8161/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Prüfung: AMFG Verstoß der Austrian Business Agency (ABA)

Die österreichische Standortagentur Austria Business Agency Österreichische Industrieansiedlungs- und WirtschaftswerbungsgmbH (ABA) wurde 1982 gegründet und berät Unternehmen, die sich in Österreich niederlassen wollen, bei allen standortrelevanten Fragen. Laut eigenen Angaben wurden seit der Gründung 65.494 Arbeitsplätze geschaffen und 11,75 Milliarden Euro investiert - allein im Jahr 2019 wurden 462 Unternehmen unterstützt, 4.896 neue Arbeitsplätze geschaffen und Investitionen in Höhe von 1,85 Milliarden Euro getätigt. Die ABA erfüllt somit seit vielen Jahrzehnten eine wichtige Rolle bei der Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Österreich für ausländische Unternehmen. Gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise stellt sich deshalb die Frage nach der zukünftigen Ausrichtung der Betriebsansiedelungsagentur des Bundes.

Zeitungsartikel rund um den Abgang des langjährigen Geschäftsführers der ABA lassen berechtigte Sorge über die künftige Ausrichtung dieser wichtigen Agentur aufkommen. Kritisiert wird neben der stärkeren Einflussnahme vonseiten der zuständigen Wirtschaftsministerin auf Besetzungsprozesse innerhalb der Organisation auch die Entscheidung von Bundesministerin Schramböck, die Schaffung einer zusätzlichen Organisationseinheit (Abteilung Work in Austria) innerhalb der ABA zu forcieren, die sich auf das "Recruiting von Fachpersonal" aus dem Ausland an österreichische Unternehmen fokussieren soll. Zunächst stand im Fokus der Kritik, dass dies wohl keine Aufgabe einer Betriebsansiedelungsagentur sein könne, da diese ausländische Unternehmen anwerben soll und nicht den Fachkräftemangel österreichischer Betriebe bekämpfen. Nach der Bestätigung dieser neuen Aufgabengebiete der ABA durch die Beantwortung einer diesbezüglichen parlamentarischen Anfrage von NEOS durch Bundesministerin Schramböck (7129/AB) stellt sich die berechtigte Frage, inwiefern das zuständige Arbeitsministerium in solche Prozesse involviert war, ob vonseiten des Bundesministers für Arbeit darin ein Verstoß aktueller rechtlicher Vorgaben gesehen wird und ob daher Anpassungen des Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) oder anderer Gesetzesmaterien geplant sind. § 4 AMFG regelt, welche Organisationen zur Vermittlung von Arbeit berechtigt sind. Nicht nur fehlt die ABA in dieser Aufzählung und erfüllt die vorgesehenen Voraussetzungen nicht. Aus der eigenen Tätigkeitsbeschreibung ergibt sich auch kein entsprechender Auftrag zur Personalvermittlung (laut Firmen-ABC: "Beratungsunternehmen der Republik Österreich, insbesondere Industrieansiedelung, industrielle Kooperation und Wirtschaftswerbung, Beratung von ausländischen Unternehmen, welche in Österreich Standorte eröffnen wollen sowie Investitionsvermittlung)".

Quellen:

§  https://www.diepresse.com/5983225/der-entnervte-abgang-eines-langjahrigen-chefs

§  https://www.falter.at/zeitung/20210721/der-kronzeuge/_a15a1689fc

§  https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07129/index.shtml

§  https://www.firmenabc.at/austrian-business-agency-oesterreichische-industrieansiedlun_EEV

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Inwiefern war das Bundesministerium für Arbeit (vormals BMAFJ bzw. BMASGK) seit 2018 bei der Erweiterung der Aufgaben der ABA um das Recruiting von ausländischen Arbeitskräften für Unternehmen mit bestehendem Sitz in Österreich beteiligt?

a.  Inwiefern gab es einen Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort? Bitte diesbezügliche Sitzungstermine und Teilnehmer angeben.

b.  Inwiefern wurden diesbezüglich Maßnahmen zur Vereinbarkeit mit Bestimmungen des AMFG getroffen?

  1. Erfüllt die ABA die Voraussetzungen für das Vermitteln von Arbeitskräften aus Drittstaaten gemäß § 4 Abs 8 AMFG?
  2. Erfüllt die ABA die Voraussetzungen für das Vermitteln von Arbeitskräften aus EWR-Staaten gemäß § 4 AMFG?

a.  Wenn ja, zu welcher Gruppe der in § 4 Abs 1 Z 1 bis 4 genannten Berechtigten gehört die ABA?

  1. Hat die ABA dem BMA die Vermittlung von Arbeitskräften angezeigt?

a.  Wenn ja, wann?

  1. Welche Form der Zusammenarbeit der ABA mit anderen berechtigten Organisationen zur Arbeitsvermittlung (insbesondere mit öffentlichen Stellen) wird von der Bundesregierung und insbesondere vom Bundesminister für Arbeit angestrebt?
  2. Welches Unternehmen des öffentlichen Rechts oder im Eigentum des Bundes soll für das Recruiting von Fachkräften aus dem Ausland für Unternehmen mit bestehendem Sitz in Österreich federführend zuständig sein?
  3. Wenn unterschiedliche Stellen für das Recruiting von Fachkräften aus dem Ausland für Unternehmen mit bestehendem Sitz in Österreich zuständig sind:

a.  In welcher Form findet eine Abstimmung zwischen den agierenden Organisationen und den zuständigen Bundesministern statt? Bitte diesbezügliche Sitzungstermine und Teilnehmer angeben.

b.  Sind Ihnen Abstimmungssitzungen zu diesem Thema zwischen AMS und ABA bekannt? Bitte diesbezügliche Sitzungstermine und Teilnehmer angeben.

  1. Welche Reformen hinsichtlich des Recruitings von Fachkräften aus dem Ausland für Unternehmen mit bestehendem Sitz in Österreich werden aktuell geplant?

a.  Inwiefern sind andere Bundesministerien involviert?

b.  Wie oft fanden dazu bereits Arbeitssitzungen auf politischer bzw. Verwaltungsebene statt? Bitte diesbezügliche Sitzungstermine und Teilnehmer angeben.

  1. Welche Änderungen des AMFG sind geplant, v.a. hinsichtlich der Berechtigung zur Arbeitsvermittlung?