8014/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Schnedlitz, Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Unbemerkte Häfn-Party in der Justizanstalt Wiener Neustadt bleibt ohne Konsequenzen
Ein einstündiges Skandalvideo aus der Justizanstalt Wiener Neustadt sorgt derzeit für Aufruhr. Der „Kurier“ berichtet in seiner Ausgabe vom 17. September (Seite 19) wie folgt:
Häfn-Party zum Mitfeiern
Ein brandaktuelles Skandalvideo aus der Justizanstalt Wiener Neustadt hat das Potenzial zum Quotenhit auf Youtube. Zehn Häftlinge die bei Cognac, Wein, Zigaretten, Brötchen und Torte eine lautstarke Party feiern. Als ob Handys für Insassen das Normalste der Welt wären, übertragen sie das feuchtfröhliche Treiben auch noch per Videochat an ihre Liebsten in Freiheit. Noroc, also Prost. 57 Minuten kann man den Inhaftierten beim Trinkgelage zusehen. Dass die Zustände im Häfn zunächst unbemerkt geblieben sind, ist laut Justizwachbeamten aus dem Haus der angespannten Personalsituation geschuldet. Auf 40 Häftlinge in zwei Gruppen im gelockerten Vollzug komme ein Justizwachbeamte. Ist nicht gerade ein Kontrollgang, haben die Häftlinge in der Wohngruppe „Narrenfreiheit“, packt ein Insider aus. Die Zustände seien desaströs, das Gefängnis keine Haftanstalt sondern ein „Mädchenpensionat“. Obwohl die Party, bei der mutmaßlich auch Drogen und Tabletten konsumiert wurden, bereits vor Tagen der Generaldirektion für den Strafvollzug gemeldet wurde, habe es bis Donnerstag keine Razzia, Visitationen oder andere Konsequenzen gegeben. Die zehn beteiligten Männer, acht davon Rumänen, wurden lediglich vom gelockerten in den normalen Vollzug verlegt. „Die Hafträume hat man versiegelt, aber bis heute nicht auf Handys und Drogen untersucht. Auch auf einen Harn-, Blut- und Alkomattest wurde verzichtet“, erklärt ein Justizbeamter.
Der Handy- und Drogenschmuggel stellt seit Jahren ein massives Problem in der JA Wiener Neustadt dar. So werden zum Beispiel immer wieder Handys an Schnur und Haken in das Gefängnis geschmuggelt, da manche Fenster in den Hafträumen an die Außenmauer grenzen. Aktuell werden rund 100 illegale Mobiltelefone in den Händen der Häftlinge vermutet. Es ist schier unvorstellbar, dass das Justizministerium nach solchen Eskapaden nicht zur Tat schreitet und sofort eine Aktion scharf im Gefängnis anordnet.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen das oben genannte Video bekannt?
a. Wenn ja, wann haben sie von diesem Video erfahren?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Wie konnten die Häftlinge zu Handys, Cognac, Wein, Zigaretten, Brötchen, Torte und Co. gelangen?
3. Wann konkret hat der Anstaltsleiter den Vorfall an die Generaldirektion gemeldet?
4. Welche Maßnahmen wurden daraufhin und wann von der Generaldirektion gesetzt?
5. Warum ist eine Meldung durch den Anstaltsleiter unterlassen worden?
6. Warum wurde nach Bekanntwerden des Videos vom Anstaltsleiter keinerlei Maßnahmen gesetzt, außer die Insassen zu verlegen?
7. Warum wurden im Zuge der Verlegung keine Alkoholtests durchgeführt, wenn die JA doch über einen Alkomaten verfügt?
8. Warum wurde die gesamte Abteilung nicht vorübergehend geräumt und genauestens visitiert?
9. Warum wurde keine personelle Assistenz von Seiten der Generaldirektion geleistet, um die ganze Abteilung zu durchsuchen?
10. Warum wurden die Hafträume wieder belegt, ohne die am Video ersichtlichen Mobiltelefone sichergestellt zu haben?
11. Warum ist das Video zum jetzigen Zeitpunkt noch immer online?
12. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Personalsituation in der Justizanstalt Wiener Neustadt so zu verändern, dass so eine Party nicht mehr vorkommen kann?
13. Wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?
14. Wenn das Problem des Handy- und Drogenschmuggels über die Außenmauer seit Jahren bekannt ist, warum wurden bis jetzt keine baulichen Maßnahmen gesetzt?
15. Mit welche Konsequenzen hat der Anstaltsleiter für sein Versagen zu rechnen?
16. Planen Sie eine Aktion scharf?
a. Wenn ja, in welchem Zeitraum?
b. Wenn ja, in welchen Justizanstalten?
c. Wenn nein, warum nicht?