8032/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Neue Herausforderungen für Feuerwehren durch Brandgefahr bei E-Fahrzeugen

 

Laut Bundesverband für Elektromobilität Österreich waren im August 2021 64.415 elektrisch betriebene PKW zugelassen, was einem Anteil von 1,3 Prozent am gesamten Bestand an Personenkraftwagen entspricht[1].

Die steigende Anzahl an Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr bringt es mit sich, dass diese zunehmend an Verkehrsunfällen beteiligt sind. Dies stellt vor allem die Feuerwehren im Falle von Bränden vor große Herausforderungen. Peter Bachmeier, Vorsitzender des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren, wurde dazu in einem Bericht des Online-Magazins „FOCUS“ am 1. September 2021 unter anderem wie folgt zitiert: „Ein normales Auto löscht man in einer Viertelstunde ab und braucht dafür 500 Liter Wasser. (…) Beim E-Auto ist die Feuerwehr hingegen oft zwei bis drei Stunden beschäftigt und braucht 10.000 Liter Wasser“. Die besondere Problematik ist vor allem auf die Batterie zurückzuführen sein, welche im Brandfall mit herkömmlichen Löschtaktiken der Feuerwehren kaum bekämpfbar ist.

Darüber hinaus stellen die austretenden Gase und das kontaminierte Wasser eine Gefahr für Mensch sowie Umwelt dar, weshalb manche Feuerwehren bereits mit Löschcontainern ausgestattet wurden. In diesen werden in Brand geratene Fahrzeuge über drei Tage hinweg gekühlt und so auch verhindert, dass austretende Substanzen ins Erdreich gelangen. Welche Schwierigkeiten bei Nichtvorhandensein eines solchen Containers für die Einsatzkräfte auftreten können, zeigte erst ein Vorfall in Dornbirn, über welchen der „Kurier“ am 27. März 2021 berichtete: „Ein Elektroauto hat in Lustenau (Bezirk Dornbirn) in der Nacht auf Samstag gleich mehrmals Feuer gefangen. Gegen Mitternacht begann das Fahrzeug in der Garage der Besitzer zu qualmen, diese versuchten das Feuer zu löschen. Die Feuerwehr musste das Auto wiederholt löschen, nachdem es sich immer wieder aufs Neue entzündete, berichtete die Polizei. Es wurde zum Feuerwehrhaus Lustenau abgeschleppt - wo es wenig später erneut in Vollbrand stand. Schließlich wurde es in einer mit Löschwasser befüllten Metallmulde versenkt, die dann zum Güterbahnhof Wolfurt gebracht wurde. Das Elektroauto wurde dort an die ÖBB-Betriebsfeuerwehr übergeben, die über eine entsprechende Ausrüstung verfügt. Es wurde niemand verletzt.“

Doch nicht nur die Brandbekämpfung selbst, sondern vor allem auch die Entsorgung des E-Auto-Wracks, insbesondere der Batterie, ist aktuell höchst problematisch. Exemplarisch sei hier auf die Misere rund um einen ausgebrannten Tesla in Tirol 2019 verwiesen, dessen Entsorgung sich aufgrund zahlreicher Unklarheiten rund um die Batterieverwertung über sechs Wochen hinzog. Über diesen Zeitraum hinweg musste das Wrack auf dem Parkplatz eines Abschleppunternehmens abgestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Haben Sie bzw. Ihr Ressort Strategien für den Umgang mit verunfallten Elektrofahrzeugen erarbeitet?

a.    Wenn ja, wann und mit welchen Inhalten?

b.    Wenn ja, wie genau wird das Löschen brennender E-Fahrzeuge, insbesondere der Batterie, empfohlen?

c.    Wenn ja, wurden auch die primär für das Feuerwehrwesen verantwortlichen Bundesländer vor allem hinsichtlich Ausrüstungsfragen und damit Finanzierungsangelegenheiten einbezogen?

d.    Falls nein, warum nicht?

e.    Falls nein, planen Sie eine solche zu erarbeiten?

2.    Welche Maßnahmen wurden bezüglich der Entfernung ausgebrannter E-Auto-Wracks von der Unfallstelle und deren Entsorgung getroffen?

a.    Welche Handlungsweisen stehen den Feuerwehren entsprechend den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung?

b.    Inwiefern werden bzw. wurden diese seitens Ihres Ressorts den Einsatzkräften kommuniziert?

c.    Planen Sie hinsichtlich dieser Gesamtproblematik Gesetzesanpassungen?

d.    Wenn ja, welche?

e.    Falls nein, warum nicht?

f.     Wie vielen Unternehmen wurden bisher Lizenzen für die Entsorgung von E-Fahrzeug-Wracks und deren Batterien ausgestellt, gegliedert nach Datum und Bundesländern?

g.    Gelten E-Unfallautos rechtlich als Altfahrzeug?

h.    Wer kommt für den gesamten Entsorgungsprozess, vom Ausbau der Batterie, ausgetretenen Chemikalien bis hin zum kontaminierten Löschwasser auf?

3.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bisher zum Ausbau der E-Mobilität gesetzt?

a.    Wie hoch waren die dafür aufgewendeten Mittel?

b.    Welche Auswirkungen haben diese bisher erzielt und wie erfolgte die Evaluierung?

c.    Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, gegliedert nach Zeithorizont und Zieldefinition?

 

 

 

 



[1] https://www.beoe.at/statistik/ (abgerufen am 21. September 2021).