn ja, welche Schritte haben Sie in Kenntnis dieses Gutachtens gesetzt?

c.    Wenn ja, welche Schritte werden Sie in Kenntnis dieses Gutachtens setzten?

d.    Wenn ja, wann ist Ihnen dieses Gutachten zugegangen?

e.    Wenn ja, wer hat Ihnen dieses Guthaben in welcher Funktion übermittelt?

f.     Wenn nein, warum nicht?

2.    Sind Ihnen weitere Gutachten betreffend des Schutzstatus des Wolfes bekannt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wann ist Ihnen dieses jeweils zugegangen?

c.    Wenn ja, inwiefern werden diese in Ihrem Ressort geprüft?

d.    Wenn nein, haben Sie Schritte zur Einholung von Gutachten gesetzt?

3.    Wie definieren Sie bzw. Ihr Ressort „Problemwölfe“?

4.    Welche Definitionen von „Problemwolf“ sind in der EU geläufig?

5.    Inwiefern sehen Sie eine Gefährdung der Almwirtschaft bzw. Familien in Almregionen durch Problemwölfe?

6.    Inwiefern besteht eine besondere Gefährdung für Kinder durch Wölfe bwz. Problemwölfe?

7.    In welcher Höhe belaufen sich die Schäden durch Wolfsrisse zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung? (Bitte nach Bundesländern und Art des Schadensfalls aufschlüsseln)

8.    Plant ihr Ressort – in Kenntnis der hohen Zahlen an Wolfsrissen 2021 – Maßnahmen zu setzten, um den Schutzstatus des Wolfes in Österreich zu senken?

a.    Falls ja, welche und wann?

b.    Falls nein, warum nicht?

9.    Gibt es in Ihrem Ressort Vorbereitungshandlungen im Hinblick auf eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, seit wann?

c.    Wenn ja, wodurch wurden diese veranlasst?

d.    Wenn nein, warum nicht?

10. Welche konkreten Schritte zur Umsetzung des wolffreundlichen Entschließungsantrags 584/UEA XXVII. GP von ÖVP und Grüne werden zu welchem Zeitpunkt gesetzt? (Bitte je Zeitplan je umzusetzenden Punkt angeben)

11. Inwiefern unterstützen Sie die Schaffung einer „Weidezone Tirol“?

12. Inwiefern unterstützen Sie analoge Bestrebungen in anderen Bundesländern?

 

 



[1] Perthold-Stoitzner, S. 110.