8184/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Inseratengeschäfte in Ihrem Ministerium

 

Die Anordnung zur Hausdurchsuchung im Korruptionsverfahren von Sebastian Kurz (abrufbar unter https://www.profil.at/oesterreich/die-komplette-anordnung-zur-oevp-hausdurchsuchung-das-sind-die-vorwuerfe/401760906)  führt die Praxis der Inseratenkorruption erschreckend vor Augen: Minister_innen schließen mit bestimmten Medien Vereinbarungen, in denen gegen viel Steuergeld Inserate der jeweiligen Ministerien abgedruckt werden. Neben dem Abdrucken der Inserate wird jedoch auch wohlwollende Berichterstattung gegenüber dem Minister, der politischen Partei des Ministers oder einem sonstigen Dritten vereinbart. Irritierende Beispiele derartiger Vereinbarungen sind durch die in der Anordnung zitierten Chatnachrichten eindrucksvoll belegt. 

Es erhebt sich die Frage, wie weit diese Praxis der Inseratenkorruption verbreitet ist. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Welche Vereinbarungen hat Ihr Ministerium mit Medien oder mit Mediaagenturen über das Abdrucken von Inseraten geschlossen? Wir ersuchen um Auflistung aller Vereinbarungen der letzten fünf Jahre. Dabei ersuchen wir um Auflistung der einzelnen Vertragspartner, des Vertragswerts, des Vertragsdatums und des Vertragsinhalts. 
  2. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, ob die Vereinbarung mit einem Medium ober mit einer Mediaagentur geschlossen wurde? 
  3. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, in welchem Medium das Inserat gedruckt wurde?
  4. Wurden bei diesen Vereinbarungen nebem dem Abdruck von Inseraten auch noch weitere Leistungen der Medien - informell oder formell  - vereinbart? Mit weiteren Leistungen sind etwa Rabatte in Naturalien oder Geld, Berichterstattung, sponsored content oder sonstige PR-Leistungen gemeint.
  5. Können Sie ausschließen, dass während Ihrer Tätigkeit als Regierungsmitglied bei formellen oder informellen Vereinbarungen über Inserate noch weitere Leistungsverpflichtungen der Medien vereinbart wurden (also etwa Berichterstattung im Sinne des Auftraggebers, sponsored content, sonstige PR-Leistungen)?
  6. Ist Ihnen während Ihrer Zeit als Regierungsmitglied ein Angebot unterbreitet worden, bei dem wohlwollende Berichterstattung Teil der Leistungsverpflichtung des Mediums gewesen wäre?
    1. Wenn ja, welche(s)? Bitte um detaillierte Darlegung des jeweiligen Angebots. 
  1. Hatte ihr Ministerium Verträge mit MMag. Dr. Sophie Karmasin oder einem ihr wirtschaftlich zuzurechendem Unternehmen? Wenn ja bitte um Auflistung der Verträge, des Vertragswerts und des Vertragsinhalts.
  2. Wie hoch waren die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit (inkl. Ausgaben für Agenturen), die unter die Geringfügigkeits- oder Bagatellgrenze für das jeweilige Quartal von 5.000 Euro fallen, in den letzten 5 Jahren? Bitte um Aufschlüsselung nach Herausgeber, Medientyp, Medium, Datum, Ort der Veröffentlichung.
  3. Wieviel Mitarbeiter sind aktuell in Ihrem Ministerium für die Öffentlichkeitsarbeit, Werbungs- und Informationsarbeit zuständig?