Eingelangt am 24.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Finanzen
betreffend Minderheitsbeteiligungen der
ÖBAG
Zwei Monate nach dem
Rücktritt des vorherigen ÖBAG-Vorstands Thomas Schmid, erhält
die Staatsholding (Österreichische Beteiligungs Aktien Gesellschaft,
ÖBAG) Ende August 2021 mit Edith Hlawati eine neue
Spitze. Medienberichten zu Folge plant Edith Hlawati für die Zukunft
der ÖBAG neben einer Stärkung der Unabhängigkeit der Holding und
der Anpassung der Governance an internationale Standards, auch den
verstärkten Zukauf von Minderheitsbeteiligungen zum Schutz von
Schlüsselindustrien, für den es bereits ein Konzept gäbe.
Für diese Projekte stünden der ÖBAG rund eine Milliarde Euro zur
Verfügung.
Die weitgehenden gesetzlichen Befugnisse des § 7 Abs. 5 ÖIAG-Gesetz 2000 räumen der ÖBAG einen
großen Spielraum beim Erwerb zusätzlicher Beteiligungen ein. Durch
eine Mittelung des Bundesministers für Finanzen werden gewisse Grenzen
hinsichtlich der Höhe gesetzt. Dazu werden auch Berichtspflichten an den
Bundesminister für Finanzen festgehalten.
Quellen:
- https://www.diepresse.com/6026116/edith-hlawati-die-neue-huterin-von-osterreichs-schatz
- https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/juristin-hlawati-zur-alleinigen-oebag-chefin-bestellt-108595636
- https://www.derstandard.at/story/2000129400155/beate-meinl-reisinger-erst-die-strategie-dann-die-posten
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000660
- https://www.oebag.gv.at/wp-content/uploads/2021/04/Mitteilung-des-BM-fuer-Finanzen-gemaess-%C2%A7-7-Abs.-5-OeIAG-Gesetz-2000.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Die neue ÖBAG-Vorständin Edith
Hlawati kündigte Ende August an, den verstärkten Zukauf von
Minderheitsbeteiligungen zum Schutz von Schlüsselindustrien zu
planen. Es gäbe dazu bereits ein Konzept und der ÖBAG
stünden dafür 1 Mrd. EUR zur Verfügung.
- Sind Ihnen die Pläne der neuen
ÖBAG-Vorständin bekannt?
- Falls ja, wann wurden Sie über diese
Pläne informiert?
- Falls ja, wurde das BMF bei der Erstellung
dieses Konzepts beratend hinzugezogen?
- Liegt dem BMF das von Edith Hlawati
erwähnte Konzept vor?
- Fall ja, seit wann?
- Falls ja, wurde das BMF bei der Erstellung
dieses Konzepts beratend hinzugezogen?
- Falls nein, wann haben Sie vor, sich dieses
Konzept vorlegen zu lassen?
- Wurde das BMF 2019, 2020 und 2021 vom
Vorstand der ÖBAG über von etwaige von ihr eingegangene
Minderheitsbeteiligungen in Schlüsselindustrien informiert?
- Wenn ja, in welchen
Schlüsselindustrien wurden solche Minderbeteiligungen getätigt
und in welcher Höhe?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde das BMF vom Vorstand der ÖBAG
darüber informiert, was sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren
geändert hat, womit eine verstärkten Fokus des
ÖBAG-Vorstands und der ÖBAG-Aktivitäten auf den Erwerb von
Minderheitsbeteiligungen in Schlüsselindustrien erforderlich wird?
- Falls ja, sieht das BMF ebenfalls eine
derartige Notwendigkeit?
- Falls nein, warum nicht?
- Wurde das BMF bisher vom Vorstand ÖBAG
darüber informiert, in welchem Volumen die ÖBAG derzeit und in
Zukunft Minderheitsbeteiligungen erwerben kann und wird?
- Falls ja, wann?
- Falls ja, wie steht das BMF zu diesen
Ankündigungen?
- Fall nein, warum nicht?
- Verfügt das BMF über Prognosen, um
wievel wird sich aufgrund dieser Minderheitsbeteiligungen die
Ausschüttungen der ÖBAG an die Republik Österreich
voraussichtlich reduzieren werden?
- Wenn ja, von welchen Veränderungen
gehen diese Prognosen aus?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Branchen sind aus Sicht des BMF als
"Schlüsselindustrien" anzusehen und würden daher
solche Minderheitsbeteiligungen durch die ÖBAG erforderlich machen?
- Teilte das BMF bisher seine
Einschätzung über etwaige "Schlüsselindustrien"
mit dem Vorstand der ÖBAG?
- Nach welchen Kriterien sollte aus Sicht des
BMF entschieden werden, ob ein Unternehmen zu
"Schlüsselindustrien" zählt?
- Teilte das BMF bisher seine
Einschätzung über etwaige "Schlüsselindustrien"
mit dem Vorstand der ÖBAG?
- Wurde dem BMF vom Vorstand der ÖBAG
bisher Kriterien darüber vorgelegt, welche Industrien zur
"Schlüsselindustrie" zählen?
- Wurde dem BMF vom Vorstand der ÖBAG
darüber hinaus Kriterien dafür vorgelegt, an welchen Unternehmen
innerhalb dieser "Schlüsselindustrien" die ÖBAG eine
Minderheitsbeteiligung eingehen soll?
- Ist dem BMF bekannt, ob die ÖBAG
vorhat, Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen, die die
"Schlüsselindustrie"-Kriterien nicht mehr erfüllen,
auch wieder zuzugeben?
- Welche Organisationseinheit ist in Ihrem
Ressort für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen
nach ÖIAG-Gesetz 2000 bzw. für die Evaluierung von Plänen
über einen möglichen Erwerb neuer Anteile an Unternehmen durch
die ÖBAG nach § 7 Abs. 3-5 ÖIAG-Gesetz 2000 zuständig?
- Welche Pläne über einen solchen
Erwerb von Anteilen an Unternehmen durch die ÖBAG, die
gemäß § 7 Abs. 3 und 4 ÖIAG-Gesetz 2000
benötigen, wurden seit 2019 ausgearbeitet oder befinden sich aktuell
in Planung?
- Wie sieht das Controlling in Ihrem Ressort
hinsichtlich der breiten Befugnisse der ÖBAG gemäß §
7 Abs. 5 ÖIAG-Gesetz 2000?
- Ist eine Aktualisierung der Mitteilung
des Bundesministers für Finanzen gemäß § 7 Abs. 5
ÖIAG·Gesetz 2000 (BGBI. I Nr. 24/2000 idF BGBI. I Nr. 96/2018)
geplant?
- Wenn ja, welche konkreten Änderungen
sind angedacht?
- Welches Informationsmaterial wurde von der
ÖBAG seit 2019 an das Bundesministerium für Finanzen zur
Einhaltung der bestehenden Berichtspflichten übermittelt? Bitte
einzelne Berichte samt öffentlichem Link angeben.
- Wurden sämtliche Berichte
veröffentlicht?
i. Wenn nein, warum nicht?