Eingelangt am 06.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Erstellung des ÖAAB
Sicherheitskonzepts
Karl Nehammer und ÖVP Klubobmann August
Wöginger präsentierten am 6.9.2021 das Ergebnis des inhaltlichen
Reformprozesses des ÖAAB im Bereich Sicherheit. Für die Erarbeitung
der Inhalte war der ÖAAB-Landesobmann von Wien verantwortlich- und
damit Sie, Herr Innenminister. Die inhaltliche Nähe der Punkte zu den
Aufgaben des Innenministeriums lässt die Sorge aufkommen, dass Ressourcen des
Ihnen unterstehenden Ministeriums für die Erstellung des Papiers
aufgewendet wurden (https://www.diepresse.com/6030285/kampf-gegen-cyberkriminelle-nehammer-arbeitet-sicherheitskonzept-aus). Die
Sorge nährt sich aus vergangenem Verhalten der ÖVP: es konnte
nämlich durch den BVT U-Ausschuss aufgezeigt werden, dass vom Kabinett des
ehemaligen Innenministers Wolfgang Sobotka der Auftrag an die Rechtsabteilung
des BVT erging, „5 (legistische) Punkte für das Wahlprogramm zu
erarbeiten“ (NEOS Fraktionsbericht BVT U-Ausschuss, S. 76). Da es
Wolfgang Sobotka als Auskunftsperson an Problembewusstsein mangelte, ist dieses
auch nicht bei den nachfolgenden Innenministern der ÖVP anzunehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wurden Abteilungen/Mitarbeiter_innen des BMI
beauftragt, Themen bzw. inhaltliche Positionen aufzubereiten bzw. zu
erarbeiten, die in der Folge dem ÖAAB bzw. dessen Mitarbeiter_innen
bzw. von diesem/diesen Beauftragten zur Verfügung gestellt wurden?
- Wenn ja, welche jeweils wann genau?
- Wenn ja, von wem genau wurden sie damit
beauftragt?
- Wurden Mitglieder Ihres Kabinetts
beauftragt, Themen bzw. inhaltliche Positionen aufzubereiten bzw. zu
erarbeiten, die in der Folge dem ÖAAB bzw. dessen Mitarbeiter_innen
bzw. von diesem/diesen Beauftragten zur Verfügung gestellt wurden?
- Wenn ja, welche jeweils wann genau?
- Wenn ja, von wem genau wurden sie damit
beauftragt?
- Wurde auf Informationen des BMI, die nicht
öffentlich zugänglich sind, bei der Erstellung des Programmes
zugegriffen?
- Wenn ja, wie gelangte der ÖAAB bzw.
dessen MitarbeiterInnen bzw. von diesem/diesen Beauftragten wann zu
diesen Informationen?
- Wurden Informationen des BMI, die nicht
öffentlich zugänglich sind, zur Erstellung des Programmes des
ÖAAB bzw. dessen Mitarbeiter_innen bzw. von diesem/diesen
Beauftragten zur Verfügung gestellt?
- Wenn ja, wie kam es zur
Informationsweitergabe aus dem BMI an den ÖAAB bzw. dessen
MitarbeiterInnen bzw. von diesem/diesen Beauftragten?
- Wurden in der Vergangenheit
Abteilungen/Mitarbeiter_innen des BMI beauftragt, Themen bzw. inhaltliche
Positionen aufzubereiten bzw. zu erarbeiten, die in der Folge der ÖVP
bzw. deren Mitarbeiter_innen bzw. von dieser Beauftragten zur
Verfügung gestellt wurden?
- Wenn ja, welche jeweils wann genau?
- Wenn ja, von wem genau wurden sie damit
beauftragt?