8209/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.10.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, 

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Teilnahme am Ethikunterricht

In den fünften Klassen der AHS bzw. den ersten Klassen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) müssen ab heuer alle Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, das Fach Ethik besuchen. Das Ausmaß beträgt zwei Stunden pro Woche. Im darauffolgenden Schuljahr wird diese Verpflichtung auf die sechste Klasse AHS bzw. zweite Klasse der BMHS ausgedehnt usw. 2024/25 gibt es dann Ethikunterricht an allen Oberstufenklassen der AHS, im Jahr darauf auch an allen der BMHS.

Durch den von der Regierung beschlossenen Ethikunterricht werden damit lediglich SchülerInnen erreicht, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben bzw. konfessionslos sind. Eingeführt wird der Ethikunterricht lediglich in der Sekundarstufe II (Oberstufe), UnterstufenschülerInnen, BerufsschülerInnen oder SchülerInnen an Polytechnischen Schulen sind damit nicht umfasst. Das Ministerium rechnete bei der Beschlussfassung mit rund 100.000 SchülerInnen, die den Ethikunterricht besuchen werden. Mit einem Anteil von nicht einmal 10% der SchülerInnen wird hier leider nur ein „Minderheitenprogramm“ verwirklicht.

Der Ethikunterricht wäre vor allem auch ein Beitrag zur politischen Bildung und Entwicklung einer soliden Wertehaltung. Eine große Stärke würde darin liegen, dass gerade SchülerInnen unterschiedlicher Religion, Herkunft, oder Wertehaltung genau das miteinander diskutieren. Gerade die Corona-Krise zeigt, wie wichtig es wäre, dass sich alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit gesellschaftlichen Herausforderungen und Fragestellungen auseinandersetzen: "Ist es wirklich so, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz die Einschränkung der Freiheitsrechte der Menschen rechtfertigen?" Diese Themen brauchten ethische Reflexion genauso wie beispielsweise Migration, Klimakrise, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und vielen anderen gesellschaftlichen Herausforderungen. Vor allem geht es um Fragestellungen, die uns alle betreffen – unabhängig vom religiösen Bekenntnis. Warum also der Ethikunterricht nur für jene SchülerInnen eingerichtet wird, die sich von Religion abmelden bzw. ohne Konfession sind, und nicht für alle SchülerInnen, konnte bisher sachlich nicht ausreichend gerechtfertigt werden.

Außerdem zeigt eine im Vorjahr veröffentlichte Umfrage des Gallup Instituts, dass der Großteil der österreichischen Bevölkerung sich für einen allgemeinen Ethikunterricht ausspricht. 70,1% stimmen dafür. Das von der Regierung forcierte Modell eines Pflichtethikunterrichtes ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, genoss hingegen sehr geringe Zustimmungswerte (16% der Befragten). Lediglich 13,5% der Befragten lehnten die Einführung eines Ethikunterrichtes grundsätzlich ab.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1)    Wie viele SchülerInnen nehmen im Schuljahr 2021/22 österreichweit am Ethikunterricht teil? Bitte um Darstellung je Schulstufe, Schultyp und Bundesland.

a.     Wie hoch ist der Anteil an der Gesamtanzahl der SchülerInnen je Schulstufe und Schultyp sowie Bundesland?

 

2)    Wie viele SchülerInnen werden in den darauffolgenden Schuljahren österreichweit am Ethikunterricht teilnehmen? Bitte um Darstellung je Schulstufe, Schultyp und Bundesland für die Schuljahre 2022/23, 2023/24, 2024/25,.2025/26.

 

3)    An wie vielen Schulstandorten mit Sekundarstufe II wird im Schuljahr 2021/22 der Ethikunterricht angeboten?

a.     Gibt es Schulstandorte der Sekundarstufe II, an denen kein Ethikunterricht angeboten wird?

 

4)    Wie viele zusätzliche Lehrkräfte bzw. Unterrichtseinheiten kommen durch die Einführung des Ethikunterrichts im Schuljahr 2021/22 zum Einsatz?

 

5)    Wie hoch ist der durch die Einführung des Ethikunterrichts entstandene Mehraufwand? Bitte um Darstellung je Schultyp und Bundesland.

a.     Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung dieser zusätzlichen Mittel?