8012/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Unstimmigkeiten in den Rechnungsabschlüssen der Arbeiterkammern
Problem: Unstimmigkeiten zwischen Erfolgsrechnungen und Bilanzen
Die Überprüfung der Rechnungsabschlüsse der Arbeiterkammern wirft einige Fragen auf. Eigenheit der doppelten Buchführung ist es, dass die Ergebnisermittlung über die Bilanz (Eigenkapital-Veränderung) und über die Erfolgsrechnung (Jahresüberschuss) zum selben Ergebnis führen muss. Dies ist jedoch bei den Arbeiterkammern nicht der Fall. So ergibt die Ergebnisermittlung über die Erfolgsrechnung (Zuführung zu Rücklagen, abzüglich Auflösung von Rücklagen) einen Jahresüberschuss von 43,3 Mio. Euro im Jahr 2020. Gleichzeitig ist das Eigenkapital (Kapital + Rücklagen) aber "nur" um 21,3 Mio. Euro gestiegen. Das bedeutet entweder, dass die AK-Rechnungsabschlüsse fehlerhaft sind oder dass auf Nebenerfolgsrechnungen 22 Mio. Euro Verluste gebucht wurden, die aber in den Rechnungsabschlüssen nicht ausgewiesen werden.
Dieser Umstand wirft naturgemäß einige Fragen auf. Denn die Arbeiterkammer-Zwangsmitglieder haben keine Möglichkeit ihre Mitgliedschaft bei den Arbeiterkammern zu beenden. Das Mindeste, das sich die Zwangsmitglieder erwarten können müssen, ist, dass die Arbeiterkammern korrekte Rechnungsabschlüsse vorlegen und dass das Arbeitsministerium als Aufsicht die Rechnungsabschlüsse entsprechend überprüft und gegebenenfalls beanstandet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende