8102/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.10.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Wiedereinführung des Rechtsextremismusberichts
Wie medial bekannt gegeben wurde, haben Sie gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadić dem Ministerrat einen Antrag vorgelegt, der einen jährlichen Rechtsextremismusbericht zum Inhalt hat. Dieser Bericht soll unter der Führung Ihrer beiden Ministerien und des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) ab heuer einmal im Jahr erscheinen. Dazu hieß es: „Zur Erstellung des Berichts sollen die Wissenschafterinnen und Wissenschafter des DÖW Zugang zu Informationen aus Innen- und Justizministerium bekommen. Die budgetären Mittel stellen die beiden Ressorts bereit.“
(Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000129452122/tuerkis-gruen-fuehrt-rechtsextremismus-bericht-wieder-ein)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Zu welchen konkreten Informationen aus dem BMI sollen die Wissenschaftler des DÖW Zugang bekommen?
2. In welcher Form (elektronisch, in gedruckter Form, mündlich) soll das DÖW konkret Zugang zu Informationen und Daten erhalten?
3. Wie und in welcher Form sind hier auch Informationen aus dem BVT bzw. DSN betroffen?
4. Wer entscheidet im BMI, welche Informationen aus dem BVT bzw. DSN und auch von anderen Stellen dem DÖW zugänglich gemacht werden?
5. Wie viele Personen im DÖW erhalten Zugang zu diesen Informationen und Daten?
6. Wie wird der Personenkreis im DÖW definiert, der Zugang zu diesen Informationen und Daten erhalten soll und wie wird kontrolliert, dass diese Informationen und Daten (insbesondere sensible) auch in diesem Personenkreis bleiben?
7. Wie kann sichergestellt werden, dass eventuell sensible Daten von laufenden Ermittlungen oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse durch den Zugang des DÖW nicht an Dritte oder über Umwege an die Öffentlichkeit weitergelangen können?
8. Steht ein Zugang des DÖW zu diesen Informationen und Daten im Konflikt mit der Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG?
9. Wenn ja, inwiefern können Informationen trotzdem zugänglich gemacht werden?
10. Wenn nein, warum kann dies definitiv ausgeschlossen werden?
11. Könnten durch den Zugang des DÖW zu diesen Informationen aktuelle oder zukünftige Ermittlungen konterkariert und die Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden erschwert bzw. in gewissen Bereichen unmöglich gemacht werden?
12. Wenn ja, inwiefern können Informationen trotzdem zugänglich gemacht werden?
13. Wenn nein, warum kann dies definitiv ausgeschlossen werden?
14. Wie darf das DÖW die zugänglich gemachten Daten verarbeiten?
15. Wann muss das DÖW die zugänglich gemachten Daten löschen?
16. Inwiefern kontrolliert ihr Ressort die Verarbeitung, Löschung bzw. sonstigen Umgang mit den bereitgestellten Daten?
17. Darf das DÖW die Daten zu sonstigen Vereinszwecken verarbeiten?
18. Wenn nein, welche Compliance Regelungen stellen einen rechtmäßigen Umgang sicher?
19. Werden DÖW Mitarbeiter sicherheitsüberprüft?
20. Darf das DÖW die Daten veröffentlichen oder weitergeben?
21. Wenn nein, wer überprüft dies?
22. Welche Kosten werden in Ihrem Ressort durch die Datenbereitstellung an das DÖW budgetwirksam?
23. Nach welchem Schlüssel werden Projektkosten zwischen den beteiligten Organisationen und dem DÖW geteilt?
24. Welche finanziellen Zuwendungen (Spenden, Sponsoring, Subventionen, Verträge, Studienaufträge usw.) wurden in Ihrem Ressort bezüglich des DÖW in den Jahren 2015-2021 budgetwirksam? (Bitte nach Jahr und Posten aufschlüsseln)
25. Welche Kriterien müssen NGOs, Vereine oder sonstige Initiativen erfüllen, damit ihr Ressort mit diesen Kooperationen eingeht?
26. Inwiefern erfüllt das DÖW diese Kriterien?
27. Inwiefern wird die Einhaltung dieser Kriterien überprüft?
28. Wer überprüft die Einhaltung dieser Kriterien?
29. Wann wurde eine entsprechende Überprüfung des DÖW vorgenommen? (Bitte für die Jahre 2015-2021 angeben)
30. Wodurch wurde eine solche Überprüfung jeweils veranlasst?
31. Warum wird es keinen eigenen Linksextremismusbericht geben?