8221/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.10.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration
betreffend hoher Nachzahlungen bei verspäteter Übermittlung von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
Diversen Berichten seitens der Volksanwaltschaft kann entnommen werden, dass es leider keine Seltenheit ist, dass Eltern, die Kinderbetreuungsgeld beziehen und die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zwar machen lassen haben, allerdings dann die Bestätigung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse geschickt haben, mit Nachzahlungen in der Höhe von knapp 1.300 Euro konfrontiert werden. In einer Presseaussendung heißt es diesbezüglich:
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssen spätestens bis zum 14. Lebensmonat durchgeführt, die Bestätigungen darüber bis zum 18. Lebensmonat an die Krankenkasse geschickt werden. Fehlende Bestätigungen führen zu Kürzungen des Kinderbetreuungsgelds – für jeden Elternteil um 1.300 Euro. Für Volksanwalt Achitz „nicht bürgerinnen- bzw. bürgerfreundlich.“ Um Spielraum zu schaffen, müssten das Familienministerium und der Nationalrat die Initiative ergreifen und das Kinderbetreuungsgeldgesetz ändern. Auch der OGH hat festgestellt, dass das Hauptgewicht der gesetzlichen Bestimmung auf der Untersuchung selbst und nicht auf ihrem Nachweis liegt. Selbst in den parlamentarischen Materialien zur Vorgängerbestimmung wird darauf hingewiesen, dass „es zu Härtefällen führt, wenn sämtliche Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und das Kinderbetreuungsgeld nur deswegen reduziert wird, weil der Nachweis verspätet erbracht wurde.“ […] Die Volksanwaltschaft kritisiert außerdem einen weiteren Punkt: Werden die Untersuchungen von einem Kassenarzt bzw. einer Kassenärztin durchgeführt und mit der Krankenkasse verrechnet, dann weiß letztere ohnehin, dass die Untersuchungen stattgefunden haben. Die Gesetzeslage sanktioniert also, wenn man die Bestätigung jener Stelle nicht vorlegt, bei der sie ohnehin vorliegt.[1]
In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6815/J der Abgeordneten Ecker und weiterer Abgeordneter betreffend der hohen Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen hat der Gesundheitsminister u.a. geantwortet: „Seitens des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz besteht nach der dargestellten Rechtslage keine Kompetenz in dem von der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Bereich. Aus diesem Grund ist auch eine inhaltliche Beantwortung der gestellten Fragen nicht möglich. Eine derartige Anfrage wäre allenfalls an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt zu richten.“
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration nachstehende
Anfrage
1. In wie vielen Fällen wurde jeweils in den letzten 5 Jahren die Frist für die Durchführung der jeweiligen Untersuchung überschritten, aber trotzdem die Untersuchung durchgeführt?
2. In wie vielen Fällen wurde jeweils in den letzten 5 Jahren die Frist für die Durchführung der jeweiligen Untersuchung überschritten und die Untersuchung nicht durchgeführt?
3. Gibt es einen statistischen Überblick, ob eine höhere Anzahl an Untersuchungen nach der Mutter-Kind-Pass-VO gegenüber den Vorjahren nicht stattgefunden haben und wenn ja, bitte um Bekanntgabe der dazu erhobenen Daten.
4. Wie viele Fälle von derartigen Nachzahlungen hat es im Jahr 2020 gegeben?
5. Gibt es Pläne zur Reformierung dieser gesetzlichen Regelung?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wann und in welcher konkreten Form soll dies geschehen?
6. Gibt es Fälle, in denen die Rückzahlung aus finanziellen Gründen betreffend der Familien nicht möglich ist?
a. Wenn ja, wie viele derartige Fälle sind bekannt?
b. Was ist die übliche Vorgehensweise in derartigen Fällen?
7. Aus welchen konkreten Gründen werden die notwendigen Unterlagen nicht automatisch an die Krankenkasse weitergeleitet, wenn ohnehin ein Kassenarzt die Untersuchung durchführt?
[1] www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210507_OTS0079/mutter-kind-pass-bestaetigung-zu-spaet-abschicken-kostet-1300-euro