Eingelangt am 24.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend
Stellenbesetzungen in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst
(DSN)
Im Zuge der Reform des
Staatsschutzes und der Schaffung der Direktion für Staatsschutz und
Nachrichtendienst (DSN) war eines der Hauptanliegen des Reformvorhabens ein
transparentes Personalaufnahmeverfahren und die Überarbeitung der
Ausbildung im Verfassungsschutz (ErlRV 938 BlgNR XXVII GP). Eine wesentliche
Stoßrichtung der Reform war es daher, die DSN bzw. die LVTs in Zukunft
mit ausreichendem und qualifiziertem Personal auszustatten.
Im ersten Teil der Reform,
der bereits im Sommer 2020 im Parlament beschlossen wurde, wurden die
gesetzlichen Grundlagen (§ 2 PStSG) geschaffen, die sicherstellen sollen,
"dass im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes tätige Mitarbeiter
eine moderne und an Grund- und Freiheitsrechten orientierte Ausbildung in allen
Aspekten der Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes erhalten"
(ErlRV 283 BlgNR XXVII GP 1).
Im Zuge der Ausbildung
für den Einsatz in der DSN gibt es einen verpflichtenden
Grundausbildungslehrgang und anschließend eine differenzierte
Spezialausbildung. Gestaltet wird die Ausbildung von der
Sicherheitsakademie. Der erste Lehrgang startete im Oktober 2020. Zudem gibt es
eine akademische Weiterbildungsmöglichkeit durch einen FH-Lehrgang
"Staatsschutz" in Kooperation mit der FH Wiener-Neustadt, der mit
einem Master of Science abgeschlossen werden kann. Hier ist der Lehrgangsstart
mit Oktober 2021 vorgesehen.
Die gesetzliche Änderung
schlug sich bereits in der 402. Verordnung des Bundesministers für
Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über
die Themenbereiche, die Gegenstand der Vertrauenswürdigkeitsprüfung
sind (Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung – VWP-V)
erlassen, die Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung geändert und die
Ausbildungsverordnung Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
aufgehoben wird, nieder, indem "mit der Ausbildung gemäß
§ 2 Abs. 3 PStSG" in den Katalog der Bildungsangebote der SIAK
eingefügt wurden.
Elemente der Ausbildung
für Bedienstete der Organisationseinheiten der DSN wurden auch in § 2
Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG, BGBl.I Nr. 148/2021,
verankert.
Ein besonderes
fragwürdiges Beispiel der Personalrekrutierung innerhalb des Bundesamtes
für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in der
Vergangenheit war das Tätigwerden des Major F., der vom Bundesheer in den
Verfassungsschutz wechselte und sogleich Mitglied der Reform-Arbeitsgruppe im
BVT wurde. Die Befragungen im BVT-U-Ausschuss ergaben auch über Major F.
hinaus eine Bewegung vom Heer in Richtung BVT (https://www.diepresse.com/5582696/bvt-viel-ex-militar-nun-im-verfassungsschutz).
Im SNG wird bereits
vereinzelt auf das Militärbefugnisgesetz verwiesen. Mit der Einrichtung
der DSN und der Schaffung des SNG lehnt man sich mit gewissen Regelungen auch
an militärische Dienste an, doch soll und kann - schon aufgrund der
unterschiedlichen Aufgabenstellung - ein ziviler Nachrichtendienst bzw. eine
zivile nachrichtendienstliche Komponente des Verfassungsschutzes keiner
militärisch geprägten Steuerung unterliegen.
Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung, die erweiterten Waffentrage-
bzw. Kontrollbefugnisse, die Möglichkeit von Zulagen, das
Bestehen von Exekutivbefugnissen für nichtexekutives Personal etc. lassen
aber auch einen verstärken Gestaltungseinfluss sowie das Präferieren
von ehemaligen militärischen Personal für den künftigen zivilen
ND-Bereich vermuten.
Seit 15. September ist
öffentlich bekannt, wer die Stelle des neuen Direktors für die DSN
besetzen wird. Auch seine Stellvertreter sind bereits öffentlich
kommuniziert worden (https://orf.at/stories/3228642/).
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Bei der Ausschreibung
der Funktion der „Leitung Abteilung II/DSN/5 (Strategie-, Grundsatz-
und Stabsangelegenheiten)“ wird bei den allgemeinen Anforderungen
nur die „Einwilligung in die Durchführung der
Vertrauenswürdigkeitsprüfung und Sicherheitsüberprüfung
streng geheim" gefordert. Ein Bestehen dieser Überprüfung
ist im Gegensatz zu allen anderen Funktionen offenbar nicht explizit
gefordert. Warum ist dieses Kriterium/Erfordernis hier nicht notwendig?
- Bei der Ausschreibung
der Funktion „Leitung der Abteilung II/DSN/S3 (Auswertung und
Analyse)“ ist bei den Anforderungen/Aufgaben u.a.
"Gefährder*innen und Gruppenanalysen" angeführt,
obwohl für den Bereich des Staatschutzes die Gruppenbeobachtung vom
SNG gar nicht vorgesehen ist. Warum wird die Tätigkeit der Analyse
von Gruppierungen dem Bereich des Staatsschutzes konkret zugeordnet? Wie
lässt sich das mit der rechtlich vorgenommenen Aufgabentrennung
vereinbaren? Warum ist diese Abteilung/dieser Aufgabenbereich nur unter
einem „leitenden Exekutivbediensteten - E1“ denkbar und nicht
zumindest eine Doppelausschreibung (E1/A1) möglich?
- Bei gewissen
Stellenausschreibungen werden „detaillierte Kenntnisse der Aufbau-
und Ablauforganisation der DSN und der die Organisation betreffenden Ziele
und Vorschriften“ als Voraussetzung gefordert. Warum sind diese
Kriterien/Erfordernisse notwendig? Wie kann man als externer Bewerber
diese Voraussetzung ausreichend erfüllen?
- Die Abteilung II/DSN/N3
(Informationsgewinnung) hebt sich gegenüber allen anderen Abteilungen
durch eine höhere und somit gleich hohen Bewertung wie jene der stv.
Direktor*innen (A1/6) hervor. Die Problemstellungen des Terroranschlag vom
02.11.2020 war die mangelnde Verwertung des Informationsaufkommens und
nicht die mangelnde Informationsgewinnung. Welche sachlichen Gründe
sprechen für eine höhere Bewertung und somit offensichtlich
höheren Stellenwert der Informationsgewinnung im Nachrichtendienst
gegenüber anderen Aufgabenstellungen in der DSN, wie z.B. einer
Prävention, Analyse oder der Aufrechterhaltung des Schutzes und
Sicherheit in Österreich?
- Zur kürzlich
bekannt gewordenen Bestellung des Direktors sowie seiner zwei
Stellvertreter der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (Haijawi-Pirchner wird neuer Chef des Staatsschutzes - news.ORF.at):
- Wie viele Bewerbungen
langten für die drei ausgeschriebenen Positionen ein?
- Wie viele dieser
BewerberInnen wurden für jeweils welche Position zu einem Hearing
geladen?
- Wurden daher alle
BewerberInnen für diese drei Positionen zu einem Hearing eingeladen?
- Welche einzelnen
Schritte waren von den BewerberInnen zu absolvieren?
- Nach welchen Kriterien
jeweils wurden die KandidatInnen bei
jedem einzelnen Verfahrensschritt gereiht (bitte um Nennung der
Schritte mit den jeweiligen der dort vorgenommenen Reihungsentscheidung
zu Grunde liegenden Kriterien)?
- Wie viele KandidatInnen
wurden Ihnen, Herr Bundesminister, letztendlich für die jeweiligen
Positionen vorgeschlagen?
- Behielten Sie die
Reihung bei oder reihten Sie eine/n KandidatIn vor?
i. Wenn ja, wen bei welcher Position im Gegenzug
für welche/n KandidatIn?
- Welche Personen wirkten
in der Begutachtungskommission mit?
- Auch bei anderen zu
besetzenden Stellen (iSd §§ 2,3,4 Ausschreibungsgesetz 1989)
innerhalb der DSN ist gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989
eine Begutachtungskommission einzusetzen.
- Wer wird dieser
angehören?
- Welche Kriterien werden
hier zur Überprüfung der Eignung der einzelnen Bewerber
herangezogen werden?
- Falls das
Bewerbungsverfahren zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung schon
abgeschlossen wurde:
i. Wie viele Bewerbungen langten für welche
Position jeweils ein?
ii. Wie viele dieser BewerberInnen wurden für
jeweils welche Position zu einem Hearing geladen?
iii. Wurden daher alle BewerberInnen für diese drei
Positionen zu einem Hearing eingeladen?
iv. Welche einzelnen Schritte waren von den BewerberInnen
zu absolvieren?
v. Nach welchen Kriterien jeweils wurden die
KandidatInnen bei jedem einzelnen Verfahrensschritt gereiht (bitte um
Nennung der Schritte mit den jeweiligen der dort vorgenommenen
Reihungsentscheidung zu Grunde liegenden Kriterien)?
vi. Wie viele KandidatInnen wurden Ihnen, Herr
Bundesminister, letztendlich für die jeweiligen Positionen vorgeschlagen?
vii. Behielten Sie die Reihung bei oder reihten Sie
eine/n KandidatIn vor?
1. Wenn ja, wen bei welcher Position im Gegenzug
für welche/n KandidatIn?
viii. Welche Personen wirkten in der
Begutachtungskommission mit?
- Kann ausgeschlossen
werden, dass MitbewerberInnen und spätere Arbeitnehmer an
Ausschreibungs- und Arbeitsplatzanforderungen bzw. -inhalten mitgearbeitet
bzw. zumindest Teile davon mitgestaltet haben?
- Wenn ja, wodurch?
- Wenn nein, inwiefern
ist das ein tragbarer Zustand?
- Wird es noch weitere
finanzielle Anreize für Bedienstete in der DSN geben?
- Wenn ja, welche konkret
ab wann und für welche Arbeitsplätze bzw.
Arbeitsbereiche?
- Wie viele Planstellen (Arbeitsplätze)
in der DSN werden zukünftig zur Besetzung öffentlich
ausgeschrieben bzw. werden einer Interessentensuche unterzogen werden?
- In welchem Zeitraum
werden die Stellen ausgeschrieben werden bzw. die Interessentensuche
erfolgen?
- Das B-GlBG normiert eine
Interessentensuche vor der Besetzung eines Arbeitsplatzes auf der
jeweiligen Dienststelle. Wie erfolgt die Ausschreibung jeweils
ressortintern?
- Werden MitarbeiterInnen
des BVT auch konkret informiert, die aufgrund Dienstzuteilung, Karenz,
Auslandseinsatz udgl. aktuell nicht an der Dienststelle sind?
- Wenn ja, wie?
- Erfolgte die
Ausschreibung jeweils auch auf (sonstige) öffentliche Art?
- Wenn nein, warum nicht
und wie will man externe InteressentInnen bzw. kompetente
MitbewerberInnen z.B. auf vonseiten der Lehre, von Universitäten
erreichen?
- Wenn ja, wie lange sind
die Bewerbungsfristen?
- Auf welcher
Rechtsgrundlage werden die Stellenausschreibungen vorgenommen? Wo sind
öffentlichen Ausschreibungen (Website des BMI, Jobbörse des
Bundes etc.) geplant? Bitte um vollständige Aufzählung.
- Bei der DSN soll sich
der Personalstand in den nächsten Jahren deutlich erhöhen, wenn
nicht sogar verdoppeln. Wie im Kurier vom 17.6.2021 bereits berichtet
wurde, rechnet man seitens des BMI beim bestehenden BVT-Personal wegen der
Skepsis vor der involviert bzw. unterstützend mit einer
Teilnahme von nur 75%. Worauf begründet sich diese erwartete
Ausfallsquote?
- In wie vielen
Fällen wurde bisher die
Vertrauenswürdigkeitsprüfung konkret und nachweislich
verweigert?
- Welche Gründe wurden
dafür jeweils vorgebracht?
- Besteht für die
Überprüften die Möglichkeit der Einsichtnahme in die
Überprüfungsergebnisse?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Haben Betroffene einer
VWP die Möglichkeit der Beziehung einer Vertrauensperson bei
Gesprächen bzw. Befragungen zu einer
Vertrauenswürdigkeitsprüfung?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Durch Neuaufstellung,
Neuausschreibung udgl. werden sich künftig zahlreiche
MitarbeiterInnen auch innerhalb der DSN verändern und andere Aufgaben
wahrnehmen können. Wie wird dem damit verbundenen Verlust von
Fachexpertisen kurz-, mittel- und langfristig entgegengewirkt?
- Wie viele
Arbeitsplätze im BVT sind derzeit tatsächlich mit Stammpersonal
besetzt (bitte Auflistung der Anzahl in den einzelnen Aufgabenbereichen,
Abteilungen, Referate)?
- Wie viele
Dienstzuteilungen zum BVT bestehen aktuell? Seit wann jeweils?
- Wieviele
Dienstzuteilungen sind unbefristet und wieviele befristet?
- Aus jeweils welchen
externen und internen Bereichen sind die einzelnen Personen
dienstzugeteilt (Bitte um genaue Auflistung samt Zuteilungsdienststelle
und Zuteilungszeitraum)?
- Wieviele Personen
(Stammpersonal des BVT) sind seit 2017 außerhalb des BVT
dienstzugeteilt bzw. tätig gewesen (bitte Auflistung Anzahl der
Personen und Zeitraum)?
- Wieviele Personen des
BVT sind seit 2017 auf ihrem angestammten Arbeitsplatz länger als 3
Monate nicht eingesetzt gewesen?
- Wie viele Personen sind
vom Bundesheer in den Verfassungsschutz dienstzugeteilt bzw. wurden in den
letzten 10 Jahren übernommen?
- Wie viele Personen
wechselten in der Vergangenheit seit BVT-Gründung vom Bundesheer
(BMfLV) in das BVT (bitte um detaillierte Auflistung nach Jahren)?
- In welchen
Funktionen/Aufgabenbereichen waren diese jeweils anfangs tätig?
- Wie viele wechselten in
Führungsfunktionen beim BVT (jeweils nach welchem Zeitraum)?
- Wie erfolgte deren
Wechsel ins BMI/BVT jeweils?
- Wie viele wechselten
aufgrund mündlicher Empfehlungen durch wen jeweils?
- Wie viele anlasslose
Initiativbewerbungen gab es? Wie hoch war die Anzahl von regulären
Erstbewerbungen bei der Interessentensuche/Ausschreibung?
- Gab es Fälle von
Arbeitsplatzbesetzungen durch Personen der Landesverteidigung ohne die
gesetzlich vorgesehene Interessentensuche?
i. Wenn ja, wann wie viele und warum erfolgte jeweils
keine Interessentensuche?
- Welche Vorteile ergeben
sich für ehemaliges militärisches Personal(Offiziere) beim
Wechsel in das BMI?
- Wurden die Personen,
die vom Bundesheer in den Verfassungsschutz wechselten, auf ihre Eignung
geprüft?
i. Wenn ja, inwiefern?
ii. Wenn nein, wieso nicht?
- Inwiefern stellt das BMI
seit wann sicher, dass auch bei Dienstzuteilungen die fachlichen
Qualifikationen für den Einsatz in der DSN erfüllt werden?
- Wie viele ehemalige
Militärangehörige waren bereits bei den Reformprojekten 2018
involviert bzw. unterstützend tätig?
- Wie viele ehemalige
Militärangehörige sind in der aktuellen Reform involviert bzw.
unterstützend tätig?
- Gibt es ehemalige
Militärangehörige, die in beiden Reformphasen involviert bzw.
unterstützend eingebunden sind?
i. Wenn ja, wie viele?
- Wie ebenfalls auch aus
Presseaussendungen bekannt ist, wurde im Herbst 2020 bereits mit der
Grundausbildung neu, die mehrere Monate dauern soll, begonnen. Was
sind die wesentlichen Inhalte dieser Ausbildung?
- Ist diese Ausbildung
für alle MitarbeiterInnen im BVT und späteren DSN gleich?
- Wenn nein, worin
bestehen die Unterschiede?
- Ist die Geschichte des
Verfassungsschutzes in Österreich - wie von ExpertInnen
öffentlich angeregt - Teil dieser Grundausbildung?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wieviele
MitarbeiterInnen des BVT wurden insgesamt bereits in den mittlerweile
erfolgten 2 Lehrgängen ausgebildet?
- Wie wurden bzw. werden
die TeilnehmerInnen ausgewählt?
- Wurden diese vorher
bereits einer Vertrauenswürdigkeitsprüfung unterzogen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Sind derart ausgebildete
MitarbeiterInnen mittlerweile aus dem BVT auch wieder ausgeschieden?
- Wenn ja, bitte Anzahl
und Begründung?
- Wieviele
MitarbeiterInnen aus operativen und analytischen Aufgabenbereichen waren
bereits in Ausbildung?
- Stellen die monatelangen
Abwesenheiten während dieser Grundausbildung aktuell ein
Ressourcenproblem für die Aufgabenstellung des BVT dar?
- Wenn ja, wie werden die
Abwesenheiten bei der Aufgabenerfüllung kompensiert?
- In Ihrer
Anfragebeantwortung (5623/AB) zu unserer Anfrage (5657/J) haben Sie zur Rekrutierung
von Personal mit interdisziplinärem Hintergrund wegen der zum
Zeitpunkt der Anfrage noch laufenden Arbeiten der zuständigen
Projektgruppe keine näheren Ausführungen gemacht. Da davon
auszugehen ist, dass die Arbeiten der Projektgruppe mittlerweile
abgeschlossen sind, stellen wir erneut folgende Fragen:
- Wie soll die
beabsichtigte Rekrutierung von Personal mit interdisziplinärem
Hintergrund konkret erfolgen?
- Welche Anzahl von
Personal mit interdisziplinärem Hintergrund aus dem sozial- und
geisteswissenschaftlichen Bereich soll hinkünftig in der DSN
tätig sein?
- Welche Anreizen werden
gesetzt, um Akademiker aus dem Sozial- und Geisteswissenschaftlichen
Bereich für den Dienst der DSN zu gewinnen?
- Wird es Gehaltsanreize
bzw. eigene Gehaltsschemen für "Nichtpolizisten" in der
DSN geben?
i. Wenn ja, welche?
ii. Wenn nein, weshalb nicht?
- Welche
Kooperationsformate mit dem Sozial- und Geisteswissenschaftlichen Bereich
sind geplant?
- Wo und wie will man
künftig dieses Personal der DSN respektive der LVTs konkret rekrutieren?
- Welche Pläne hat
das Ministerium hier?
- Soll auf Unis
angeworben werden?
i. Wenn ja, inwiefern?
- Soll in bestimmten
Foren geworben werden?
i. Wenn ja, inwiefern?
- Soll in bestimmten
Medien geworben werden?
i. Wenn ja, inwiefern?
- Wie soll künftig
eine Vernetzung zwischen der DSN und der akademischer Welt wie in anderen
Staaten sichergestellt werden?
- Wie soll künftig
das Mitarbeiterqualitätsmanagement und -Sicherung (HR) und interne
Revision für die DSN ausgestaltet sein?
- Welche Änderungen
zum bisherigen System sollen vorgenommen werden?
- Welche besonderen
Pläne gibt es hinsichtlich der dringend notwendigen Aufstockung mit
qualifiziertem IT-Personal und dessen Rekrutierung?
- Gibt es hier Pläne
für gesonderte Gehaltsschemata bzw. spezielle Aufnahmekriterien und
Rekrutierungsprozederes?
- Ist vorgesehen, etwa
nach niederländischem Vorbild externe ExpertInnen im
Sicherheitsbereich in die behördliche Berichterstattung einzubinden?
- Wird die Etablierung der
Lehrgänge auch dazu genutzt, den Dialog zwischen Wissenschaft und den
Sicherheitsbehörden generell neu aufzustellen und zu beleben?
- Wenn ja, inwiefern?
- Welche Personalgebarung
ist für die DSN bzw. die ND-Außenstellen für den
"Vollausbau" avisiert?
- im Bereich der
Exekutivplanstellen?
- im Bereich der Verwaltungsbediensteten?
- im Bereich des
geplanten akademischen Personals?
- Wie sollen sich diese
Planstellen auf die beiden neuen Säulen der DSN verteilen?