7992/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2021
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm  

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung von Gehörlosen bzw. Hörbehinderten im Alltag durch Corona-Maßnahmen

 

Gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat (ÖBR) ist es dem Österreichischer Schwerhörigenbund Dachverband (ÖSB) 2020 letztlich gelungen, dass die Bedürfnisse hörbehinderter Menschen in die Maßnahmenverordnungsnovelle der Bundesregierung (die am 27.11.20 in Kraft getreten ist) nach fast 9 Monaten (!) Information und Bitten endlich berücksichtigt wurden!

 

Aufgrund der gemeinsamen Beharrlichkeit von ÖSB und ÖBR wurde in § 15 Abs 3 Z 4 Notmaßnahmenverordnung folgende Ausnahmebestimmung eingefügt: „Die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht […] für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.

 

Nähere Infos dazu hier: https://www.oesb-dachverband.at/neues/oesb-aktuell/detail/endlich-hoerbehinderung-ist-in-novelle-zur-covid-19-notmassnahmenverordnung-ab-271120-gueltig-beruecksichtigt

 

Wie uns Vertreter des ÖSB mitteilten, hat sich in den vergangenen Monaten trotz rechtlich verankerten Erleichterungen in der angeführten Covid19-Verordnung mit einer Erleichterung für Hörbehinderte im Alltagsleben nichts geändert. Für Schwerbehinderte werden alltägliche Verrichtungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben als Handelskunde, Fahrgast oder Person, die eine Auskunft verlangt, ein Rezept abholten oder einlösen möchte, im wahrsten Sinne zum Spießrutenlauf.

 

Da das Gegenüber oft gar nicht realisiert, dass gehörlose und schwer hörbehinderte Personen und deren Kommunikationspartner „während der Kommunikation“ von der Maskenpflicht ausgenommen sind, halten sie sich nicht an diese Regelungen. Das verunmöglicht die Kommunikation für eine Personengruppe von rund 1,7 Millionen hörgeschädigter Mitmenschen in unserem Land.

 

Während für andere Corona-Maßnahmen die „Propaganda-Orgel“ täglich rauf und runter auf allen politischen und medialen Kanälen durch die Bundesregierung und deren Vertreter gespielt wird, vergisst man auf diesen Teil unserer Mitmenschen und ihre besonderen Bedürfnisse in Corona-Zeiten.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

1)    Haben Sie bzw. Ihr Vorgänger, Bundesminister Rudolf Anschober die aus Sicht der Behindertenpolitik unbedingt notwendigen Erleichterungsmaßnahmen für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner als Gesundheits- und Sozialminister seit dem 27. 11.2020 evaluiert?

2)    Haben Sie bzw. Ihr Vorgänger, Bundesminister Rudolf Anschober insbesondere mit dem Österreichischen Behindertenrat (ÖBR) und dem Österreichischer Schwerhörigenbund Dachverband (ÖSB) Kontakt gehalten, um zu erfahren, ob diese Erleichterungsmaßnahmen bei der betroffenen Gruppe von Mitmenschen mit besonderen Bedürfnissen auch angekommen ist?

3)    Haben Sie bzw. Ihr Vorgänger, Bundesminister Rudolf Anschober insbesondere mit dem Behindertenanwalt Kontakt gehalten, um zu erfahren, ob diese Erleichterungsmaßnahmen bei der betroffenen Gruppe von Mitmenschen mit besonderen Bedürfnissen auch angekommen ist?

4)    Warum wurden in der Covid-Kommunikationsstrategie des BMSGPK bzw. der Bundesregierung diese Erleichterungsmaßnahmen für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation nicht gegenüber der Öffentlichkeit aktiv kommuniziert?

5)    Werden Sie im Zusammenhang mit den Beschwerden des ÖSB hier umgehend Maßnahmen setzen, um diese Erleichterungsmaßnahmen für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation an die Öffentlichkeit aktiv zu kommunizieren?

6)    Wenn ja, bis wann?

7)    Wen nein, warum nicht?

8)    Welche Maßnahmen wurden insgesamt für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen seit Jänner 2020 durch das BMSGK gesetzt?