8064/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.09.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Zanger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Uniform-Ausnahmen?
Der Kronenzeitung online konnte am 2.9.2021 folgendes Foto
entnommen werden:
(5) Soldaten haben während des Dienstes grundsätzlich Uniform zu tragen, Ausnahmen bestimmt der Bundesminister für Landesverteidigung nach den jeweiligen militärischen Interessen.“
Die auf dem Foto abgebildete Form der Adjustierung wird in Militärkreisen als „Räuberzivil“ bezeichnet. Hunderte Ausbilder und Kommandanten achten täglich auf eine korrekte Einhaltung der Anzugsordnung und sprechen gegebenenfalls bei Nichteinhaltung auch Strafen aus.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1. Warum trugen die Soldaten keine Uniform?
2. Haben Sie eine Ausnahme zum Tragen der Uniform für diese Soldaten bestimmt?
3. Welche militärischen Interessen sprechen für das Tragen der Jeans zu einer Flecktarn-Jacke?
4. Was werden Sie unternehmen, damit die Autorität der Ausbilder durch solche Bilder nicht untergraben wird?
5. Wer ist verantwortlich für das Zustandekommen dieses Bildes?