8162/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Finanzierung des Weltbunds der Auslandsösterreicher

 

Aus einer Anfragebeantwortung (6477/AB) geht hervor, dass das BMEIA dem Weltbund der Auslandsösterreicher eine jährliche finanzielle Zuwendung von 100.000 Euro zur Unterstützung seiner verschiedenen Tätigkeiten zukommen lässt. Zusätzlich erhält der Weltbund jedes Jahr weitere 218.000 Euro von den Bundesländern – proportional nach deren Einwohnerzahl, basierend auf einer Entschließung der Landeshauptleutekonferenz aus dem Jahre 2003. 

Das Budget des Weltbundes weist auch Einnahmen aus Mitgliedschaften aus. Diese sind allerdings mit 5.900 Euro spärlich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 40 Euro pro Jahr, somit würde der Weltbund auf 147,5 vollzahlende Mitglieder kommen. Die Suche nach Sponsoren war 2020 darüberhinaus erst in der Konzeptphase. Das Mitgliedermagazin bietet auch die Möglichkeit für Werbeinserate. Das Magazin erscheint laut Impressum drei Mal jährlich mit einer Auflage von jeweils 20.000 Exemplaren. In der Budgetübersicht des Weltbundes  findet man unter dem Punkt Porto/Versand Ausgaben i.d.H.v. 1.300 Euro, was nicht auf eine breite Verteilung hinweist.

In der genannten Anfragebeantwortung teilt Bundesminister Schallenberg mit, dass das BMEIA sich für die Anliegen der im Ausland lebenden Österreicher_innen ebenso wie der Weltbund einsetzt und daher dessen Arbeit finanziell unterstützt. Der Weltbund beschreibt seine Aufgaben als Interessenvertretung gegenüber politischen Institutionen, Zusammenarbeit mit Behörden, Kulturgutpflege, Kontaktpflege unter Auslandsösterreicher_innen und Erhaltung des Gemeinschaftsgefühls. Es ist anzunehmen, dass das BMEIA nicht Lobbying oder Behördenarbeit eines Privatvereins mit seinem eigenen Ministerium unterstützen kann, und dass die finanzielle Unterstützung des Weltbundes die Kulturpflege, Kontaktpflege und Erhaltung des Gemeinschaftsgefühls betrifft.

Im Sinne der sparsamen und zielorientierten Verwendung von Steuergeldern stellt sich die Frage, welchen Wert die Bundesregierung, und spezifisch das BMEIA, sich von der Unterstützung des Weltbundes erwartet, ob und wie diese Erwartungen operationalisiert werden, und welche Form von Evaluierung das BMEIA durchführt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie quantifiziert das BMEIA die Erreichung der Ziele der Arbeit des Weltbundes? Gibt es eine Operationalisierung und Evaluierung der Effektivität der finanziellen Zuwendung an den Weltbund?
  2. Bestehen Zielvereinbarungen mit dem Weltbund betreffend dessen Arbeit, Projekten, Veranstaltungen etc., zu dessen Erfolg das Ministerium den Weltbund unterstützt? Wenn ja, welche?
  3. Welche Informationen erlangt/verlangt das Ministerium zum Zwecke der Beurteilung der Wirkung seiner Zuwendungen über Veranstaltungen, Projekten und andere Arbeit des Weltbundes mit Ausnahme der Publikation des Mitgliedermagazins?
  4. Der Erfolg von Kontaktpflege und Erhaltung des Gemeinschaftsgefühls geht mit der Vernetzung von Auslandsösterreicher_innen einher. Dafür publiziert der Weltbund das Magazin ROTWEISSROT, das drei Mal pro Jahr mit einer Gesamtauflage von 60.000 Exemplaren (3x20.000) erscheint. Dafür stellt das BMEIA den Ausführungen des Ministers zufolge auch regelmäßig anlassbezogene Artikel zur Verfügung. 
    1. Hat das Ministerium Informationen zur Verteilung des Magazins? 
    2. Wie hoch ist die Reichweite des Magazins? Wie viele Menschen lesen ROTWEISSROT? 
  1. Verlangt das BMEIA im Gegenzug für Unterstützung durch die öffentliche Hand redaktionelle Ausgewogenheit beim ROTWEISSROT Magazin?
  2. Welche Formen von Transparenz gehen mit Unterstützung der öffentlichen Hand einher?
  3. Offenlegungspflichten unterliegt der Weltbund (oder ähnliche Unterstützungsempfänger_innen) gegenüber dem BMEIA als Fördergeber?
    1. Falls nicht, weshalb nicht?
  1. Verlangt das BMEIA Einsicht in die Bücher zwecks Feststellung der Erreichung des Förderungszwecks?
    1. Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse in den Jahren 2018, 2019 sowie 2020?
    2. Wenn nein, weshalb nicht?