7987/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2021
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Probleme bei der Umsetzung des CoV-Bonus

 

Am 11. September 2021 berichtete „orf.at“ folgendes: 1)

Probleme bei Umsetzung von CoV-Bonus

Mitte Mai hat die türkis-grüne Regierung eine steuerfreie Prämie von durchschnittlich 500 Euro für Ärzte und Pflegepersonal angekündigt, einen Monat danach wurde die Sonderzahlung (erweitert um Reinigungskräfte und Personal in stationären Reha-Einrichtungen) im Nationalrat beschlossen.

Beim Personal ist die Prämie laut Ärztekammer aber noch immer nicht angekommen, es spießt sich bei der Richtlinie. Viele Fragen seien ungeklärt, heißt es etwa aus dem Wiener Gesundheitsressort.

Ministerium: Auszahlung bereits möglich

Die Richtlinie zum COVID-Zweckzuschussgesetz sei am 18. August an die Länder versendet worden, betonte man im Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). „Eine Auszahlung des Corona-Bonus für Beschäftigte im Krankenanstalten Bereich und damit auch für Ärztinnen und Krankenhauspersonal ist bereits möglich“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.

Rückmeldungen der Länder würden noch berücksichtigt. Das soll auch bei der Richtlinie zu den Abrechnungsmodalitäten für den Bonus in der Langzeitpflege geschehen, die derzeit finalisiert werde.

Kritik der Ärztekammer

In der Ärztekammer sieht man das Ministerium trotzdem weiterhin säumig: Die Umsetzungsrichtlinie sei zwar laut Ressort seit Wochen fertig, die Bundesländer (in ihrer Rolle als Betreiber von Krankenanstalten) wüssten allerdings noch immer nichts davon, wie die Ärztekammer kritisiert und der APA in einigen Ländern bestätigt wurde. „Langsam muss man sich die Frage stellen, ob es sich hier nur um einen PR-Gag handelt“, so der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte, Harald Mayer.

In der Richtlinie muss genau geklärt werden, welche Berufsgruppen unter welchen Voraussetzungen für einen CoV-Bonus infrage kommen und in welcher Höhe (Länder oder Einrichtungen sollen nach Schwierigkeitsgrad des Einsatzes unterscheiden und etwa für Tätigkeiten auf Covid-19- oder Intensivstationen eine höhere Prämie vergeben können).

 

1) (Quelle: https://orf.at/stories/3228172/)

Hacker-Sprecher: Widerspruch zu Gesetz

Das vom Ministerium vorgelegte Regelwerk ist laut einem Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) allerdings mangelhaft. „Es sind noch viele Fragen ungeklärt, die Richtlinie ist auch alles andere als konkret“, kritisiert er im Gespräch mit der APA.

Außerdem stehe sie teilweise im Widerspruch zum entsprechenden Gesetz: Laut diesem sollten alle Personen in der Betreuung und Pflege in Krankenhäusern im Durchschnitt einen Bonus von 500 Euro erhalten, der Richtlinie zufolge sei das hingegen nur für Personal in Covid-19-Stationen vorgesehen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Warum wurde die Auszahlung des COVID-Bonus bisher nicht bzw. nicht vollständig und zufriedenstellend umgesetzt?

2)    Wie lautet die konkrete Richtlinie für die Auszahlung des COVID-Bonus?

3)    Welche Berufsgruppen in den Krankenanstalten und im Pflegebereich sind konkret vom Anspruch erfasst?

4)    Wie sehen Sie den Vorwurf, dass die Richtlinien für die Auszahlung des COVID-Bonus nicht ausreichend konkret formuliert sind?

5)    Wer ist im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die Formulierung der Richtlinien für den Kreis der Anspruchsberechtigten und die Auszahlung des COVID-Bonus zuständig?

6)    Wurde Ihr Kabinett mit der Formulierung der Richtlinien für den Kreis der Anspruchsberechtigten und die Auszahlung des COVID-Bonus befasst?

7)    Wenn ja, wann?