Eingelangt am 23.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bösch, Dr.
Fürst
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für EU und
Verfassung im Bundeskanzleramt
betreffend Rettung der
direkten Demokratie in Vorarlberg
Im Nationalrat wurde ein
parteiübergreifender Antrag betreffend „Rettung der direkten
Demokratie in Vorarlberg“ von den Abgeordneten
Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ), Mag. Gerald Loacker (NEOS) und
Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ) eingebracht. Ein gleichlautender Antrag
wurde im Bundesrat auf neuerliche freiheitliche Initiative am 03.12.2020
angenommen.
Die Entschließung ist eine Reaktion auf ein Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 6.10.2020, G 166/2020 ua), mit welchem
Bestimmungen (Wortfolgen) des Vlbg GemeindeG und des Vlbg
Landes-VolksabstimmungsG zu Lasten der direkten Demokratie als
verfassungswidrig aufgehoben wurden. Diese Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.
Dezember 2021 in Kraft, weshalb nun rasches Handeln gefragt ist.
Auf eine parlamentarische Anfrage zur geplanten
Umsetzung des Parlamentsbeschlusses, antwortete die Bundesministerin für
EU und Verfassung am 22.06.2021:
Im
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wird derzeit geprüft, in welcher Form
eine
„Rettung der
direkten Demokratie“ verfassungsrechtlich möglich wäre.
Seither sind 3 Monate vergangen, eine Regierungsvorlage wurde
nicht vorgelegt und die Zeit für die fristgerechte Umsetzung des
Entschließungsantrags drängt immer stärker.
In diesem Zusammenhang stellen
die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für EU und Verfassung
im Bundeskanzleramt folgende
Anfrage
- Werden
Sie eine Regierungsvorlage zur Umsetzung des angenommenen
Entschließungsantrages (408/UEA-BR/2020) vorlegen?
- Wenn
ja, wann?
- Wenn
ja, werden Sie diese rechtzeitig vor dem Ablauf des Jahres vorlegen?
- Wenn
nein, sind Mehrheitsbeschlüsse des Bundesrates für Sie nicht bindend?
- Wenn
nein, welche weiteren Beschlüsse des Nationalrats oder Bundesrats
setzen Sie in Ihrem Verantwortungsbereich nicht um?
- Wenn
nein, gibt es in Ihrem Ressort Gutachten, Studien oder
Experteneinschätzungen, die Sie von der Umsetzung von
Parlamentsbeschlüssen entbinden? (Bitte diese angeben und die jeweilige
Argumentation darlegen)
- Sind
die Beschlusserfordernisse (zB.: einfache Mehrheit, Verfassungsmehrheit)
relevant für die Vorlage einer Regierungsvorlage?
- Welche
Schritte haben Sie vor dem 22.06.2021 zur Umsetzung des
Entschließungsantrages gesetzt? (Bitte angeben wann
diesbezüglich Gesprächsrunden, Vorbereitungstreffen, Meetings
oÄ. stattfanden)
- Welche
Schritte haben Sie seit dem 22.06.2021 zur Umsetzung des
Entschließungsantrages gesetzt? (Bitte angeben wann
diesbezüglich Gesprächsrunden, Vorbereitungstreffen, Meetings
oÄ. stattfanden)
- Inwiefern
wurde seit dem 22.06.2021 geprüft „in welcher Form eine
„Rettung der direkten Demokratie“ verfassungsrechtlich
möglich wäre“, wie Sie in der Anfragebeantwortung 6378/AB
behaupten?
- Stehen
oder standen Sie mit der Vorarlberger Landesregierung bezüglich der
Umsetzung des Entschließungsantrages (408/UEA-BR/2020) in Kontakt?
- Wenn
ja, wann?
- Wenn
ja, in welcher Form?
- Wenn
ja, mit welchen anderen Landesregierungen, Ministerien, Parteien oder
sonstigen Stakeholdern wurde Kontakt bezüglich der Umsetzung des
Entschließungsantrages (408/UEA-BR/2020) gepflegt? (Bitte Art des
Austausches und Datum angeben)
- Wurde
innerhalb der Koalition auf Minister- oder Kabinettsebene über die
Umsetzung des Entschließungsantrages gesprochen?
- Wenn
ja, wann?
- Wenn
ja, in welchem Rahmen?
- Wenn
ja, mit welchem Ergebnis?