8046/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.09.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Stellenbesetzungen in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN)

 

Im Zuge der Reform des Staatsschutzes und der Schaffung der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) war eines der Hauptanliegen des Reformvorhabens ein transparentes Personalaufnahmeverfahren und die Überarbeitung der Ausbildung im Verfassungsschutz (ErlRV 938 BlgNR XXVII GP). Eine wesentliche Stoßrichtung der Reform war es daher, die DSN bzw. die LVTs in Zukunft mit ausreichendem und qualifiziertem Personal auszustatten.

Im ersten Teil der Reform, der bereits im Sommer 2020 im Parlament beschlossen wurde, wurden die gesetzlichen Grundlagen (§ 2 PStSG) geschaffen, die sicherstellen sollen, "dass im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes tätige Mitarbeiter eine moderne und an Grund- und Freiheitsrechten orientierte Ausbildung in allen Aspekten der Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes erhalten" (ErlRV 283 BlgNR XXVII GP 1).

Im Zuge der Ausbildung für den Einsatz in der DSN gibt es einen verpflichtenden Grundausbildungslehrgang und anschließend eine differenzierte Spezialausbildung. Gestaltet wird die Ausbildung von der Sicherheitsakademie. Der erste Lehrgang startete im Oktober 2020. Zudem gibt es eine akademische Weiterbildungsmöglichkeit durch einen FH-Lehrgang "Staatsschutz" in Kooperation mit der FH Wiener-Neustadt, der mit einem Master of Science abgeschlossen werden kann. Hier ist der Lehrgangsstart mit Oktober 2021 vorgesehen.

Die gesetzliche Änderung schlug sich bereits in der 402. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Themenbereiche, die Gegenstand der Vertrauenswürdigkeitsprüfung sind (Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung – VWP-V) erlassen, die Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung geändert und die Ausbildungsverordnung Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aufgehoben wird, nieder, indem "mit der Ausbildung gemäß § 2 Abs. 3 PStSG" in den Katalog der Bildungsangebote der SIAK eingefügt wurden.

Elemente der Ausbildung für Bedienstete der Organisationseinheiten der DSN wurden auch in § 2 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG, BGBl.I Nr. 148/2021, verankert.

Ein besonderes fragwürdiges Beispiel der Personalrekrutierung innerhalb des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in der Vergangenheit war das Tätigwerden des Major F., der vom Bundesheer in den Verfassungsschutz wechselte und sogleich Mitglied der Reform-Arbeitsgruppe im BVT wurde. Die Befragungen im BVT-U-Ausschuss ergaben auch über Major F. hinaus eine Bewegung vom Heer in Richtung BVT (https://www.diepresse.com/5582696/bvt-viel-ex-militar-nun-im-verfassungsschutz). 

Im SNG wird bereits vereinzelt auf das Militärbefugnisgesetz verwiesen. Mit der Einrichtung der DSN und der Schaffung des SNG lehnt man sich mit gewissen Regelungen auch an militärische Dienste an, doch soll und kann - schon aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung - ein ziviler Nachrichtendienst bzw. eine zivile nachrichtendienstliche Komponente des Verfassungsschutzes keiner militärisch geprägten Steuerung unterliegen. Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung, die erweiterten Waffentrage- bzw. Kontrollbefugnisse, die Möglichkeit von Zulagen, das Bestehen von Exekutivbefugnissen für nichtexekutives Personal etc. lassen aber auch einen verstärken Gestaltungseinfluss sowie das Präferieren von ehemaligen militärischen Personal für den künftigen zivilen ND-Bereich vermuten.

Seit 15. September ist öffentlich bekannt, wer die Stelle des neuen Direktors für die DSN besetzen wird. Auch seine Stellvertreter sind bereits öffentlich kommuniziert worden (https://orf.at/stories/3228642/).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Bei der Ausschreibung der Funktion der „Leitung Abteilung II/DSN/5 (Strategie-, Grundsatz- und Stabsangelegenheiten)“ wird bei den allgemeinen Anforderungen nur die „Einwilligung in die Durchführung der Vertrauenswürdigkeitsprüfung und Sicherheitsüberprüfung streng geheim" gefordert. Ein Bestehen dieser Überprüfung ist im Gegensatz zu allen anderen Funktionen offenbar nicht explizit gefordert. Warum ist dieses Kriterium/Erfordernis hier nicht notwendig?
  2. Bei der Ausschreibung der Funktion „Leitung der Abteilung II/DSN/S3 (Auswertung und Analyse)“ ist bei den Anforderungen/Aufgaben u.a. "Gefährder*innen und Gruppenanalysen" angeführt, obwohl für den Bereich des Staatschutzes die Gruppenbeobachtung vom SNG gar nicht vorgesehen ist. Warum wird die Tätigkeit der Analyse von Gruppierungen dem Bereich des Staatsschutzes konkret zugeordnet? Wie lässt sich das mit der rechtlich vorgenommenen Aufgabentrennung vereinbaren? Warum ist diese Abteilung/dieser Aufgabenbereich nur unter einem „leitenden Exekutivbediensteten - E1“ denkbar und nicht zumindest eine Doppelausschreibung (E1/A1) möglich?
  3. Bei gewissen Stellenausschreibungen werden „detaillierte Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation der DSN und der die Organisation betreffenden Ziele und Vorschriften“ als Voraussetzung gefordert. Warum sind diese Kriterien/Erfordernisse notwendig? Wie kann man als externer Bewerber diese Voraussetzung ausreichend erfüllen?
  4. Die Abteilung II/DSN/N3 (Informationsgewinnung) hebt sich gegenüber allen anderen Abteilungen durch eine höhere und somit gleich hohen Bewertung wie jene der stv. Direktor*innen (A1/6) hervor. Die Problemstellungen des Terroranschlag vom 02.11.2020 war die mangelnde Verwertung des Informationsaufkommens und nicht die mangelnde Informationsgewinnung. Welche sachlichen Gründe sprechen für eine höhere Bewertung und somit offensichtlich höheren Stellenwert der Informationsgewinnung im Nachrichtendienst gegenüber anderen Aufgabenstellungen in der DSN,  wie z.B. einer Prävention, Analyse oder der Aufrechterhaltung des Schutzes und Sicherheit in Österreich?
  5. Zur kürzlich bekannt gewordenen Bestellung des Direktors sowie seiner zwei Stellvertreter der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (Haijawi-Pirchner wird neuer Chef des Staatsschutzes - news.ORF.at): 
    1. Wie viele Bewerbungen langten für die drei ausgeschriebenen Positionen ein?
    2. Wie viele dieser BewerberInnen wurden für jeweils welche Position zu einem Hearing geladen?
    3. Wurden daher alle BewerberInnen für diese drei Positionen zu einem Hearing eingeladen?
    4. Welche einzelnen Schritte waren von den BewerberInnen zu absolvieren?
    5. Nach welchen Kriterien jeweils wurden die KandidatInnen bei jedem einzelnen Verfahrensschritt gereiht (bitte um Nennung der Schritte mit den jeweiligen der dort vorgenommenen Reihungsentscheidung zu Grunde liegenden Kriterien)?
    6. Wie viele KandidatInnen wurden Ihnen, Herr Bundesminister, letztendlich für die jeweiligen Positionen vorgeschlagen?
    7. Behielten Sie die Reihung bei oder reihten Sie eine/n KandidatIn vor?

                                          i.    Wenn ja, wen bei welcher Position im Gegenzug für welche/n KandidatIn?

    1. Welche Personen wirkten in der Begutachtungskommission mit?
  1. Auch bei anderen zu besetzenden Stellen (iSd §§ 2,3,4 Ausschreibungsgesetz 1989) innerhalb der DSN ist gemäß § 7 Ausschreibungsgesetz 1989 eine Begutachtungskommission einzusetzen.
    1. Wer wird dieser angehören?
    2. Welche Kriterien werden hier zur Überprüfung der Eignung der einzelnen Bewerber herangezogen werden?
    3. Falls das Bewerbungsverfahren zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung schon abgeschlossen wurde: 

                                          i.    Wie viele Bewerbungen langten für welche Position jeweils ein?

                                        ii.    Wie viele dieser BewerberInnen wurden für jeweils welche Position zu einem Hearing geladen?

                                       iii.    Wurden daher alle BewerberInnen für diese drei Positionen zu einem Hearing eingeladen?

                                       iv.    Welche einzelnen Schritte waren von den BewerberInnen zu absolvieren?

                                        v.    Nach welchen Kriterien jeweils wurden die KandidatInnen bei jedem einzelnen Verfahrensschritt gereiht (bitte um Nennung der Schritte mit den jeweiligen der dort vorgenommenen Reihungsentscheidung zu Grunde liegenden Kriterien)?

                                       vi.    Wie viele KandidatInnen wurden Ihnen, Herr Bundesminister, letztendlich für die jeweiligen Positionen vorgeschlagen?

                                      vii.    Behielten Sie die Reihung bei oder reihten Sie eine/n KandidatIn vor?

1.    Wenn ja, wen bei welcher Position im Gegenzug für welche/n KandidatIn?

                                     viii.    Welche Personen wirkten in der Begutachtungskommission mit?

  1. Kann ausgeschlossen werden, dass MitbewerberInnen und spätere Arbeitnehmer an Ausschreibungs- und Arbeitsplatzanforderungen bzw. -inhalten mitgearbeitet bzw. zumindest Teile davon mitgestaltet haben?
    1. Wenn ja, wodurch?
    2. Wenn nein, inwiefern ist das ein tragbarer Zustand?
  1. Wird es noch weitere finanzielle Anreize für Bedienstete in der DSN geben?
    1. Wenn ja, welche konkret ab wann und für welche Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche?
  1. Wie viele Planstellen (Arbeitsplätze) in der DSN werden zukünftig zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben bzw. werden einer Interessentensuche unterzogen werden?
  2. In welchem Zeitraum werden die Stellen ausgeschrieben werden bzw. die Interessentensuche erfolgen?
  3. Das B-GlBG normiert eine Interessentensuche vor der Besetzung eines Arbeitsplatzes auf der jeweiligen Dienststelle. Wie erfolgt die Ausschreibung jeweils ressortintern?
  4. Werden MitarbeiterInnen des BVT auch konkret informiert, die aufgrund Dienstzuteilung, Karenz, Auslandseinsatz udgl. aktuell nicht an der Dienststelle sind?
    1. Wenn ja, wie?
  1. Erfolgte die Ausschreibung jeweils auch auf (sonstige) öffentliche Art?
    1. Wenn nein, warum nicht und wie will man externe InteressentInnen bzw. kompetente MitbewerberInnen z.B. auf vonseiten der Lehre, von Universitäten erreichen?
    2. Wenn ja, wie lange sind die Bewerbungsfristen? 
  1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Stellenausschreibungen vorgenommen? Wo sind öffentlichen Ausschreibungen (Website des BMI, Jobbörse des Bundes etc.) geplant? Bitte um vollständige Aufzählung.
  2. Bei der DSN soll sich der Personalstand in den nächsten Jahren deutlich erhöhen, wenn nicht sogar verdoppeln. Wie im Kurier vom 17.6.2021 bereits berichtet wurde, rechnet man seitens des BMI beim bestehenden BVT-Personal wegen der Skepsis vor der involviert bzw. unterstützend mit einer Teilnahme von nur 75%. Worauf begründet sich diese erwartete Ausfallsquote?
  3. In wie vielen Fällen wurde bisher die Vertrauenswürdigkeitsprüfung konkret und nachweislich verweigert?
    1. Welche Gründe wurden dafür jeweils vorgebracht? 
  1. Besteht für die Überprüften die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Überprüfungsergebnisse?
    1. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Haben Betroffene einer VWP die Möglichkeit der Beziehung einer Vertrauensperson bei Gesprächen bzw. Befragungen zu einer Vertrauenswürdigkeitsprüfung?
    1. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Durch Neuaufstellung, Neuausschreibung udgl. werden sich künftig zahlreiche MitarbeiterInnen auch innerhalb der DSN verändern und andere Aufgaben wahrnehmen können. Wie wird dem damit verbundenen Verlust von Fachexpertisen kurz-, mittel- und langfristig entgegengewirkt?
  2. Wie viele Arbeitsplätze im BVT sind derzeit tatsächlich mit Stammpersonal besetzt (bitte Auflistung der Anzahl in den einzelnen Aufgabenbereichen, Abteilungen, Referate)?
  3. Wie viele Dienstzuteilungen zum BVT bestehen aktuell? Seit wann jeweils?
  4. Wieviele Dienstzuteilungen sind unbefristet und wieviele befristet?
    1. Aus jeweils welchen externen und internen Bereichen sind die einzelnen Personen dienstzugeteilt (Bitte um genaue Auflistung samt Zuteilungsdienststelle und Zuteilungszeitraum)?
    2. Wieviele Personen (Stammpersonal des BVT) sind seit 2017 außerhalb des BVT dienstzugeteilt bzw. tätig gewesen (bitte Auflistung Anzahl der Personen und Zeitraum)?
    3. Wieviele Personen des BVT sind seit 2017 auf ihrem angestammten Arbeitsplatz länger als 3 Monate nicht eingesetzt gewesen?
  1. Wie viele Personen sind vom Bundesheer in den Verfassungsschutz dienstzugeteilt bzw. wurden in den letzten 10 Jahren übernommen?
    1. Wie viele Personen wechselten in der Vergangenheit seit BVT-Gründung vom Bundesheer (BMfLV) in das BVT (bitte um detaillierte Auflistung nach Jahren)?
    2. In welchen Funktionen/Aufgabenbereichen waren diese jeweils anfangs tätig?
    3. Wie viele wechselten in Führungsfunktionen beim BVT (jeweils nach welchem Zeitraum)?
    4. Wie erfolgte deren Wechsel ins BMI/BVT jeweils?
    5. Wie viele wechselten aufgrund mündlicher Empfehlungen durch wen jeweils?
    6. Wie viele anlasslose Initiativbewerbungen gab es? Wie hoch war die Anzahl von regulären Erstbewerbungen bei der Interessentensuche/Ausschreibung?
    7. Gab es Fälle von Arbeitsplatzbesetzungen durch Personen der Landesverteidigung ohne die gesetzlich vorgesehene Interessentensuche?

                                          i.    Wenn ja, wann wie viele und warum erfolgte jeweils keine Interessentensuche?

    1. Welche Vorteile ergeben sich für ehemaliges militärisches Personal(Offiziere) beim Wechsel in das BMI?
    2. Wurden die Personen, die vom Bundesheer in den Verfassungsschutz wechselten, auf ihre Eignung geprüft?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern?

                                        ii.    Wenn nein, wieso nicht?

    1. Inwiefern stellt das BMI seit wann sicher, dass auch bei Dienstzuteilungen die fachlichen Qualifikationen für den Einsatz in der DSN erfüllt werden?
    2. Wie viele ehemalige Militärangehörige waren bereits bei den Reformprojekten 2018 involviert bzw. unterstützend tätig?
    3. Wie viele ehemalige Militärangehörige sind in der aktuellen Reform involviert bzw. unterstützend tätig?
    4. Gibt es ehemalige Militärangehörige, die in beiden Reformphasen involviert bzw. unterstützend eingebunden sind?

                                          i.    Wenn ja, wie viele?

  1. Wie ebenfalls auch aus Presseaussendungen bekannt ist, wurde im Herbst 2020 bereits mit der Grundausbildung neu, die mehrere Monate dauern soll, begonnen. Was sind die wesentlichen Inhalte dieser Ausbildung?
  2. Ist diese Ausbildung für alle MitarbeiterInnen im BVT und späteren DSN gleich?
    1. Wenn nein, worin bestehen die Unterschiede?
  1. Ist die Geschichte des Verfassungsschutzes in Österreich - wie von ExpertInnen öffentlich angeregt -  Teil dieser Grundausbildung?
    1. Wenn ja, inwiefern?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wieviele MitarbeiterInnen des BVT wurden insgesamt bereits in den mittlerweile erfolgten 2 Lehrgängen ausgebildet?
  2. Wie wurden bzw. werden die TeilnehmerInnen ausgewählt?
  3. Wurden diese vorher bereits einer Vertrauenswürdigkeitsprüfung unterzogen?
    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Sind derart ausgebildete MitarbeiterInnen mittlerweile aus dem BVT auch wieder ausgeschieden?
    1. Wenn ja, bitte Anzahl und Begründung?
  1. Wieviele MitarbeiterInnen aus operativen und analytischen Aufgabenbereichen waren bereits in Ausbildung?
  2. Stellen die monatelangen Abwesenheiten während dieser Grundausbildung aktuell ein Ressourcenproblem für die Aufgabenstellung des BVT dar?
    1. Wenn ja, wie werden die Abwesenheiten bei der Aufgabenerfüllung kompensiert?
  1. In Ihrer Anfragebeantwortung (5623/AB) zu unserer Anfrage (5657/J) haben Sie zur Rekrutierung von Personal mit interdisziplinärem Hintergrund wegen der zum Zeitpunkt der Anfrage noch laufenden Arbeiten der zuständigen Projektgruppe keine näheren Ausführungen gemacht. Da davon auszugehen ist, dass die Arbeiten der Projektgruppe mittlerweile abgeschlossen sind, stellen wir erneut folgende Fragen:
  2. Wie soll die beabsichtigte Rekrutierung von Personal mit interdisziplinärem Hintergrund konkret erfolgen?
  3. Welche Anzahl von Personal mit interdisziplinärem Hintergrund aus dem sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich soll hinkünftig in der DSN tätig sein?
  4. Welche Anreizen werden gesetzt, um Akademiker aus dem Sozial- und Geisteswissenschaftlichen Bereich für den Dienst der DSN zu gewinnen?
    1. Wird es Gehaltsanreize bzw. eigene Gehaltsschemen für "Nichtpolizisten" in der DSN geben?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wenn nein, weshalb nicht?

    1. Welche Kooperationsformate mit dem Sozial- und Geisteswissenschaftlichen Bereich sind geplant?
  1. Wo und wie will man künftig dieses Personal der DSN respektive der LVTs konkret rekrutieren?
    1. Welche Pläne hat das Ministerium hier?
    2. Soll auf Unis angeworben werden?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern?

    1. Soll in bestimmten Foren geworben werden?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern?

    1. Soll in bestimmten Medien geworben werden?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern?

  1. Wie soll künftig eine Vernetzung zwischen der DSN und der akademischer Welt wie in anderen Staaten sichergestellt werden?
  2. Wie soll künftig das Mitarbeiterqualitätsmanagement und -Sicherung (HR) und interne Revision für die DSN ausgestaltet sein?
    1. Welche Änderungen zum bisherigen System sollen vorgenommen werden?
  1. Welche besonderen Pläne gibt es hinsichtlich der dringend notwendigen Aufstockung mit qualifiziertem IT-Personal und dessen Rekrutierung?
    1. Gibt es hier Pläne für gesonderte Gehaltsschemata bzw. spezielle Aufnahmekriterien und Rekrutierungsprozederes?
  1. Ist vorgesehen, etwa nach niederländischem Vorbild externe ExpertInnen im Sicherheitsbereich in die behördliche Berichterstattung einzubinden?
  2. Wird die Etablierung der Lehrgänge auch dazu genutzt, den Dialog zwischen Wissenschaft und den Sicherheitsbehörden generell neu aufzustellen und zu beleben?
    1. Wenn ja, inwiefern?
  1. Welche Personalgebarung ist für die DSN bzw. die ND-Außenstellen für den "Vollausbau" avisiert?
    1. im Bereich der Exekutivplanstellen?
    2. im Bereich der Verwaltungsbediensteten?
    3. im Bereich des geplanten akademischen Personals?
  1. Wie sollen sich diese Planstellen auf die beiden neuen Säulen der DSN verteilen?