8165/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ermittlungen gegen die Muslimbruderschaft und gegen Beamt_innen
Im Rahmen der Operation 'Luxor' wurden am 9.11. 2020 Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der Muslimbruderschaft, aber auch bei Personen ohne Naheverhältnis zu dieser, in Graz und Wien durchgeführt. Wie die Presse berichtete (https://www.diepresse.com/5994967/muslimbruderschaft-anzeigen-im-bvt-gegen-vorgesetzte) ermittelt das BAK nun selbst gegen BeamtInnen wegen dem Verdachts, dass die Einleitung der Ermittlungen politisch motiviert gewesen sei. Unter dem ehemaligen FPÖ-Innenminister Kickl soll rasch nach seinem Antritt eine eigene Arbeitsgruppe zur Muslimbruderschaft im BVT eingerichtet worden sein. BeamtInnen sollen es kritisch betrachtet haben, dass sie Strukturermittlungen aufnehmen sollten und Namenslisten mit teilweise Minderjährigen angelegt wurden, weshalb sie schließlich eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht haben.
Inzwischen gab das OLG Graz in 9 Fällen Beschwerden gegen die Razzia recht. Laut dem Gericht waren die Hausdurchsuchungen rechtswidrig und es bewertet die Verdachtslage als nicht ausreichend. "Das Gericht sieht die Muslimbruderschaft nicht als Terrororganisation. „Anders etwa als beim Islamischen Staat (IS), dessen terroristische Ausrichtung mittlerweile gerichtsnotorisch ist, tragen die aktenkundigen Verfahrensergebnisse aus Sicht des Beschwerdegerichts derzeit nicht die Verdachtsannahme, bei der Muslimbruderschaftschaft handle es sich (...) um eine weltweit homogene Gruppe“, die als Ganzes die juristisch verlangten Merkmale einer Terrororganisation aufweist. Es handle sich um eine „aus Millionen bestehende Massenbewegung“. Der Rückschluss, jede Person, die dieser Bewegung zugerechnet wird, sei ein Terrorist, sei schlicht falsch und darum unzulässig." (https://www.diepresse.com/6016465/operation-luxor-razzia-laut-olg-graz-rechtswidrig).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, welche wann mit welchen genauem Arbeitsauftrag jeweils?