821/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.02.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Eltern und Lehrer lehnen Ziffernzeugnisse ab

 

Der ORF Vorarlberg hat in dem Bericht „Eltern verweigern Ziffernzeugnis“ am 4. Februar 2020 über den Widerstand gegen die Ziffernbeurteilung in der vorarlbergischen Volksschule Hofen in Frastanz berichtet:

„In der Volksschule Hofen in Frastanz verweigert knapp die Hälfte der Mütter und Väter von Drittklässlern die Annahme von Semesterschulnachrichten mit Ziffernnoten. In einem Manifest an das Bildungsministerium fordern sie die schulautonome Entscheidungsmöglichkeit für die alternative Leistungsbeurteilung ohne Ziffernnoten“, berichtet der ORF Vorarlberg.

„Das Pädagogikpaket der vergangenen Bundesregierung sieht vor, dass alle Schüler spätestens ab der dritten Schulstufe wieder mit den altbekannten Zahlen bewertet werden müssen. Vielen Eltern passe das so nicht – im Speziellen fühlten sich die Schülereltern der Drittklässler übergangen“, erklärte Direktor Zottele.

Am 1. September 2019 trat das Pädagogik Paket 2018 erstmals in Kraft und sieht seither für alle Volksschüler ab dem zweiten Semester der 2. Klasse verpflichtend Ziffernnoten vor.

In der Volksschule Kirchdorf in Lustenau wollte man sogar noch weiter gehen. Hier hat die Schule angekündigt, aus Protest gegen die Wiedereinführung der Ziffernnoten, zum Semester allen Schülern der 3. Klasse ein „Gut“ zu geben. Aus Angst vor Sanktionen hat man diese Aktion dann wieder abgeblasen, nachdem die Bildungsdirektion mit dienstrechtlichen Konsequenzen gedroht hat.

Tatsächlich sieht die neue Gesetzeslage vor, sowohl Noten als auch eine „alternative Leistungsbeurteilung vor: In der Volksschule und der Sonderschule (Primarschule) ist der Beurteilung der Leistungen durch Noten eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen.

Es ist daher leider davon auszugehen, dass weder die Eltern noch die Lehrer darüber Bescheid wissen, da dadurch ja das beste beider Welten vereinigt ist. Möglicherweise ist es aber auch eine ideologische Verbohrtheit, wie auch Susanne Wiesinger in ihrem Buch ausführt, in dem sie ua die „speziellen“ Erfahrungen in Vorarlberg schildert.

Die Schulleitung hat die geltende Gesetzeslage umzusetzen, und nicht ideologische Spielchen auf Kosten der Kinder und Eltern zu treiben. Es ist auch zu hinterfragen, ob eine wissentlich falsche Beurteilung von Kindern einen Amtsmissbrauch oder eventuell eine falsche Beurkundung im Amt darstellt. Auch stellt sich die Frage, ob nicht die Androhung eines Rechtsbruches schon ein Delikt darstellt, welches zumindest disziplinarrechtlich zu ahnden ist.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende


Anfrage

1.    Welche dienstrechtlichen Konsequenzen sind vorgesehen, wenn einzelne Lehrer bzw. Direktoren gegen geltende Gesetzte verstoßen?

2.    Ist die Androhung eines geplanten Rechtsbruchs bereits dienstrechtlich zu ahnden?

3.    Wenn ja, mit welchen Sanktionen?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Stellt die Aufforderung zum Rechtsbruch eine dienstrechtliche Verfehlung dar?

6.    Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Welche dienstrechtlichen Konsequenzen sind vorgesehen, wenn Lehrer wissentlich die Kinder falsch beurteilen und ihnen bewusst eine andere Note geben, als ihnen zusteht?

9.    Sollten Lehrer wissentlich Kinder falsch beurteilen, könnte das eine falsche Beurkundung im Amt gem. § 311 StGB bzw. Missbrauch der Amtsgewalt gem. § 302 StGB darstellen?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Gibt es rechtliche Konsequenzen für Eltern, die die Abholung des Zeugnisses ihres Kindes verweigern?

12. Wenn ja, wie sehen diese aus?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Wurde seitens Ihres Ministeriums oder der zuständig Bildungsdirektion bereits eine Anzeige eingebracht?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Wenn ja, wann und gegen wen?

17. Welch ähnlichen Fällen sind Ihnen bekannt (Aufschlüsselung nach Schule)?

18. Werden Sie die Bildungsdirektionen anweisen, derartigen Verstößen nachzugehen und diese zu dokumentieren?

19. Wenn nein, warum nicht?

20. Wenn ja, werden Sie das auch öffentlich machen (wie und wann)?

21. Werden Sie über die Bildungsdirektionen evaluieren, wieso die aktuelle Gesetzeslage, die wie in der Begründung erläutert, das beste beider Welten vereinigt, von manchen Lehren nicht verstanden wird?

22. Wie wird diese Evaluierung ausschauen und wann wird sie öffentlich gemacht?

23. Werden Sie bezüglich Notengebung eine Rundschreiben verfassen, um die Gesetzeslage klarzustellen?

24. Wenn nein, warum nicht?

25. Wenn ja, wann?