8079/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Das ÖBH und der Grüne Pass
Um die Ausbreitung von Covid-19 weiterhin einzudämmen und die Kurve flach zu halten, gilt in Österreich die 3G-Regel. Sie ist uns allen bekannt, Teil einer Vielzahl von Wortwitzen und soll die Bevölkerung schützen. Doch sie hat auch einen großen Nachteil: Sie funktioniert nur, wenn sie kontrolliert wird. Jeder, der in den letzten Monaten ab und zu Mittagessen oder abends auf ein Getränk gegangen ist, wird die Problematik kennen: Der Grüne Pass wird selten kontrolliert. Und wenn, dann oft auch ungenau. Dabei ist der Besitz eines "G" eigentlich der Schlüssel zur Eindämmung der Pandemie. Nun gibt es verschiedene Argumente aus der Gastro kommend, warum das Scannen - gerade wenn nach einer gästelosen Saison wieder was los ist - oft vernachlässigt wird. Personalaufwand, Anschaffung von Extra-Geräten etc. (https://wien.orf.at/stories/3123517/)
Unbestritten ist allerdings, dass das Scannen des Grünen Passes mit der extra dafür vorgesehenen App in Kombination mit einem Identitätsnachweis der einzige Weg ist, wirklich sicher zu gehen, dass diese Person den Nachweis nicht gefälscht oder ausgeborgt hat und somit sicher ist - auch für alle anderen Personen in der Umgebung. Während man in der Gastro möglicherweise von einem Mehraufwand sprechen kann, gibt es Bereiche, bei denen es hier eigentlich keine Diskussion geben sollte. Ein Beispiel dafür ist der Check durch Grundwehrdiener bei der Einreise am Flughafen. Alle einreisenden Personen müssen einen 3G Nachweis vorzeigen. Laut Medienberichten ist "beim Bundesheer auf dem Wiener Flughafen das aber noch eher die Ausnahme, wenn Einreisende kontrolliert werden." (https://wien.orf.at/stories/3123517/). Auf Twitter darauf angesprochen, warum das der Fall ist, antwortet der Pressesprecher des Bundesheeres Folgendes:

https://twitter.com/fabian_schmid/status/1443193052521275400
Was damit gemeint ist, ist nicht ganz klar. Taucht man näher ein in die Twitterwelt, findet man folgende Erklärung: Eine Verpflichtung via Scannen ist nicht Teil der Covid-19-Einreiseverordnung, also wird es auch nicht gemacht. Das Bundesheer handelt also einzig und allein nach dem Behördenauftrag und nicht danach, was möglicherweise durch wenig Mehraufwand durchaus sinnvoller wäre. Zudem gehe das "visuelle Überprüfen" schneller als das Scannen mit der App. Selbst wenn das der Fall ist, ist unverständlich, warum man hier den einfachen Schritt zu einer wirklich sicheren Kontrolle geht, ohne, dass dafür ein Auftrag vorliegt. Das Nicht-Scannen des Zertifikats hilft nur jenen, die mit gefälschten oder geborgten Zertifikaten versuchen, sich durchzuschwindeln und ist somit auch eine Gefahr für alle anderen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn nein, welche Soldat_innen werden hier eingesetzt?
i. Wenn nein, warum nicht?