8119/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.10.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend weiterer Moschee-Bau in Graz
Wie Ende September medial bekannt wurde, gibt es Planungen, wonach in der Grazer Lazarettgasse eine neue Moschee errichtet werden soll. Eine erforderliche Grundstückszusammenlegung soll demnach bereits bewilligt worden sein. Eigentümer der Liegenschaft sei laut Grundbuch die Union Islamischer Kulturzentren Österreichs (UKIZ). Diese betreibe Moscheen und Kinderbetreuungseinrichtungen in mehreren Bundesländern. Laut Islam-Landkarte soll ein „sehr konservativer“ Islam in diesen Einrichtungen gepredigt werden, die Großteiles aus Mitgliedern mit türkischer Abstammung bestehen sollen. Gegenüber der Kronen Zeitung bestätigte die UKIZ das Vorhaben. Demnach soll ein Bestandsgebäude saniert und um einen Zubau erweitert werden. Finanzieren will man die Moschee, laut eigenen Angaben, wie berichtet wird, aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und durch einen Kredit.
(Quelle: https://www.krone.at/2514945)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Sind dem Verfassungsschutz bzw. dem BMI die Pläne zum Bau einer weiteren Moschee in Graz bekannt?
2. Wenn ja, in wie fern und in welchem Zusammenhang?
3. Wenn nein, wie kann die Entstehung von islamistischer Infrastruktur mit radikalem Hintergrund wirksam verhindert werden, wenn derartige Großprojekte nicht durch Verfassungsschutz und BMI entsprechend unter Beobachtung gestellt werden?
4. Stehen die UKIZ oder andere an diesem Projekt beteiligte Organisationen, Vereine oder Gruppierungen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes bzw. des BMI?
5. Wenn ja, um welche Organisationen, Vereine oder Gruppierungen handelt es sich dabei?
6. Wenn ja, warum stehen diese unter Beobachtung?
7. Stehen die UKIZ oder andere an diesem Projekt beteiligte Organisationen, Vereine oder Gruppierungen unter Verdacht illegale Spenden aus dem Ausland zu erhalten?
8. Wenn ja, um welche Organisationen, Vereine oder Gruppierungen handelt es sich dabei?
9. Werden Projektbetreiber im Zusammenhang mit dem Bau einer Moschee generell vorab durch den Verfassungsschutz bzw. des BMI überprüft, ob bedenkliche Inhalte im betreffenden Umfeld gepredigt werden?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Wenn nein, welche Maßnahmen können seitens des BMI sonst ergriffen werden um die Entstehung von islamistischer Infrastruktur mit radikalem Hintergrund zu unterbinden?
12. Werden etwaige Finanztransaktionen, insbesondere vom Ausland kommende Zahlungen, im Zusammenhang mit dem Bau einer Moschee generell seitens des Verfassungsschutzes bzw. des BMI entsprechend überprüft?
13. Wenn nein, warum nicht?
14. Wenn nein, welche Maßnahmen können seitens des BMI sonst ergriffen werden um die Entstehung von islamistischer Infrastruktur mit radikalem Hintergrund zu unterbinden?