Eingelangt am 01.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Potenzieller Geheimnisverrat
durch Andreas Holzer, dem aktuellen Leiter des Bundeskriminalamts (BKA)
Am 27.4.2016 kam es zwischen Mag. Andreas
Holzer und Michael Kloibmüller zu Korrespondenzen, die den Verdacht
aufkommen lassen, dass Andreas Holzer, damals Leiter des Büros zur
Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bundeskriminalamt, den
Inhalt einer Telefonüberwachung an Michael Kloibmüller, damals Kabinettschef von Innenminister Wolfgang Sobotka
(gerade am Anfang seiner Amtsperiode- 21.4.2016
bis 18.12.2017), verraten haben
könnte: dass Kloibmüller und Zöhrer- wohl Wolfgang Zöhrer,
damals stellvertretender Leiter des BVT- in den überwachten Gespräch
Thema gewesen seien.

Zu diesen
Chatnachrichten gab es am 15.9.2020 einen Beitrag im Ö1 Mittagsjournal (https://oe1.orf.at/player/20210915/650286/1631701800000)
mit dem Namen „Grüne Vorwürfe gegen BKA-Chef Holzer stimmen
laut Insidern nicht.“ In diesem Beitrag werden „informierte Kreise“
zitiert, die behaupten, dass „weder Zöhrer noch Kloibmüller
Ziel dieser Telefonüberwachung" gewesen seien, sondern ein anderer
BVT-Beamter, der eine „Intrige gegen Kloibmüller“ und den
Vorgesetzten des BVT-Beamten geplant haben soll. Andreas Holzer soll daraufhin
von seinen Mitarbeitern über die "Intrige" informiert worden
sein. Laut den „informierten Kreisen“ soll Holzer in weiterer Folge
verpflichtet gewesen sein, Kloibmüller darüber zu informieren. Dieses
Rechtsverständnis ist nicht nachvollziehbar, der Verdacht des
Geheimnisverrates daher weiterhin nicht ausgeräumt.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Welche Maßnahmen
wurden von Seiten des BMI getroffen, um aufzuklären, ob es sich
tatsächlich um Geheimnisverrat gehalten hat?
- Welche Maßnahmen
haben Sie, Herr Minister, gesetzt, um die Umstände in diesem Fall
aufzuklären?
- Haben Sie das
Gespräch mit Andreas Holzer zur Aufklärung des Falles gesucht?
- Wenn ja, wann, mit
welchem Inhalt und Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden von Seiten Ihres
Hauses disziplinarrechtliche Schritte iSd §91 ff. BDG im Bezug auf
Andreas Holzer überlegt?
- Wenn ja, inwiefern von
wem wann?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wurden Ihrerseits
disziplinarrechtliche Schritte iSd §91 ff. BDG im Bezug auf Andreas
Holzer überlegt?
- Wenn ja, inwiefern von
wem wann?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wurden von Seiten Ihres
Hauses disziplinarrechtliche Schritte iSd §91 ff. BDG im Bezug auf
Andreas Holzer gesetzt?
- Wenn ja, inwiefern von
wem wann?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wurden Ihrerseits
disziplinarrechtliche Schritte iSd §91 ff. BDG im Bezug auf Andreas
Holzer gesetzt?
- Wenn ja, inwiefern von
wem wann?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wie wird bei Verdacht
von Geheimnisverrat vonseiten einer/s Beamt_in, einer/s
Mitarbeiter_in des Innenministeriums vonseiten des BMI vorgegangen
(bitte um Beschreibung des vorgesehenen Verfahrens im Detail)?
- Wie wurde in diesem Fall
von Verdacht von Geheimnisverrat vonseiten Andreas Holzer vonseiten des
BMI wann vorgegangen (bitte um chronologische Beschreibung des Vorgehens
im Detail)?
- Besteht eine
Verpflichtung vonseiten des BMI zu einer Sachverhaltsdarstellung an die
Staatsanwaltschaft bei Verdacht von Geheimnisverrat vonseiten
einer/s Beamt_in, einer/s Mitarbeiter_in des Innenministeriums?
- Wenn ja, welch ein
Prozedere ist hier vorgesehen?
- Wenn nein, warum meinen
Sie dass nicht?
- Warum gab es zu dieser
Causa von Seiten des BMI keine offizielle Stellungnahme?
- Wer war in diese
Entscheidung wann eingebunden?
- Gab es aufgrund der
medialen Diskussion Gespräche zum Umgang mit der
Veröffentlichung mit Ihnen, Herr Minister?
- Wenn ja, wann und mit
welchem Ergebnis?
- Laut der Rechtsansicht
der "informierten Kreise" war Andreas Holzer sogar dazu
verpflichtet, Kloibmüller über den Umstand zu informieren, dass
sowohl er als auch Zöhrer Inhalt der Gespräche der
überwachten Telefonüberwachungen gewesen seien. Haben Sie
sich zu dieser Frage in Ihrem Haus rechtlich kundig gemacht?
- Wenn ja, bei welchen
Zuständigen?
- Wenn ja, was war
das Ergebnis dieser Erkundigung?
- Wurde diese Rechtsmeinung
aus "informierten Kreisen" auch Ihnen gegenüber
durchargumentiert?
- Wenn ja, durch wen
wann?
- Wenn ja, wer hat diese
die Argumentation für die Existenz einer derartigen
gesetzlichen Grundlage in Ihrem Hause wann erarbeitet?
- Wurden die Informationsweitergaben
durch Andreas Holzer an Kloibmüller im Rahmen eines ELAK
vermerkt?
- Wenn ja, in welchem
ELAK befindet sich dieser Vermerk?
- Wenn nein, inwiefern
kann diese dann nachvollzogen werden?
- Wie oft passieren
solche Informationsweitergaben?
- Werden solche
Informationsweitergaben wie diese durch Andreas Holzer an Kloibmüller
im Rahmen eines ELAK vermerkt?
- Wenn ja, in welchem
ELAK befindet sich ein solcher Vermerk?
- Wenn nein, wo werden
solche Informationsweitergabe vermerkt?
- Wenn nein, inwiefern
kann diese dann nachvollzogen werden?
- Wie oft passieren
solche Informationsweitergaben?
- Aus welchem Grund
erfolgte die Informationsweitergabe durch Andreas Holzer an
Kloibmüller, dass Kloibmüller und Zöhrer in der
Telefonüberwachung vorkommen?
- Haben Sie Maßnahmen
gesetzt, um zu eruieren, welche Maßnahmen Kloibmüller nach
Kenntnisnahme dieser Information setzte?
- Wenn ja, welche wann?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Ist das
TÜ-Protokoll, auf das sich Holzer bezieht, auch Teil eines
Ermittlungsakts?
- Wenn ja, von welchem?
- Wenn nein, woher
stammen diese Informationen?
- Gab es Fälle, in
denen das BAK Personen aus dem BMI informierte, dass sie Teil einer
Telefonüberwachung sind, bevor eine § 50 StPO-Verständigung
erfolgt ist?
- Auf welcher gesetzlichen
Grundlage kann das BAK betroffene Personen aus dem BMI über
Telefonüberwachungen informieren?
- Falls keine gesetzliche
Grundlage besteht, warum fragt dann Mag. Holzer Kloibmüller, ob
"BAK" ihn "über TÜ-Inhalte informiert" hat?
- Gab es in der
Vergangenheit Fälle in denen das BAK Kloibmüller oder andere
Personen aus dem BMI über TÜ-Inhalte informiert hat?
- Werden Beamt_innen aus
anderen Ministerien darüber informiert, wenn sie in einer
Telefonüberwachung aufscheinen?
- Wenn ja, wie oft ist
das bereits geschehen?
- Wenn ja, auf welcher
gesetzlichen Grundlage basiert eine solche Information?
i. Wenn ja, wer hat diese
die Argumentation für die Existenz einer derartigen gesetzlichen
Grundlage in Ihrem Hause wann erarbeitet?
- Wenn nein, warum
geschieht es dann im BMI?
- Werden in der Regel BMI-Beamt_innen
darüber informiert, dass gegen sie Zufallsfunde, Anzeigen und dgl.
vorliegen?
- Wenn ja, auf welcher
gesetzlichen Grundlage basieren derartige Informationen?
- Wenn ja, wer hat diese
die Argumentation für die Existenz einer derartigen
gesetzlichen Grundlage in Ihrem Hause wann erarbeitet?
- Wenn ja, wann war dies
in welchen Verfahren schon der Fall?
- Wenn ja, wie
können solche Informationsweitergaben an potenziell zukünftig
Beschuldigte aus ermittlungstaktischer Sicht bewertet werden?
- Gab es interne Anzeigen
aus dem BMI zum oben geschilderten Vorfall?
- Wenn ja, wer wurde wann
von wem angezeigt?
- Wenn ja, waren es
jeweils Strafanzeigen und/oder Disziplinaranzeigen?
- Wenn ja, wieviele davon
waren anonym?
- Wenn
ja, wie wurde mit den Anzeigen jeweils verfahren?
- Wieviele
Anzeigen ergingen Ihres Wissens nach direkt an die Justiz?
- Wie viele davon waren
jeweils Strafanzeigen und/oder Disziplinaranzeigen?
- Wie viele davon waren
anonym?
- Wie wurde Ihres
Wissens nach mit den Anzeigen jeweils verfahren?