8159/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Umsetzung der Forderungen des Klimavolksbegehrens

Mehr als 380.000 Menschen unterschrieben das Klimavolksbegehren und setzten damit ein klares Zeichen für mehr Klimaschutz in Österreich. Durch das Volksbegehren rückte das Thema trotz der Corona-Krise wieder mehr in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung. Neben den inhaltlichen Forderungen betonten die VertreterInnen des Klimavolksbegehrens stets die Notwendigkeit einer breiten politischen Unterstützung. Von den Regierungsparteien wurde im Rahmen der parlamentarischen Behandlung eine breite Einbindung aller politischen Kräfte angekündigt, letztlich aber nicht eingehalten. Da beim Entschließungsantrag seitens der Regierungsparteien keine Ergänzungen hinsichtlich Sozialverträglichkeit oder mehr Verbindlichkeit erwünscht waren, stimmte außer ÖVP und Grünen lediglich NEOS für den Antrag, in dem sich die Regierung selbst zum Handeln auffordert.

Doch dieser Regierungsantrag besteht aus weiten Teilen vor allem aus Ankündigungen ohne konkreten Zeitplan und entspricht größtenteils dem Regierungsprogramm, mit wenigen Ausnahmen. Befürchtungen, dass dieser Mangel an klaren Vorgaben und Zeitplänen zu Verzögerungen führt, haben sich mittlerweile bestätigt. Auch die Anfragebeantwortung 6886/AB zur Anfrage 6932/J hat kaum Klarheit gebracht. Dabei drängt die Zeit im Kampf gegen die Klimakrise!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Die Einrichtung eines Klimarats der Bürgerinnen und Bürger ist im Antrag der Regierungsparteien vorgesehen. Laut Anfragebeantwortung 6886/AB war die Umsetzung zum geplanten Start im Sommer 2021 auf Grund der Corona-Pandemie nicht möglich. Welche Schritte wurden seit der letzten Anfragebeantwortung (15.8.) gesetzt?

 

2.       Kann bzw. konnte der Zuschlag für die Begleitung des Klimarats wie geplant Ende September/Anfang Oktober erteilt werden?

a.       Wenn ja, an wen?

b.       Wenn ja, wie sah der Vorschlag zur konkreten Ausarbeitung des Prozesses aus, an den der Zuschlag ging?

c.       Wenn ja, wie sahen die anderen Vorschläge aus?

d.       Wenn ja, auf welcher Basis wurde entschieden?

e.       Wenn ja, durch wen wurde der Zuschlag entschieden?

f.        Wenn ja, wie geht es nach dem Zuschlag weiter?

g.       Wenn nein, warum nicht?

h.       Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

3.       Wann wird der erste Klimarat der Bürgerinnen und Bürger tagen?

 

4.       Soweit bekannt, wurden bisher die verantwortlichen LandesklimaschutzreferentInnen mit der Nominierung einer/eines ExpertIn für den Klimarat der Bürgerinnen und Bürger beauftragt.

a.       Wer wird noch ExpertInnen nominieren? (mit Bitte um Auflistung)

b.       Wie viele ExpertInnen sollen in Summe den Klimarat beraten?

c.       Aus welchen Bereichen sollen dem Klimarat ExpertInnen zur Seite gestellt werden?

d.       Werden auch ExpertInnen für Soziales und Arbeit dabei sein?

e.       Wie wird sichergestellt, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ExpertInnen aus verschiedenen Bereichen erreicht wird, damit die vielfältigen Aspekte in Fragen des Klimaschutzes gebührend abgedeckt werden?

f.        Kann der Klimarat auch ExpertInnen ablehnen?

 

5.       Die ebenfalls beschlossenene Studie zu klimaschädlichen Subventionen, die im Juni 2021 vorliegen hätte sollen, ist laut Ihrer Anfragebeantwortung 6886/AB noch in Arbeit. Details konnten in der letzten Anfragebeantwortung auf Grund von laufenden Verhandlungen noch nicht genannt werden. Was hat sich seit der letzten Anfragebeantwortung bez. der Studie getan?

a.       Sind die Verhandlungen abgeschlossen?

b.       Wenn nein, wie lange werden die Verhandlungen noch dauern?

c.       Wer ist mit der Studie beauftragt worden?

d.       Welche Ergebnisse gibt es aus den Diskussionen mit Stakeholdern, insb. den Bundesländern?

e.       Wann ist mit Veröffentlichung der Studie zu rechnen?

f.        Was sind die Gründe für die bisherigen Verzögerungen?

 

6.       Mittlerweile wurde von der Regierung die Steuerreform vorgestellt. Klimaschädliche Subventionen bleiben dabei völlig unberührt. Warum wurden die Ergebnisse der Studie nicht abgewartet?

a.       Wann ist mit der Studie zu rechnen?

 

7.       In Ihrer Anfragebeantwortung 6886/AB verweisen Sie mehrmals auf das Klimaschutzgesetz und äußern die Hoffnung, dass der Entwurf rasch in Begutachtung gehen kann. Zum Zeitpunkt der Anfragestellung ist dazu noch nichts Genaueres bekannt, gesetzliche Klimaschutzziele für das Jahr 2021 liegen nicht vor. Wann ist mit dem Klimaschutzgesetz zu rechnen?

a.       Was sind die Gründe für die laufende Verzögerung?

b.       Wann wird es in Begutachtung gehen?

c.       Werden zumindest für das Jahr 2022 Klimaziele definiert werden?

d.       Wenn ja, welche?

e.       Wenn ja, wann?

 

8.       Die Studie zu Klimaschutz in der Verfassung liegt mittlerweile vor. Sind die Ergebnisse der Studie für Sie die Basis für die rechtliche Umsetzung durch das Klimaschutzgesetz?

 

9.       In Ihrer Anfragebeantwortung 6886/AB Antwort zu Frage 14 verweisen Sie auf zwei Anfragen, welche Klimaschutzmaßnahmen innerhalb Ihres Ministeriums betreffen und nur sporadisch auch Ministeriumsübergreifende Maßnahmen umfassen, wie beispielsweise das ministeriumsübergreifende Projekt „Ökologisierung der Mobilität im Bund“ oder den naBe-Aktionsplan. Im beschlossenen Antrag zu Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimavolksbegehren steht jedoch explizit „Erarbeitung einer Strategie bis Ende 2021 mit einem konkreten Zeitplan für eine klimaneutrale Verwaltung bis 2040 verbindliche Klimaschutz-Richtlinien für alle Institutionen des Bundes (inkl. nachgelagerter Dienststellen und Unternehmen, die zu 100% im Eigentum des Bundes stehen)“. Wird es eine solche gemeinsame Strategie für alle Institutionen des Bundes bis Ende 2021 geben?

a.       Wenn ja, was wird diese Strategie umfassen?

b.       Wenn ja, wer ist dafür zuständig?

c.       Wenn nein, warum nicht?