8028/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Dritte Corona Impfung beim Bundesheer

 

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hatte ursprünglich angekündigt, dass die Auffrischungsimpfungen gegen Covid-19 erst im Oktober starten sollen. Nun lautet die neuerliche Empfehlung des Gesundheitsministeriums: Die dritte Corona-Impfung erfolgt sechs bis maximal neun Monate nach der „vollständigen Immunisierung“, also nach der zweiten Impfung. In einigen Bereichen wurde bereits im Dezember 2020 mit der Impfung begonnen, also liegen sie mittlerweile in diesem empfohlenen Zeitraum. 

 

In einer Presseaussendung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 16. Mai 2021 wurde folgendes ausgesandt: „Seit 11. Februar 2021 wird ressortinternes Personal im In- und Auslandseinsatz geimpft. Bis Anfang Juni sollen alle Erstimpfungen und bis Ende August alle Zweitimpfungen abgeschlossen sein.“[1]

 

Da die dritte Corona-Impfung sechs bis maximal neun Monate nach der „vollständigen Immunisierung“ erfolgen soll, sollten sich die ersten Personen, welche bereits im Februar 2021 geimpft wurden, diesen Herbst/Winter ein drittes Mal impfen lassen. 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist die Impfquote beim Personal des Bundesministeriums für Landesverteidigung?

a.) Gab es irgendwelche Personen, bei denen es zu Impfreaktionen kam?
b.) Falls es Impfreaktionen gab, wie lange mussten diese Personen in Folge in den Krankenstand gehen?

2.    Wie hoch ist die Impfquote bei den Soldaten des Bundesheeres?
a.) Gab es irgendwelche Personen, bei denen es zu Impfreaktionen kam?
b.) Falls es Impfreaktionen gab, wie lange mussten diese Personen in Folge in den Krankenstand gehen?

3.    Wie sehen die Pläne für die dritte Corona-Impfung des Personals und der Soldaten aus? Bitte um detaillierte Darstellung.
a.) Wer haftet, sollte es zu Impfschäden nach der dritten Impfung kommen?

4.    Welche Folgen hat es für Grundwehrdiener, wenn sie sich im Zuge der Stellung nicht impfen lassen wollen?
a.) Hat die Impfverweigerung einen Einfluss auf die Tauglichkeit?
b.) Hat die Impfverweigerung einen Einfluss auf die Verwendung im Grundwehrdienst?

5.    Gibt es eine Impfpflicht bei Definitivstellung, analog zu Schülern in Ausbildung im Gesundheitsbereich, bei Übernahme in ein Dienstverhältnis?
a.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210516_OTS0001/bundesheer-impfen-laeuft-planmaessig