8208/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Ecker,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend touristischen Kurzzeitvermietungsmodellen wie z.B. AirBnB
Die Covid-19-Pandemie hat das Angebot, aber auch die Nachfrage an Wohnraum, welcher zur touristischen Kurzzeitvermietung dient, enorm ansteigen lassen. Plattformen wie AirBnB, VRBO, u.a. erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dies zeigen auch die gemeldeten Umsatzdaten von AirBnB aus dem Jahr 2020. Mit knapp 40 Millionen Euro war der Umsatz doppelt so hoch wie von dem US-amerikanischen Unternehmen prognostiziert. Im Gegenzug verzeichnete die österreichische Tourismuswirtschaft alleine in der Sommersaison 2020 über 33 Prozent weniger Nächtigungen. AirBnB steht aber nicht nur mit unserem heimischen Tourismus in Konkurrenz, sondern entzieht gerade den Ballungsräumen dauerhaft Wohnraum. Eine Analyse der Stadt Wien zeigt, dass alleine in unserer Bundeshauptstadt ca. 2.000 Wohnungen dauerhaft für AirBnB und Co. verwendet werden. Das dies die Wohnungsknappheit vorantreibt und die Preise für den noch zur Verfügung stehenden Wohnraum massiv ansteigen lässt, ist naheliegend. Hinzukommt, dass es etliche Anbieter gibt, die sich nicht an die Regeln halten und somit am Staat vorbei teils beträchtliche Einnahmen erzielen. Registrierungspflichten, wie wir sie in der Stadt Salzburg vorgeschlagen und umgesetzt haben, waren ein erster wichtiger Schritt, allerdings können sie ihren Zweck durch einen mangelhaften Kontrollmechanismus oft nicht zu 100 Prozent erfüllen. Recherchen zeigen, dass die Anzahl der registrierten Wohnungsanbieter mit dem Angebot auf den Internetplattformen in keiner Weise zusammenstimmt. Da die Datenlage in diesem Bereich äußerst mangelhaft ist und es keine sichtbaren Initiativen der Bundesregierung gibt, hier etwas zu ändern,
stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Welche Kurzzeitvermietungsplattformen meldeten seit Einführung der Digitalsteuer ihre Umsätze an das Finanzministerium?
2. Gibt es Kurzzeitvermietungsplattformen, die seit Einführung der Digitalsteuer ihre Umsätze NICHT an das Finanzamt gemeldet haben? Wenn ja, welche?
3. Wie viel Geld hat AirBnB, VRBO, und andere Kurzzeitvermietungsplattformen im Geschäftsjahr 2020 in Österreich umgesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung der Umsätze nach AirBnb, VRBO und Sonstige)
4. Wie viel Geld hat AirBnB, VRBO, und andere Kurzzeitvermietungsplattformen im Geschäftsjahr 2020 in der Stadt Salzburg umgesetzt?
(Bitte um Aufschlüsselung der Umsätze nach AirBnb, VRBO und Sonstige)
5. Wie
viel Geld hat AirBnB, VRBO, und andere Kurzzeitvermietungsplattformen im
Geschäftsjahr 2020 in Zell am See umgesetzt?
(Bitte um Aufschlüsselung der Umsätze nach AirBnb, VRBO und Sonstige)
6. Welche Daten bekommt das Finanzamt neben den Umsatzdaten von den Kurzzeitvermietungsplattformen übermittelt?
7. Besteht anhand der übermittelten Daten die Möglichkeit zwischen Umsätzen von gewerblichen und privaten Anbietern zu unterscheiden?
8. Wann kommt die bundesweite Registrierungspflicht für alle touristischen Vermieterinnen und Vermieter, wie sie im Regierungsprogramm niedergeschrieben ist?