8038/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Evaluierung der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik des BMI
„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, Transparenz im Umgang mit den vom Bundesministerium für Inneres erhobenen Daten aus der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik zu gewährleisten und Erhebungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen öffentlich abzubilden und auszuweisen, um sowohl eine retrospektive Analyse als auch Ableitungen für die Zukunft zu ermöglichen. Er wird deshalb weiters aufgefordert, ehestmöglich eine Evaluierung der bestehenden Asyl- und Fremdenstatistik und deren Veröffentlichung unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben und der im Zuge der Beantwortung parlamentarischer Anfragen erhobenen Daten durchzuführen und die Ergebnisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen nach Erstellung eines Berichtes dem Nationalrat zu präsentieren.“
Diese Entschließung des Nationalrates vom 24. März 2021 (146/E XXVII. GP) wurde am 26. März 2021 an das Bundesministerium für Inneres übermittelt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wurde die Evaluierung der bestehenden Asyl- und Fremdenrechtsstatistik und deren Veröffentlichung unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben und der im Zuge der Beantwortung parlamentarischer Anfragen erhobenen Daten bereits begonnen?
2. Wenn ja, wann wurde diese Evaluierung begonnen?
3. Wenn ja, wer wurde mit dieser Evaluierung befasst?
4. Wenn ja, welche Ableitungen wurden aus dieser Evaluierung bereits getroffen?
5. Wenn ja, bis wann werden diese Evaluierungen abgeschlossen sein?
6. Wenn nein, warum wurden diese Evaluierungen bis jetzt noch nicht begonnen?
7. Wurde die Evaluierung der bestehenden Asyl- und Fremdenrechtsstatistik und deren Veröffentlichung unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben und er im Zuge der Beantwortung parlamentarischer Anfragen erhobenen Daten bereits abgeschlossen?
8. Wenn ja, wann wurden diese Evaluierungen abgeschlossen?
9. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen wurde diese Evaluierung abgeschlossen?
10. Wenn ja, welche Maßnahmen werden aus diesen Evaluierungen im Detail abgeleitet?
11. Wenn ja, warum wurden die Ergebnisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen noch nicht als Bericht an den Nationalrat präsentiert?
12. Wenn nein, bis wann ist mit dem Abschluss dieser Evaluierungen zu rechnen?
13. Bis wann wird der Bericht über die Ergebnisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen dem Nationalrat präsentiert?