8096/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.10.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Potenzieller Geheimnisverrat durch Andreas Holzer, dem aktuellen Leiter des Bundeskriminalamts (BKA)

Am 27.4.2016 kam es zwischen Mag. Andreas Holzer und Michael Kloibmüller zu Korrespondenzen, die den Verdacht aufkommen lassen, dass Andreas Holzer, damals Leiter des Büros zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bundeskriminalamt, den Inhalt einer Telefonüberwachung an Michael Kloibmüller, damals Kabinettschef von Innenminister Wolfgang Sobotka (gerade am Anfang seiner Amtsperiode- 21.4.2016 bis 18.12.2017), verraten haben könnte: dass Kloibmüller und Zöhrer- wohl Wolfgang Zöhrer, damals stellvertretender Leiter des BVT- in den überwachten Gespräch Thema gewesen seien.

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Zu diesen Chatnachrichten gab es am 15.9.2020 einen Beitrag im Ö1 Mittagsjournal (https://oe1.orf.at/player/20210915/650286/1631701800000) mit dem Namen „Grüne Vorwürfe gegen BKA-Chef Holzer stimmen laut Insidern nicht.“ In diesem Beitrag werden „informierte Kreise“ zitiert, die behaupten, dass „weder Zöhrer noch Kloibmüller Ziel dieser Telefonüberwachung" gewesen seien, sondern ein anderer BVT-Beamter, der eine „Intrige gegen Kloibmüller“ und den Vorgesetzten des BVT-Beamten geplant haben soll. Andreas Holzer soll daraufhin von seinen Mitarbeitern über die "Intrige" informiert worden sein. Laut den „informierten Kreisen“ soll Holzer in weiterer Folge verpflichtet gewesen sein, Kloibmüller darüber zu informieren. Dieses Rechtsverständnis ist nicht nachvollziehbar, der Verdacht des Geheimnisverrates daher weiterhin nicht ausgeräumt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Welche Maßnahmen wurden von Seiten des BMI getroffen, um aufzuklären, ob es sich tatsächlich um Geheimnisverrat gehalten hat?
  2. Welche Maßnahmen haben Sie, Herr Minister, gesetzt, um die Umstände in diesem Fall aufzuklären?
  3. Haben Sie das Gespräch mit Andreas Holzer zur Aufklärung des Falles gesucht?
    1. Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurden von Seiten Ihres Hauses disziplinarrechtliche Schritte iSd §91 ff. BDG im Bezug auf Andreas Holzer überlegt?
    1. Wenn ja, inwiefern von wem wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden Ihrerseits disziplinarrechtliche Schritte iSd §91 ff. BDG im Bezug auf Andreas Holzer überlegt?
    1. Wenn ja, inwiefern von wem wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden von Seiten Ihres Hauses disziplinarrechtliche Schritte iSd §91 ff. BDG im Bezug auf Andreas Holzer gesetzt?
    1. Wenn ja, inwiefern von wem wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden Ihrerseits disziplinarrechtliche Schritte iSd §91 ff. BDG im Bezug auf Andreas Holzer gesetzt?
    1. Wenn ja, inwiefern von wem wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wie wird bei Verdacht von Geheimnisverrat vonseiten einer/s Beamt_in, einer/s Mitarbeiter_in des Innenministeriums vonseiten des BMI vorgegangen (bitte um Beschreibung des vorgesehenen Verfahrens im Detail)?
  2. Wie wurde in diesem Fall von Verdacht von Geheimnisverrat vonseiten Andreas Holzer vonseiten des BMI wann vorgegangen (bitte um chronologische Beschreibung des Vorgehens im Detail)?
  3. Besteht eine Verpflichtung vonseiten des BMI zu einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft bei Verdacht von Geheimnisverrat vonseiten einer/s Beamt_in, einer/s Mitarbeiter_in des Innenministeriums?
    1. Wenn ja, welch ein Prozedere ist hier vorgesehen?
    2. Wenn nein, warum meinen Sie dass nicht?
  1. Warum gab es zu dieser Causa von Seiten des BMI keine offizielle Stellungnahme?
    1. Wer war in diese Entscheidung wann eingebunden?
  1. Gab es aufgrund der medialen Diskussion Gespräche zum Umgang mit der Veröffentlichung mit Ihnen, Herr Minister?
    1. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 
  1. Laut der Rechtsansicht der "informierten Kreise" war Andreas Holzer sogar dazu verpflichtet, Kloibmüller über den Umstand zu informieren, dass sowohl er als auch Zöhrer Inhalt der Gespräche der überwachten Telefonüberwachungen gewesen seien. Haben Sie sich zu dieser Frage in Ihrem Haus rechtlich kundig gemacht?
    1. Wenn ja, bei welchen Zuständigen?
    2. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Erkundigung?
  1. Wurde diese Rechtsmeinung aus "informierten Kreisen" auch Ihnen gegenüber durchargumentiert?
    1. Wenn ja, durch wen wann?
    2. Wenn ja, wer hat diese die Argumentation für die Existenz einer derartigen gesetzlichen Grundlage in Ihrem Hause wann erarbeitet?
  1. Wurden die Informationsweitergaben durch Andreas Holzer an Kloibmüller im Rahmen eines ELAK vermerkt? 
    1. Wenn ja, in welchem ELAK befindet sich dieser Vermerk?
    2. Wenn nein, inwiefern kann diese dann nachvollzogen werden? 
    3. Wie oft passieren solche Informationsweitergaben? 
  1. Werden solche Informationsweitergaben wie diese durch Andreas Holzer an Kloibmüller im Rahmen eines ELAK vermerkt? 
    1. Wenn ja, in welchem ELAK befindet sich ein solcher Vermerk?
    2. Wenn nein, wo werden solche Informationsweitergabe vermerkt? 
    3. Wenn nein, inwiefern kann diese dann nachvollzogen werden? 
    4. Wie oft passieren solche Informationsweitergaben? 
  1. Aus welchem Grund erfolgte die Informationsweitergabe durch Andreas Holzer an Kloibmüller, dass Kloibmüller und Zöhrer in der Telefonüberwachung vorkommen?
  2. Haben Sie Maßnahmen gesetzt, um zu eruieren, welche Maßnahmen Kloibmüller nach Kenntnisnahme dieser Information setzte?
    1. Wenn ja, welche wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Ist das TÜ-Protokoll, auf das sich Holzer bezieht, auch Teil eines Ermittlungsakts? 
    1. Wenn ja, von welchem?
    2. Wenn nein, woher stammen diese Informationen?
  1. Gab es Fälle, in denen das BAK Personen aus dem BMI informierte, dass sie Teil einer Telefonüberwachung sind, bevor eine § 50 StPO-Verständigung erfolgt ist? 
  2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann das BAK betroffene Personen aus dem BMI über Telefonüberwachungen informieren? 
    1. Falls keine gesetzliche Grundlage besteht, warum fragt dann Mag. Holzer Kloibmüller, ob "BAK" ihn "über TÜ-Inhalte informiert" hat?
    2. Gab es in der Vergangenheit Fälle in denen das BAK Kloibmüller oder andere Personen aus dem BMI über TÜ-Inhalte informiert hat? 
  1. Werden Beamt_innen aus anderen Ministerien darüber informiert, wenn sie in einer Telefonüberwachung aufscheinen? 
    1. Wenn ja, wie oft ist das bereits geschehen?
    2. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert eine solche Information? 

                                          i.    Wenn ja, wer hat diese die Argumentation für die Existenz einer derartigen gesetzlichen Grundlage in Ihrem Hause wann erarbeitet?

    1. Wenn nein, warum geschieht es dann im BMI? 
  1. Werden in der Regel BMI-Beamt_innen darüber informiert, dass gegen sie Zufallsfunde, Anzeigen und dgl. vorliegen?
    1. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren derartige Informationen? 
    2. Wenn ja, wer hat diese die Argumentation für die Existenz einer derartigen gesetzlichen Grundlage in Ihrem Hause wann erarbeitet?
    3. Wenn ja, wann war dies in welchen Verfahren schon der Fall?
    4. Wenn ja, wie können solche Informationsweitergaben an potenziell zukünftig Beschuldigte aus ermittlungstaktischer Sicht bewertet werden?
  1. Gab es interne Anzeigen aus dem BMI zum oben geschilderten Vorfall?
    1. Wenn ja, wer wurde wann von wem angezeigt? 
    2. Wenn ja, waren es jeweils Strafanzeigen und/oder Disziplinaranzeigen?
    3. Wenn ja, wieviele davon waren anonym? 
    4. Wenn ja, wie wurde mit den Anzeigen jeweils verfahren?
  1. Wieviele Anzeigen ergingen Ihres Wissens nach direkt an die Justiz?
    1. Wie viele davon waren jeweils Strafanzeigen und/oder Disziplinaranzeigen?
    2. Wie viele davon waren anonym? 
    3. Wie wurde Ihres Wissens nach mit den Anzeigen jeweils verfahren?