Eingelangt am 30.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.
Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin
für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Investitionskontrolle:
Wie Bürokratie den Zufluss von Risikokapital abwürgt
Experten, Unternehmensvertreter und NEOS
hatten von Anfang an große Bedenken zum Investitionskontrollgesetz (InvKG). Im Zentrum der Kritik stand vor allem die
von vielen als unnötig hart empfundene Umsetzung der zugrundeliegenden
EU-Verordnung, der sog. FDI-Screening-Verordnung
(2019/452). Obwohl den EU-Mitgliedsstaaten eine Anpassung ihrer Regelungen
bzgl. Investitionskontrollen frei steht, hat sich die Bundesregierung
angesichts der Pandemie und daraus resultierender protektionistischer Tendenzen
für eine sehr weitgehende Regulierung von Investitionen aus Drittstaaten
in Österreich entschieden. Dies erschien umso beachtlicher, da die
Bundesregierung und vor allem die Bundesministerin Schramböck sich in den
letzten Jahren vehement gegen "Gold Plating", also der überschießenden
Umsetzung von EU-Vorgaben, ausgesprochen haben.
Ziel des InvKG war es, Gefährdungen der
Sicherheit und öffentlichen Ordnung, die aus der kontrollierende
Einflussnahme von Investoren aus Drittstaaten an wirtschaftlich wesentlichen
österreichischen Unternehmen entsteht, effektiver prüfen und abwehren
zu können. Während die Intention durchaus verständlich ist, gab
es legitime Kritikpunkte an der Vorgangsweise. Zum Beispiel wurde die
EU-Verordnung größtenteils ohne nötiger Klarstellungen direkt
übernommen. Der Begriff der "Gefährdung der Sicherheit oder
öffentlichen Ordnung" ist weder im Unionsrecht noch im nationalen
Recht hinreichend definiert und stellt Antragsteller und Vollziehung vor
großen Herausforderungen. Kontrollen ab einem Erwerb von Anteilen
iHv 10% vorzusehen, ist mangels kontrollierenden Einflusses durch eine solche
Beteiligung für viele nicht nachvollziehbar. Wirtschaftskammer wie
Industriellenvereinigung warnten, dass dieser überschießende
Eingriff zu einer weitgehenden Einschränkung von Eigentumsrechten
führt. (1) Angesichts des harten internationalen Wettbewerbs wurde
befürchtet, dass eine solche Überregulierung den Investitionsstandort
Österreich im internationalen, aber auch im europäischen Vergleich
unattraktiver macht. Die neuen Hürden könnten für viele Investoren
aus Drittstaaten zu abschreckend sein, was letztlich zu weniger Investitionen
in Österreich führen würde.
Außer Acht gelassen wurde bei der
Gesetzgebung, dass gerade kleinere und mittlere Unternehmen in
Wachstumsphasen oft Geld - und daher Investoren - brauchen, eben nicht den
"Schutz" vor Investitionen. Schließlich ist die schwache
Ausprägung des Risikokapitalmarktes in Österreich lange bekannt. Die
gelebte Praxis der Vollziehung des InvKG durch das BMDW deutet allerdings
darauf hin, dass auch Investitionen in kleinere Unternehmen der vollen Strenge
des InvKG unterworfen werden, auch wenn weder Sicherheit noch öffentliche
Ordnung gefährdet sind.
Seit dem In-Kraft-Treten am 11.10.2020
beschweren sich immer mehr Unternehmensvertreter über die unklare Gesetzeslage,
zu lange Verfahren und steigendem Desinteresse bei Investoren aus Drittstaaten.
Private Equity Fonds disktutieren intern bereits darüber, durch Absiedelung
der Holding der rigiden österr. Umsetzung des InvKG zu entgehen. Diese
Anfrage dient dazu, anhand von mehr Informationen zum Ablauf von Verfahren
Verbesserungspotenzial transparent darzulegen. Mangels öffentlicher
Informationen über anstehende Evaluierungen und Gesetzesänderungen
stehen berechtigte Fragen über Ausmaß und Zeitplan für die notwendige
Schließung aktueller Gesetzeslücken im Raum. Zudem besteht auch
Unklarheit darüber, wie sich das Gold Plating bei der Umsetzung
der FDI-Screening-Verordnung zu den
Aussagen der Bundesministerin hinsichtlich der Vermeidung von
überschießender Umsetzung von EU-Vorgaben passt und wie vonseiten
der Bundesministerin damit in Zukunft umgegangen werden soll.
Quellen:
- https://kurier.at/wirtschaft/schutz-oder-abschreckung-streit-um-schramboecks-vorstoss/400949765
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
- Genehmigungsverfahren nach § 7 InvKG
(Bitte gegliedert nach Herkunftsländern,
Unternehmensgrößen, Branchen und Arten der
Übernahme)
- Wie viele Verfahren wurden
durchgeführt oder laufen aktuell?
- Wie lange dauert ein Verfahren durchschnittlich?
- Wie viele Verbesserungsaufträge wurden
durchschnittlich pro Verfahren erteilt?
- Wie viele Verfahren endeten mit einer
Genehmigung gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 InvKG?
- Wie viele Verfahren endeten mit einer
Genehmigung mit Auflagen gemäß § 7 Abs. 3 Z 2 lit a
InvKG?
- Wie viele Verfahren endeten mit einer
Verweigerung der Genehmigung gemäß § 7 Abs. 3 Z 2 lit b
InvKG?
- Gab es Beschwerden vonseiten der
Antragsteller zur Ausgestaltung dieses Verfahrens?
i. Wenn ja: Was wurde konkret kritisiert?
ii. Wenn ja: Welche Verbesserungen wurden aufgrund der Kritik vorgenommen
bzw. sind geplant?
- Amtswegig
eingeleitete Genehmigungsverfahren nach § 8 InvK (Bitte gegliedert nach Herkunftsländern,
Unternehmensgrößen, Branchen und Arten der Übernahme)
- Wie viele Verfahren wurden
durchgeführt oder laufen aktuell?
- Wie viele Aufforderungen nach § 8 Abs.
1 InvKG wurden versendet?
- Wie lange dauert ein
Verfahren durchschnittlich von dem Versenden der Aufforderungen
nach § 8 Abs. 1 InvKG bis zu einer Entscheidung?
- Wie viele Verbesserungsaufträge wurden
durchschnittlich pro Verfahren erteilt?
- Wie viele amtswegig eingeleiteten Verfahren
endeten mit einer Genehmigung gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 InvKG?
- Wie viele amtswegig
eingeleiteten Verfahren endeten mit einer Genehmigung mit Auflagen gemäß
§ 7 Abs. 3 Z 2 lit a InvKG?
- Wie viele amtswegig
eingeleiteten Verfahren endeten mit einer Verweigerung der
Genehmigung gemäß § 7 Abs. 3 Z 2 lit b InvKG?
- Gab es Beschwerden vonseiten der
Antragsteller zur Ausgestaltung dieses Verfahrens?
i. Wenn ja: Was wurde konkret kritisiert?
ii. Wenn ja: Welche Verbesserungen wurden aufgrund der Kritik vorgenommen
bzw. sind geplant?
- Verfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 9
InvKG (Bitte gegliedert nach Herkunftsländern, Unternehmensgrößen,
Branchen und Arten der Übernahme)
- Welche über das gesetzlich Normierte
hinausgehenden Kriterien gibt es für die Erteilung einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung?
- Wie viele Verfahren wurden
durchgeführt oder laufen aktuell?
- Wann wurde die letzte
Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt?
- Wie viele Unbedenklichkeitsbescheinigungen
wurden erteilt:
i. im April 2021?
ii. im Mail 2021?
iii. im Juni 2021?
iv. im Juli 2021?
v. im August 2021?
vi. im September 2021?
- Wie lange dauert ein
Verfahren durchschnittlich von der Einreichung eines Antrags nach
§ 9 Abs 1 InvKG bis zur Entscheidung nach § 9 Abs 3 InvKG?
- Wie lange dauert ein
Verfahren durchschnittlich im Falle einer vertieften
Prüfung von der Einreichung eines Antrags nach § 9 Abs 1
InvKG bis zur Entscheidung nach § 7 Abs 3 InvKG?
- Wie viele Verbesserungsaufträge wurden
durchschnittlich pro Verfahren erteilt?
- Wie viele Verfahren endeten mit einer
Genehmigung gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 InvKG?
- Wie viele Verfahren endeten mit einer
Genehmigung mit Auflagen gemäß § 7 Abs. 3 Z 2 lit a
InvKG?
- Wie viele Verfahren endeten mit einer
Verweigerung der Genehmigung gemäß § 7 Abs. 3 Z 2 lit b
InvKG?
- Gab es Beschwerden vonseiten der
Antragsteller zur Ausgestaltung dieses Verfahrens?
i. Wenn ja: Was wurde konkret kritisiert?
ii. Wenn ja: Welche Verbesserungen wurden aufgrund der Kritik vorgenommen
bzw. sind geplant?
- Wurden bereits Strafen nach den
Bestimmungen des InvKG verhängt bzw. laufen aktuelle Verfahren
dazu? (Bitte gegliedert nach Herkunftsländern,
Unternehmensgrößen, Branchen und Arten der Übernahme)
- Kooperation in der Europäischen
Union:
- Wie viele Kommentare von EU-Mitgliedstaaten
bzw. Mitteilungen der Europäischen Kommission zu
überprüften Direktinvestitionen in
Österreich gemäß § 12 Abs. 5 InvKG sind bisher
eingelangt? (Bitte gegliedert nach Mitgliedstaat/Kommission, Unternehmensgrößen,
Branchen und Arten der Übernahme)
- Wie viele Kommentare von EU-Mitgliedstaaten
bzw. Mitteilungen der Europäischen Kommission zu nicht
überprüften Direktinvestitionen in
Österreich gemäß § 13 Abs. 2 InvKG sind bisher
eingelangt? (Bitte gegliedert nach
Mitgliedstaat/Kommission, Unternehmensgrößen, Branchen
und Arten der Übernahme)
- Wie viele Kommentare bzgl. einer
Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen
Ordnung gemäß § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4 InvKG
wurden an EU-Mitgliedstaaten bzw. an die Europäischen Kommission
bisher übermittelt? (Bitte gegliedert nach
Mitgliedstaat/Kommission, Unternehmensgrößen, Branchen
und Arten der Übernahme)
- Zuständige Organisationseinheit:
- Welche Organisationseinheit ist für
die Abwicklung von Anträgen nach InvKG zuständig?
- Wie viele Mitarbeiter_innen (in
Vollzeitäquivalenten) sind mit der Abwicklung von Anträgen nach
InvKG zuständig?
- Welche Qualifikationsprofile haben die
Mitarbeiter_innen der/die mit der Abwicklung der Anträge
beschäftigt sind? (Akademiker_innen mit
wirtschaftswissenschaftlichem, juristischem, mathematischem oder
informationstechnologischem Abschluss; Praktikant_innen;
nicht-akademisches Fachpersonal)? Bitte zählen Sie die verschiedenen
Qualifikationsprofile taxativ auf und die jeweilige Anzahl der
Mitarbeiter_innen, die über dieses Profil
verfügen (Stichtag: Zeitpunkt der Anfragebeantwortung).
- Ist eine Veränderung der Zahl an
der Mitarbeiter_innen (in Vollzeitäquivalenten) für das
kommende Jahr geplant?
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden
und Organisationseinheiten:
- Inwiefern findet ein Austausch mit anderen
Behörden innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BMDW (z.B.
Dual-Use-Kontrolle) statt?
- Inwiefern findet ein Austausch mit anderen
Organisationseinheiten innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BMDW
(z.B. Startup Abteilung) statt?
- Inwiefern findet ein Austausch mit anderen
Behörden außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BMDW
statt?
- Inwiefern findet ein Austausch mit anderen
Organisationseinheiten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs
des BMDW statt?
- Wie wird sichergestellt, dass ein rascher
Austausch der zuständigen Stellen (z.B. zwischen
Investitionskontrollbehörde, Wettbewerbsbehörde und
Dual-Use-Behörde) unnötig lange Verfahren verhindert werden?
- Komitees für Investitionskontrolle:
- Wer sind die Mitglieder
und Ersatzmitglieder des Investitionskontrollausschusses? (Bitte Namen
und Organisationseinheit angeben)
- Wer sind die
Kontaktstellen der Komiteemitglieder nach § 22 InvKG? (Bitte Namen
und Organisationseinheit angeben)
- Wie viele Sitzungen
fanden bisher statt? (Bitte jeweils Sitzungstermine und Teilnehmer
angeben)
- Über wie viele
Mitteilungen gem § 7 Abs 2 Z 2 InvKG sowie Erlassung von Bescheiden
gem § 7 Abs 3 InvKG wird pro Sitzung durchschnittlich beraten?
- Wie lange dauern
Sitzung durchschnittlich?
- Wurden
bereits Sachverständige der Österreichischen Beteiligungs
AG (ÖBAG) nach § 21 Abs. 5 InvKG beigezogen?
i. Wenn ja: Wer und wie oft?
- Tätigkeitsbericht nach § 23
InvKG:
- Wann wird der Bericht an die
Europäische Kommission übermittelt?
- Wann wird der Bericht an das
österreichische Parlament übermittelt?
- Welche Teile dieses Berichts sollen
veröffentlicht werden?
- Evaluierung/Reformen:
- Inwiefern ist eine Evaluierung des InvKG
geplant? (Bitte Zeitplan und Beteiligungsprozess angeben)
- Sind Änderungen des InvKG geplant?
i. Wenn ja: Welche und wann?
ii. Wenn nein: Warum nicht?
- Ist eine Änderung der Schwellenwerte
gemäß § 2 iVm § 4 InvKG geplant?
i. Wenn ja: Welche und wann?
ii. Wenn nein: Warum nicht?
- Sind Legaldefinitionen zur Auslegung
unklarer Begriffe im InvKG geplant?
i. Wenn ja: Welche und wann?
ii. Wenn nein: Warum nicht?
- Inwiefern werden begründete Bedenken
von Anwälten und der Lehre zu mangelhaften Definition von Begriffen
im InvKG (z.B. "Gefährdung der Sicherheit oder
öffentlicher Ordnung" im § 3 InvKG) berücksichtigt?
- Austausch mit Stakeholdern:
- Inwiefern fand seit dem In-Kraft-Treten am
11.10.2020 ein Austausch mit Stakeholdern zu möglichen
Verbesserungen des InvKG oder des Genehmigungsverfahrens statt? (Bitte
jeweils Sitzungstermine und Teilnehmer angeben)
- Wie viele Rückmeldungen hinsichtlich
möglicher Verbesserung des InvKG oder des
Genehmigungsverfahrens sind bisher eingelangt?
- Auswirkungen des InvKG auf
Investitionsstandort Österreich:
- Wurden die Auswirkung des InvKG auf die
Investitionstätigkeit in Österreich aus Drittstaaten
untersucht?
i. Wenn ja: Was war das Ergebnis der Untersuchung?
ii. Wenn nein: Warum nicht?
- Sind (weitere) Untersuchungen Auswirkungen
des InvKG geplant?
i. Wenn ja: Wann und wie soll die Untersuchung konkret aussehen?=
ii. Wenn nein: Warum nicht?
- Gold Plating (=
überschießende Umsetzung von EU-Recht):
- Anhand welcher Kriterien wurde bei der
Umsetzung der FDI-Screening-Verordnung
auf die Vermeidung von Gold Plating geachtet?
- Inwiefern wurden/werden bisherige
österreichische Gesetze auf "Gold Plating" untersucht?
- Welche Gesetzesänderungen
wurden/werden vorgenommen, um unerwünschtes "Gold Plating"
rückgängig zu machen?
- Wird die Umsetzung der FDI-Screening-VO als ein Fall von "Gold
Plating" gesehen?
- Wird bei der künftigen Umsetzung von
EU-Recht durch das Bundesministerium für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort darauf geachtet, dass "Gold Plating"
vermieden wird?