8216/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend SDR Gelder für Belarus

 

Der Internationale Währungsfonds (IMF) hat eine neue Tranche an Special Drawing Rights Ausschüttungen von insgesamt US$650 Milliarden beschlossen. Davon würde Belarus, ungeachtet der international Sanktionen, etwa $1 Milliarde erhalten, da SDR anteilig an IMF Mitgliedsstaaten ausgeschüttet oder für sie verfügbar gemacht werden. 

Eine Anzahl von Staaten hat das Wahlergebnis des letzten Jahres in Belarus als verfälscht bezeichnet und erkennt daher das Lukaschenko Regime nicht länger als legitime Regierung von Belarus an. Die belarussische Opposition errechnet, dass die IMF Stimmanteile der Staaten, die Lukaschenko nicht als legitimen Präsidenten anerkennen, sich in Summe auf 56% belaufen. 

In den USA gibt es bereits Bestrebungen, das Lukaschenko Regime innerhalb des IMF nicht mehr anzuerkennen, und ihm damit der Möglichkeit zu nehmen, über Gelder aus dem SDR Fonds zu verfügen, oder sie anderweitig – zum Beispiel als Sicherheit für andere Kredite – zu verwenden. 

Auch Österreich hat eine klare Position zur Illegitimität der Wahlen in Belarus eingenommen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie stellt sich die Kompetenzenverteilung der Ministerien bei derartigen Fragen im IMF dar?
  2. Gibt es eine Abstimmung zwischen dem BMF und dem BMEIA betreffend Stimmverhalten im IMF über Fragen der Legitimität der belarussischen Vertretung?
    1. Wenn ja, wie genau erfolgte diese Abstimmung?
    2. Mit welchen anderen Ministerien müsste ein solcher Schritt innerhalb Österreichs koordiniert werden und in welchem Ressort würden die Entscheidungen getroffen werden?
  1. Wie steht Österreich zu einem Antrag, dem Lukaschenko Regime die Anerkennung im IMF zu versagen?
  2. Hat Österreich die Möglichkeit einer Nicht-Anerkennung des Lukaschenko Regimes im IMF bereits in internationalen Foren, wie der Europäischen Union, den Vereinten Nationen oder dem IMF, angesprochen? 

                                          i.    Falls ja, in welchen?

                                        ii.    Falls nein, im Lichte der österreichischen Position, warum nicht?

  1. Wie genau würde ein solche Nicht-Anerkennung auf Ebene des IMFs und Ausschluss von der nächsten SDR-Tranche ablaufen?
    1. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für so eine Fall?
    2. Welche prozeduralen Schritte wären für eine Nicht-Anerkennung notwendig?
    3. Welche Quoren bzw. Mehrheiten wären für einen derartigen Schritt notwendig?
  1. Wurde von anderen Ländern an Österreich ein Antrag auf Nicht-Anerkennung des Lukaschenko Regimes im IMF herangetragen? 
  2. Gibt es alternative Überlegungen (zur Nicht-Anerkennung), um dem Lukaschenko Regime Zugriff auf IMF Gelder zu verwehren?
  3. Welche Aussicht haben aus Sicht des BMF Bemühungen, der Regierung Lukaschenkos eine offizielle Anerkennung auf Ebene des IMF und somit Ausschüttungen aus der SDR-Tranche zu verweigern?