8016/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Bösch, Dr. Fürst

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

betreffend Rettung der direkten Demokratie in Vorarlberg

 

Im Nationalrat wurde ein parteiübergreifender Antrag betreffend „Rettung der direkten Demokratie in Vorarlberg“[1] von den Abgeordneten Dr.  Reinhard Eugen Bösch (FPÖ), Mag. Gerald Loacker (NEOS) und Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ) eingebracht. Ein gleichlautender Antrag wurde im Bundesrat auf neuerliche freiheitliche Initiative am 03.12.2020 angenommen[2].

 

Die Entschließung ist eine Reaktion auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 6.10.2020, G 166/2020 ua), mit welchem Bestimmungen (Wortfolgen) des Vlbg GemeindeG und des Vlbg Landes-VolksabstimmungsG zu Lasten der direkten Demokratie als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Diese Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 in Kraft, weshalb nun rasches Handeln gefragt ist.

Auf eine parlamentarische Anfrage[3] zur geplanten Umsetzung des Parlamentsbeschlusses, antwortete die Bundesministerin für EU und Verfassung am 22.06.2021:

 

Im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wird derzeit geprüft, in welcher Form eine

„Rettung der direkten Demokratie“ verfassungsrechtlich möglich wäre.[4]

 

Seither sind 3 Monate vergangen, eine Regierungsvorlage wurde nicht vorgelegt und die Zeit für die fristgerechte Umsetzung des Entschließungsantrags drängt immer stärker.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt folgende

Anfrage

 

  1. Werden Sie eine Regierungsvorlage zur Umsetzung des angenommenen Entschließungsantrages (408/UEA-BR/2020) vorlegen?
  2. Wenn ja, wann?
  3. Wenn ja, werden Sie diese rechtzeitig vor dem Ablauf des Jahres vorlegen?
  4. Wenn nein, sind Mehrheitsbeschlüsse des Bundesrates für Sie nicht bindend?
  5. Wenn nein, welche weiteren Beschlüsse des Nationalrats oder Bundesrats setzen Sie in Ihrem Verantwortungsbereich nicht um?
  6. Wenn nein, gibt es in Ihrem Ressort Gutachten, Studien oder Experteneinschätzungen, die Sie von der Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen entbinden? (Bitte diese angeben und die jeweilige Argumentation darlegen)
  7. Sind die Beschlusserfordernisse (zB.: einfache Mehrheit, Verfassungsmehrheit) relevant für die Vorlage einer Regierungsvorlage?
  8. Welche Schritte haben Sie vor dem 22.06.2021 zur Umsetzung des Entschließungsantrages gesetzt? (Bitte angeben wann diesbezüglich Gesprächsrunden, Vorbereitungstreffen, Meetings oÄ. stattfanden)
  9. Welche Schritte haben Sie seit dem 22.06.2021 zur Umsetzung des Entschließungsantrages gesetzt? (Bitte angeben wann diesbezüglich Gesprächsrunden, Vorbereitungstreffen, Meetings oÄ. stattfanden)
  10. Inwiefern wurde seit dem 22.06.2021 geprüft „in welcher Form eine „Rettung der direkten Demokratie“ verfassungsrechtlich möglich wäre“, wie Sie in der Anfragebeantwortung 6378/AB behaupten?
  11. Stehen oder standen Sie mit der Vorarlberger Landesregierung bezüglich der Umsetzung des Entschließungsantrages (408/UEA-BR/2020) in Kontakt?
  12. Wenn ja, wann?
  13. Wenn ja, in welcher Form?
  14. Wenn ja, mit welchen anderen Landesregierungen, Ministerien, Parteien oder sonstigen Stakeholdern wurde Kontakt bezüglich der Umsetzung des Entschließungsantrages (408/UEA-BR/2020) gepflegt? (Bitte Art des Austausches und Datum angeben)
  15. Wurde innerhalb der Koalition auf Minister- oder Kabinettsebene über die Umsetzung des Entschließungsantrages gesprochen?
  16. Wenn ja, wann?
  17. Wenn ja, in welchem Rahmen?
  18. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?


[1] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01080/index.shtml

[2] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/UEA-BR/UEA-BR_00408/index.shtml

[3] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_06454/index.shtml

[4] www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_06378/imfname_985418.pdf