8223/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.10.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Angst und Schrecken im Schuldienst: Lehrer ohne Corona-Impfung entlassen

 

Wie die FPÖ aus der Zuschrift einer Lehrperson informiert worden ist, wurde dieser ziemlich unverhohlen für den Fall sich nicht impfen lassen zu wollen mit der Entfernung aus dem Schuldienst gedroht.

„Ich bin kein Verschwörungstheoretiker usw., denke aber, dass die Maßnahmen nicht verhältnismäßig sind. Da ich ab kommenden Schuljahr eine Zuweisung als […]lehrer bekommen habe, wurde mir heute folgendes Mail gesandt: Sehr geehrt XY! Sie haben eine Schulzuweisung für das kommende Schuljahr 2021/22 von uns erhalten. Zwischenzeitig hat sich der Erkenntnisstand zur Gewährleistung eines möglichst sicheren Schulbetriebs unter den durch COVID-19 bedingten Voraussetzungen geändert, was auch die staatliche Schulbehörde dazu veranlasst hat, neue Regelungen betreffend die Anstellung von Lehrpersonen umzusetzen. Eine Anstellung als […]lehrer/in ist daher nunmehr nur dann möglich, wenn spätestens zum Zeitpunkt des Dienstantritts ([…] 2021) eine Immunität gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde und Sie sich verpflichten, den diesbezüglichen Immunstatus im laufenden Dienstverhältnis dauerhaft aufrecht zu erhalten. Eine Immunität kann nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft durch eine vollständige Schutzimpfung oder durch eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung erreicht werden. Für den Fall einer durchgemachten Erkrankung wird derzeit Immunität für die Dauer von 6 Monaten ab Beginn der Erkrankung angenommen. Danach ist eine Impfung zur Aufrechterhaltung der Immunität erforderlich. Um ein Dienstverhältnis begründen zu können, werden Sie ersucht, die anliegende Erklärung ausgefüllt und unterzeichnet inklusive allfälliger weiterer Nachweise bis spätestens […] 2021 per Mail an .... zu retournieren.“

Würde eine derartige Mitteilung in den sozialen Medien verbreitet, so würde man klar von „Fake news“ sprechen, bedeutet doch bekanntermaßen keine der gängigen Coronaimpfungen für die geimpfte Person eine „Immunisierung" gegen das Coronavirus.

Die Lehrperson wurde letztlich aus dem Schuldienst entlassen, weil sie sich nicht gegen Covid impfen lassen wollte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche staatliche Schulbehörde ist in dem zitierten Schreiben gemeint?

2.    Wie lauten die in dem Schreiben angesprochenen neuen Regelungen betreffend die Anstellung von Lehrpersonen?

3.    Enthalten diese tatsächlich eine Passage, wonach „zum Zeitpunkt des Dienstantritts ([…] 2021) eine Immunität gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen“ werden muss?

4.    Wie viele Lehrkräfte wurden 2021 mit der Begründung entlassen, dass sie keine Immunität gegen das Coronavirus nachweisen konnten?

5.    Wie viele davon bekämpften diese Entlassung am Rechtsweg bzw. mit welchem Ergebnis?