8006/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Österreich Institut GmbH
Die Österreich Institut GmbH ist eine Einrichtung der österreichischen Auslandskulturpolitik zur Durchführung von Deutschkursen außerhalb von Österreich. Eigentümer der Österreich Institut GmbH (in der Folge: ÖI) ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, wobei die Verwaltung der Anteilsrechte für den Bund von der Sektionsleitung V und die Vertretung im Aufsichtsrat von der Abteilungsleitung V.3 wahrgenommen werden. Das ÖI erhält von der Republik jährlich einen Gesellschafterzuschuss für seine Arbeit. Auch für 2021 sind im Budget für das ÖI Ausgaben in der Höhe von 620.000 Euro veranschlagt. An zehn Standorten im Ausland werden Deutschkurse angeboten und auch ÖSD-Prüfungen abgenommen. Laut aktuellem Jahresbericht haben im Jahr 2020 an den gegenwärtigen ÖI-Niederlassungen in Belgrad, Sarajewo, Bratislava, Brünn, Budapest, Rom, Warschau, Breslau, Krakau und Moskau rund 195 LektorInnen in 2.145 Kursen unterrichtet, wobei 10.479 Personen an den Deutschkursen teilgenommen haben. Die Zentrale des Österreich Instituts, die seit 1.August 2020 von Hatice Gruber-Tschida als Geschäftsführerin geleitet wird, befindet sich in Wien. Der Rechnungshofbericht 2017/57 hat vor einigen Jahren Problemfelder des ÖI aufgezeigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche strategische Ausrichtung verfolgen Sie als zuständiger Minister für die Österreich Institut GmbH?
2. Inwieweit wurden die Kritikpunkte des Rechnungshofes (2017/57) bis jetzt angegangen und organisatorisch abgearbeitet?
a. In welcher Art und Weise ist bei der Bearbeitung der vom Rechnungshof kritisierten Punkte der Aufsichtsrat des ÖI tätig gewesen?
b. Gibt es mittlerweile einen mittelfristigen Haushaltsplan für das ÖI? (vgl. 3150/AB – BR/2018)
3. Außenministerin a.D. Karin Kneissl hat in der eben erwähnten Anfragebeantwortung festgehalten, dass eine „Novellierung des Österreich Institut-Gesetzes (…) für die laufende Gesetzgebungsperiode angedacht (ist)“ (ebd.). Wie weit waren die diesbezüglichen und letztlich nie abgeschlossenen Arbeiten ihrer Vorgängerin gediehen?
4. Werden diese Pläne für eine Novellierung des Österreich Institut-Gesetzes von Ihnen weiterverfolgt?
a. Wenn ja, welche Punkte sollte eine Novellierung des Österreich Institut-Gesetzes umfassen?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Gab es in der aktuellen Gesetzgebungsperiode Bestrebungen, Gespräche und Intentionen auf Ebene ihres Kabinettes oder im Aufsichtsrat des ÖI um das Österreich Institut Gesetz zu novellieren?
a. Wenn ja, welche und warum?
6. Gibt es abseits der Beiträge für die Deutschkurse durch die KursteilnehmerInnen und dem Gesellschafterzuschuss durch das Außenministerium andere Einnahmen für das ÖI?
a. Wenn ja, welche? (aufgelistet nach Jahren von 2018 bis 2020)
b. Wenn nein, gibt es Überlegungen neuen Einnahmen zu lukrieren?
7. Der Bundesvoranschlag für das Budget 2021 (Detailbudget 12.01.02 Vertretungsbehörden) weist sowohl für 2018, 2019, 2020 als auch für 2021 Ausgaben in der Höhe von 620.000 Euro für das ÖI aus, wobei 2019 letztlich nur 385.959,00 Euro ausgegeben wurden (Erfolg). 2018 wird ein Erfolg von 397.671,00 Euro angegeben.
a. Warum wird der Voranschlag nicht an die voraussichtlichen Ausgaben angepasst, d.h. gesenkt?
b. Warum wird weiterhin jährlich mit 620.000 Euro budgetiert?
8. Wie hoch war der Gesellschafterzuschuss in den Jahren 2018, 2019 und 2020?
9. Wie hoch war der Eigenfinanzierungsgrad des ÖI in den Jahren 2018, 2019 und 2020?
10. Wie hoch waren die Jahresfehlbeiträge des ÖI in den Jahren 2018, 2019 und 2020?
11. Wie hoch waren die Kapitalrücklagen des ÖI in den Jahren 2018, 2019 und 2020?
12. Wie hoch waren die Einnahmen und Ausgaben in den einzelnen Auslandsniederlassungen des ÖI bzw. seiner Zentrale in den Jahren 2018, 2019 und 2020?
13. Der Aufsichtsrat des ÖI umfasst aktuell sieben Personen, wobei Marcus Bergmann den Vorsitz führt.
a. Worin konkret bestehen die Aufgaben des Aufsichtsrates?
b. Wie oft hat der Aufsichtsrat in den Jahren 2018, 2019, 2020 und im ersten Halbjahr 2021 getagt?
c. Wie hoch sind die Ausgaben des ÖI für den Aufsichtsrat?
d. Wann wurden die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder jeweils bestellt?
e. Bis wann sind die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder jeweils?
14. Das ÖI hat einen sechs Personen umfassenden, ehrenamtlichen Fachbeirat, „dessen Mitglieder nach Anhörung der Geschäftsführung der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten zu bestellen hat“ (§ 6 Österreich Institut Gesetz).
a. Welche beratenden Tätigkeiten hat der Fachbeirat 2018, 2019, 2020 bzw. im ersten Halbjahr 2021 für das ÖI geleistet?
b. Sind im Rahmen dieser Tätigkeiten Kosten für das ÖI erwachsen? Wenn ja, in welcher Höhe (nach Jahr)?
c. Wann wurden die aktuellen Mitglieder des Fachbeirates jeweils bestellt?
d. Wann hat der Beirat das letzte Mal „aus seiner Mitte“ einen Vorsitzenden gewählt?
15. Nach welchen Kriterien wurde die neue Geschäftsführerin Hatice Gruber-Tschida ausgewählt?
16. Welches Objektivierungsverfahren ist diesbezüglich durchgeführt worden?
17. Wie viele KandidatInnen haben sich für den Posten der Geschäftsführerin beworben?
18. Wie setzt sich das Gremium zusammen, das die Entscheidung über die neue Geschäftsführerin getroffen hat?
19. Gab es im Rahmen der Bestellung der neuen Geschäftsführerin einen Vorschlag einer Kommission (vgl. 1202/AB XXV.GP)?
a. Wenn ja, wie viele Personen hat dieser Vorschlag umfasst und welche Personen wurden wie gereiht?
b. Wenn nein, warum nicht?
20. Hat jenes Gremium, das die Entscheidung über eine neue Geschäftsführerin herbeigeführt hat, sich an den etwaigen Vorschlag der Kommission gehalten (s.o.)?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?
21. „Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kann in Erfüllung seines Aufsichtsrechtes zur Wahrung außenpolitischer Interessen der Österreich Institut G.m.b.H. Weisungen im Einzelfall erteilen“ (§ 7 Abs. 2 Österreich Institut-Gesetz). Wurde von dieser Möglichkeit bis jetzt von Ihnen Gebrauch gemacht?
a. Wenn ja, wann und zu welchem Zweck?
22. Eine Aufgabe des ÖI ist die Zusammenarbeit mit „interessierten in- und ausländischen Institutionen“ (§ 3 Österreich Institut Gesetz). Auch das Wirkungsziel 4 im Bundesvoranschlag 2021 des Außenministeriums spricht davon, dass die österreichischen Auslandskulturinstitutionen – worunter das ÖI fällt – über Veranstaltungen das „innovativ-kreative Österreichbild“ prägen sollen.
a. Mit welchen inländischen Organisationen und Institutionen hat das ÖI 2018, 2019, 2020 und im ersten Halbjahr 2021 zusammengearbeitet? Was war der Zweck dieser jeweiligen Kooperationen?
b. Mit welchen ausländischen Organisationen und Institutionen hat das ÖI 2018, 2019, 2020 bzw. im ersten Halbjahr 2021 zusammengearbeitet? (Auflistung nach Instituten und Zweck der Kooperation)
c. Welche und wie viele Veranstaltungen hat das ÖI 2018, 2019, 2020 bzw. im ersten Halbjahr 2021 in den jeweiligen ausländischen Niederlassungen durchgeführt?
i. Was war der Zweck und der Titel dieser Veranstaltungen?
ii. Kosten in welcher Höhe sind dadurch entstanden?
d. Welche und wie viele Veranstaltungen hat das ÖI in Österreich selbst 2018, 2019, 2020 und im ersten Halbjahr 2021 durchgeführt?
i. Was war der Zweck und der Titel dieser Veranstaltungen?
ii. Kosten in welcher Höhe sind für diese Veranstaltungen jeweils entstanden?
23. Wie viele LektorInnen, Lehrpersonen, SprachassistentInnen, etc. wurden seitens des ÖI und deren Niederlassungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und im ersten Halbjahr 2021 bisher entsendet (§ 3 Z 3 Österreich Institut-Gesetz)?
24. Welche konkreten Aktivitäten hat das ÖI gesetzt um entsprechend dem gesetzlichen Auftrag österreichbezogene Literatur, österreichische Publikationen und österreichische Lehrmaterialien zu verbreiten?
25. Wie hoch ist der aktuelle Personalstand im ÖI in den jeweiligen Auslandsniederlassungen bzw. der Zentrale in Österreich?
26. Wie hoch sind die Personalkosten des ÖI in den jeweiligen Auslandsniederlassungen bzw. der Zentrale in Österreich?
27. Wie viele Deutsch-Firmenkurse wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020 und im ersten Halbjahr 2021 vom ÖI durchgeführt (nach ausländischer Niederlassung und Jahr)?
a. Wie hoch waren die Einnahmen durch diese Firmenkurse (nach Auslandsniederlassung und Jahr)?
28. Auf der Homepage des ÖI sind neun Einrichtungen und Unternehmen aus Österreich angegeben, die alle das ÖI unterstützen (https://www.oesterreichinstitut.at/ueber-uns/partner/sponsoren/). Über ein Sponsoring könne man durch mehr Präsenz in den Standortländern des ÖI die jeweilige „Marktposition“ stärken und Kunden direkt erreichen, so die Homepage.
a. Worin besteht konkret ein solches Sponsoring? Was beinhaltet ein Sponsoring-Vertrag?
b. Wird der Sponsoring-Vertrag zwischen ÖI und dem Unternehmen abgeschlossen oder zwischen Unternehmen und ausländischer Niederlassung?
c. Wie viel haben die auf der Homepage erwähnten Firmen bis jetzt dem ÖI bezahlt (Auflistung nach Jahr, konkretem Standort bzw. ausländischer Niederlassung, Sponsor, Zweck des Sponsorings)?
d. Gab es in den letzten Jahren abseits von den neun auf der Homepage angeführten Einrichtungen und Unternehmungen noch zusätzliche Sponsoren?
i. Wenn nein, wurde aktiv versucht zusätzliche Sponsoren an Land zu ziehen?
ii. Wenn ja, welche waren dies konkret (Auflistung nach Jahr, konkretem Standort bzw. ausländischer Niederlassung, Sponsor, Zweck des Sponsorings)?
iii. Wenn ja, warum wurden diese nicht auf der Homepage angeführt?
e. Gab es abseits von Geldleistungen auch Sachspenden (z.B. Übernachtungen in den erwähnten Thermen)?
f. Wie viel Geld hat das ÖI insgesamt seit seinem Bestehen durch Sponsoring eingenommen? (Auflistung nach Jahr)?
29. Das ÖI hat laut Jahresbericht 2020 an der Ausarbeitung von neuen Lernmaterialien für den Deutschunterricht mitgewirkt. Mit europäischen Partnerorganisationen werden digitale Projekte vorangetrieben, wobei diese von Erasmus+ gefördert werden.
a. Wann sollen diese drei Projekte abgeschlossen werden?
b. Wie viele MitarbeiterInnen arbeiten am ÖI an diesen Projekten mit?
c. Förderungsgelder in welcher Höhe konnte das ÖI für die drei Projekte jeweils an Land ziehen?
d. Ist Erasmus+ der einzige Fördergeber, der die drei erwähnten Projekte unterstützt?
i. Wenn nein, welche Einrichtungen und Förderstellen finanzieren zusätzlich zu Erasmus+ die Arbeit des ÖI an den drei Projekten?
e. Wie werden die Ergebnisse der Projekte in die Arbeit des ÖI einfließen?
30. Integration vor Zuwanderung: Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel in Österreich beantragen, müssen bereits vor der Zuwanderung einfache Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung nachweisen, die dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel in Österreich darf das Zeugnis dabei nicht älter als ein Jahr sein.
a. Wie viele A1 Deutschkurse hat das ÖI in den jeweiligen Niederlassungen im Ausland in den Jahren 2018, 2019, 2020 und im ersten Halbjahr 2021 durchgeführt (nach Jahr, Standort, Anzahl der TeilnehmerInnen, Anzahl der Kurse)?
b. Wie viele ÖSD-Prüfungen A1 wurden in den jeweiligen Niederlassungen des ÖI im Ausland in den Jahren 2018, 2019, 2020 und im ersten Halbjahr 2021 durchgeführt? Wie viele haben diese Prüfungen jeweils positiv bestanden?
c. Werden an den jeweiligen Niederlassungen auch andere Deutsch-Prüfungsformate abseits von ÖSD verwendet etwa das Format der A1 Integrationsprüfung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)?
31. Wann wird der Wirtschaftsprüfungsbericht 2020 auf der Homepage des ÖI veröffentlicht?
32. Wann wird der Corporate Governance Bericht zum Jahresabschluss 2020 auf der Homepage des ÖI veröffentlicht?
33. Gibt es für das ÖI Bestrebungen und ministerielle Überlegungen, die auf eine Umsatzsteigerung hinauslaufen?
34. Sind zusätzliche Standorte und Niederlassungen im Ausland geplant?
35. Die ehemalige Geschäftsführerin Katharina Körner hat sich 2017 in einer Stellungnahme im Rahmen der Begutachtung des Entwurfs zum Integrationsgesetz dafür ausgesprochen, dass das ÖI auch im Österreich Deutschkurse abhalten können sollte, wofür eine Novellierung des Österreich Institut-Gesetzes notwendig wäre (114/SN-290/ME). Dieses Ansinnen hat auch ÖIF Geschäftsführer Franz Wolf unterstützt.
a. Will das ÖI unter der neuen Geschäftsführerin weiterhin einen Markteintritt in Österreich?
b. Befürwortet der Aufsichtsrat bzw. das Außenministerium einen Markteintritt des ÖI in Österreich?