8111/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Skurrile Pressekonferenz der ÖVP-Vize-Generalsekretärin zu angeblich geplanter Hausdurchsuchung
Am Dienstag, den 28. September 2021, lud die ÖVP via Presseaussendung um 9.00 Uhr zu einem Pressestatement mit Generalsekretär-Stellvertreterin NAbg. Gaby Schwarz um 11.00 Uhr unter dem Titel „„Stellungnahme zu täglichen Medienanfragen zu angeblich weiteren Ermittlungsschritten gegen die ÖVP“. Zum bizarren Inhalt dieses Pressetermins berichtete etwa „Der Standard“ in seiner Online-Ausgabe kurz darauf unter anderem wie folgt:
„Die ÖVP hat sich am Dienstag offenbar entschieden, bezüglich der strafrechtlichen Vorwürfe gegen hochrangige Parteimitglieder in die Offensive zu gehen. Eilig berief die stellvertretende Generalsekretärin Gaby Schwarz eine Pressekonferenz für elf Uhr ein, die sich knapp zusammenfassen lässt: Viele Journalisten hätten in den vergangenen Tagen angefragt, ob eine Hausdurchsuchung in der ÖVP-Zentrale stattgefunden habe oder stattfinden wird – das findet Schwarz skandalös. Sie versicherte, dass ,nichts mehr da´ sei, weil interne Daten gemäß Datenschutzverordnung vernichtet würden. Es sei belastend für die überwiegend jungen Mitarbeiter der Partei, sich Sorgen über womöglich bald sichergestellte Smartphones zu machen. Schwarz bekrittelte, dass gewisse ,Stellen´ offenbar an Journalistinnen und Journalisten weitergeben würden, dass Razzien bevorstehen. Nachgefragt, wer das denn sein solle, verwies sie auf ihren Quellenschutz“.
Insgesamt ist es mehr als ungewöhnlich, dass eine stellvertretende Generalsekretärin sich aufgrund von bisher nicht öffentlichen Gerüchten veranlasst sieht, zu einer dementierenden Pressekonferenz zu laden und Behörden, welche wohl mit dem Begriff „Stellen“ gemeint waren, zu unterstellen, Ermittlungsmaßnahmen gegen die ÖVP weitergegeben zu haben. Als regelrecht absurd sind damit in Verbindung ihre Beteuerungen, dass in der ÖVP-Parteizentrale „nichts mehr da“ sei und von Gesetzes wegen nicht zu archivierende Daten vernichtet worden wären. Die Causa erweckt daher vielmehr den Verdacht, dass der ÖVP mögliche Ermittlungsschritte durchgestochen worden sein könnten und diese anschließend durch einen Medientermin die Flucht nach vorne angetreten hat.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wann haben Sie von den Gerüchten, von welchen NAbg. Schwarz in ihrem Pressestatement berichtete, erstmals erfahren?
a. Welche Maßnahmen haben Sie nach Bekanntwerden ergriffen?
b. Wurden Ihrerseits bzw. innerhalb Ihres Ressorts damit in Zusammenhang Weisungen erteilt?
c. Wenn ja, mit welchen konkreten Inhalten?
d. Wurde innerhalb Ihres Bundesministeriums und diesem nachgeordneter Stellen Untersuchungen zu den Vorwürfen eingeleitet?
e. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
f. Falls nein, warum nicht?