8067/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.09.2021
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend  Arbeitspflicht gemäß § 44 StVG

 

Auf der Homepage des Justizministeriums kann man folgendes lesen:

 

„Jede bzw. jeder arbeitsfähige Strafgefangene ist verpflichtet, Arbeit zu leisten. Dafür stehen in den Justizanstalten verschiedene Werkstätten und Betriebe in rund 50 "Sparten" zur Verfügung. Die Justizanstalten übernehmen auch Arbeit für Betriebe der freien Wirtschaft, wobei Preise und Arbeitsmöglichkeiten über die Anstalten selbst erfragt werden können.

 

Im Rahmen des Freigangs besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Insass*innen für Arbeiten außerhalb der Justizanstalt heranzuziehen. Bei dieser Art der Beschäftigung können Strafgefangene als so genannte Freigänger*innen am Morgen die Justizanstalt verlassen. Sie arbeiten tagsüber in Ihrer Firma und kehren nach Arbeitsende wieder in die Justizanstalt zurück. Dies beinhaltet die Möglichkeit im Berufsleben zu bleiben oder bereits während der Haft den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu schaffen. Der Vorteil für Sie als Unternehmer*in besteht darin, dass hochmotivierte Arbeitskräfte sofort zur Verfügung stehen und bei einem derartigen Beschäftigungsverhältnis der Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung bei den Lohnkosten entfällt.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Konnten alle Strafgefangenen in den österreichischen Justizanstalten 2020 ihrer Arbeitspflicht nachkommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, in welchen Justizanstalten konnte die Arbeitspflicht nicht nachgekommen werden?

2.    Gab es 2020 genug Arbeitsmöglichkeiten in den österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten in ganz Österreich)

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um ausreichende Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen?

3.    Welche Sparten an Werkstätten gibt es in den österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

4.    Welche Arbeiten für die freie Wirtschaft übernehmen die österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

5.    Wird auch nach außen hin publiziert, dass die freie Wirtschaft die Werkstätten der Justizanstalten mit Arbeiten beauftragen können?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Werden in den Werkstätten der österreichischen Justizanstalten auch Aufträge von Privatpersonen angenommen?

a.    Wenn ja, wie ist hier die Vorgangsweise? (Bitte um detaillierte Schilderung)

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wird auch nach außen hin publiziert, dass Privatpersonen die Werkstätten der Justizanstalten mit Arbeiten beauftragen können?

a.    Wenn ja, wo wird das publiziert?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wie viele Arbeitsstellen waren 2020 für Insassen in den Justizanstalten mit ihren Außenstellen insgesamt vorhanden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten mit Außenstellen)

9.    Wie viele Strafgefangene waren 2020 „unverschuldet unbeschäftigt“? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft und Justizanstalten)

10. Wurde im Jahr 2020 eine Arbeitsverweigerung oder die Nichtbefolgung einer Arbeitsanordnung, die eine Ordnungswidrigkeit darstellt, gemäß StVG geahndet?

a.    Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und nach Staatsbürgerschaft)

11. Welche Gründe gibt und gab es, dass ein Anstaltsbetrieb geschlossen werden muss oder geschlossen wurde?

12. Wurde schon einen Maßnahnamenkatalog erarbeitet, damit es zu keinen (weiteren) Schließungen von Arbeitsstätten kommt?

13. Wie viele Insassen hatten 2020 dadurch keine oder nur eine unregelmäßige Arbeitsbeschäftigung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten in ganz Österreich)

14. Wie hoch war 2020 der Gesamtbetrag an Arbeitsvergütung, der an arbeitende Insassen der Justizanstalten samt Außenstellen ausbezahlt wurde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten samt Außenstellen)

15. Wie hoch war in den Jahre 2020 der Gesamtbetrag an speziellen Vergütungen der an sogenannte „unverschuldet unbeschäftigte“ Strafgefangene gemäß § 54III StVG ausbezahlt wurde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten samt Außenstellen)

16. Wie hoch war im Jahr 2020 der Stundensatz eines Strafgefangener für einen Arbeitseinsatz? (Bitte um Aufschlüsselung nach Arbeitseinsatz)

a.    Wie gliederte sich dieser Stundensatz auf?

17. Gibt es Unterschiede beim Stundensatz in Bezug auf die Arbeitseinsätze?

a.    Wenn ja, für was für Tätigkeiten gibt es welche Stundensätze?

18. Wie hoch war 2020 die jährliche Steigerung der Arbeitsvergütung in Prozent?