8049/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.09.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Minderheitsbeteiligungen der ÖBAG

 

Zwei Monate nach dem Rücktritt des vorherigen ÖBAG-Vorstands Thomas Schmid, erhält die Staatsholding (Österreichische Beteiligungs Aktien Gesellschaft, ÖBAG) Ende August 2021 mit Edith Hlawati eine neue Spitze. Medienberichten zu Folge plant Edith Hlawati für die Zukunft der ÖBAG neben einer Stärkung der Unabhängigkeit der Holding und der Anpassung der Governance an internationale Standards, auch den verstärkten Zukauf von Minderheitsbeteiligungen zum Schutz von Schlüsselindustrien, für den es bereits ein Konzept gäbe. Für diese Projekte stünden der ÖBAG rund eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Die weitgehenden gesetzlichen Befugnisse des § 7 Abs. 5 ÖIAG-Gesetz 2000 räumen der ÖBAG einen großen Spielraum beim Erwerb zusätzlicher Beteiligungen ein. Durch eine Mittelung des Bundesministers für Finanzen werden gewisse Grenzen hinsichtlich der Höhe gesetzt. Dazu werden auch Berichtspflichten an den Bundesminister für Finanzen festgehalten.

 

Quellen:

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Die neue ÖBAG-Vorständin Edith Hlawati kündigte Ende August an, den verstärkten Zukauf von Minderheitsbeteiligungen zum Schutz von Schlüsselindustrien zu planen. Es gäbe dazu bereits ein Konzept und der ÖBAG stünden dafür 1 Mrd. EUR zur Verfügung.
    1. Sind Ihnen die Pläne der neuen ÖBAG-Vorständin bekannt?
    2. Falls ja, wann wurden Sie über diese Pläne informiert?
    3. Falls ja, wurde das BMF bei der Erstellung dieses Konzepts beratend hinzugezogen?
  1. Liegt dem BMF das von Edith Hlawati erwähnte Konzept vor?
    1. Fall ja, seit wann?
    2. Falls ja, wurde das BMF bei der Erstellung dieses Konzepts beratend hinzugezogen?
    3. Falls nein, wann haben Sie vor, sich dieses Konzept vorlegen zu lassen?
  1. Wurde das BMF 2019, 2020 und 2021 vom Vorstand der ÖBAG über von etwaige von ihr eingegangene Minderheitsbeteiligungen in Schlüsselindustrien informiert?
    1. Wenn ja, in welchen Schlüsselindustrien wurden solche Minderbeteiligungen getätigt und in welcher Höhe?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurde das BMF vom Vorstand der ÖBAG darüber informiert, was sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren geändert hat, womit eine verstärkten Fokus des ÖBAG-Vorstands und der ÖBAG-Aktivitäten auf den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen in Schlüsselindustrien erforderlich wird?
    1. Falls ja, sieht das BMF ebenfalls eine derartige Notwendigkeit?
    2. Falls nein, warum nicht?
  1. Wurde das BMF bisher vom Vorstand ÖBAG darüber informiert, in welchem Volumen die ÖBAG derzeit und in Zukunft Minderheitsbeteiligungen erwerben kann und wird?
    1. Falls ja, wann?
    2. Falls ja, wie steht das BMF zu diesen Ankündigungen?
    3. Fall nein, warum nicht?
  1. Verfügt das BMF über Prognosen, um wievel wird sich aufgrund dieser Minderheitsbeteiligungen die Ausschüttungen der ÖBAG an die Republik Österreich voraussichtlich reduzieren werden?
    1. Wenn ja, von welchen Veränderungen gehen diese Prognosen aus?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Branchen sind aus Sicht des BMF als "Schlüsselindustrien" anzusehen und würden daher solche Minderheitsbeteiligungen durch die ÖBAG erforderlich machen?
  2. Teilte das BMF bisher seine Einschätzung über etwaige "Schlüsselindustrien" mit dem Vorstand der ÖBAG?
  3. Nach welchen Kriterien sollte aus Sicht des BMF entschieden werden, ob ein Unternehmen zu "Schlüsselindustrien" zählt?
  4. Teilte das BMF bisher seine Einschätzung über etwaige "Schlüsselindustrien" mit dem Vorstand der ÖBAG?
  5. Wurde dem BMF vom Vorstand der ÖBAG bisher Kriterien darüber vorgelegt, welche Industrien zur  "Schlüsselindustrie" zählen?
  6. Wurde dem BMF vom Vorstand der ÖBAG darüber hinaus Kriterien dafür vorgelegt, an welchen Unternehmen innerhalb dieser "Schlüsselindustrien" die ÖBAG eine Minderheitsbeteiligung eingehen soll?
  7. Ist dem BMF bekannt, ob die ÖBAG vorhat, Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen, die die "Schlüsselindustrie"-Kriterien nicht mehr erfüllen, auch wieder zuzugeben?
  8. Welche Organisationseinheit ist in Ihrem Ressort für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen nach ÖIAG-Gesetz 2000 bzw. für die Evaluierung von Plänen über einen möglichen Erwerb neuer Anteile an Unternehmen durch die ÖBAG nach § 7 Abs. 3-5 ÖIAG-Gesetz 2000 zuständig?
  9. Welche Pläne über einen solchen Erwerb von Anteilen an Unternehmen durch die ÖBAG, die gemäß § 7 Abs. 3 und 4 ÖIAG-Gesetz 2000 benötigen, wurden seit 2019 ausgearbeitet oder befinden sich aktuell in Planung?
  10. Wie sieht das Controlling in Ihrem Ressort hinsichtlich der breiten Befugnisse der ÖBAG gemäß § 7 Abs. 5 ÖIAG-Gesetz 2000?
  11. Ist eine Aktualisierung der Mitteilung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 7 Abs. 5 ÖIAG·Gesetz 2000 (BGBI. I Nr. 24/2000 idF BGBI. I Nr. 96/2018) geplant?
    1. Wenn ja, welche konkreten Änderungen sind angedacht?
  1. Welches Informationsmaterial wurde von der ÖBAG seit 2019 an das Bundesministerium für Finanzen zur Einhaltung der bestehenden Berichtspflichten übermittelt? Bitte einzelne Berichte samt öffentlichem Link angeben.
    1. Wurden sämtliche Berichte veröffentlicht?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?