8224/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.10.2021
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch, Schnedlitz, Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend hoher Beamter soll zwei Frauen bei Fest belästigt haben

 

Am 31.8.2021 war in der Tageszeitung „Heute“ folgendes zu lesen:

„Mutmaßlicher Eklat bei einer Feier in Justizkreisen: Ein hoher Beamter soll zwei jüngere Frauen massiv bedrängt haben. Das Ministerium prüft den Fall.

Eine Feier zum 60. Geburtstag eines Mitarbeiters der Generaldirektion in Mattersburg (Burgenland) verlief bis in die späten Stunden feucht-fröhlich und friedlich.

Kratzspuren am Gesäß

Doch ein nicht mehr ganz nüchtener ranghoher Beamter (Name d. Red bekannt) soll dann zwei jüngere Damen zunehmend belästigt haben (es gilt die Unschuldsvermutung).

"Das ging sogar soweit, dass eines der Opfer Verletzungen in Form von Kratzspuren am Gesäß und Abwehrspuren davongetragen hat“, berichtet ein Insider.

Keine Anzeige wegen Chefin

Dass Festgäste nicht die Polizei gerufen haben, habe der Mann vor allem der schlichtenden Intervention einer ebenfalls anwesenden Vorgesetzten zu verdanken.

Das sagt Ministerium

Christina Ratz, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit im Justizministerium, sagt auf Nachfrage dazu: "Wir können bestätigen, dass es eine Geburtstagsfeier gab, bei der mehrere Bedienstete aus dem Bereich des Strafvollzuges anwesend waren. Es handelte sich um eine private Veranstaltung."

Weiters meint Christina Ratz: "Die genannten Vorwürfe sind jedoch nicht bekannt. Die Dienstbehörde nimmt Vorwürfe dieser Art sehr ernst und Fehlverhalten in diesem Bereich wird nicht toleriert. Daher geht die Dienstbehörde selbstverständlich allen Vorwürfen umfassend nach, sobald diese bekannt werden. Auch in diesem Fall wurde – aufgrund dieser Anfrage – mittlerweile eine Prüfung veranlasst."

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Ist ihnen bekannt, dass es auf einer privaten Geburtstagsfeier Übergriffe gegeben hat?

a.    Wenn ja, welcher Natur?

2.    Stimmt es, dass bei dieser Geburtstagsfeier Beamte der Generaldirektion anwesend waren?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, wer?

3.    Waren die Gäste der Generaldirektion in Uniform?

a.    Wenn ja, warum?

4.    Ist Ihnen bekannt, ob das oben ersichtliche Foto vor/während/nach der Feier aufgenommen wurde?

5.    Gab es eine Dienstanweisung an dieser Feier teilzunehmen??

a.    Wenn ja, von wem wurde dieser Dienstauftrag gegeben?

b.    Wenn ja, kam es dadurch zu Pflicht- sowie Überstunden?

c.    Wenn ja, zu wie vielen Pflicht – bzw. Überstunden ist es dadurch gekommen?

d.    Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für diese Pflicht – bzw. Überstunden?

6.    Wurde in dienstlicher Verrichtung Alkohol konsumiert?

a.    Wenn nein, warum wird dann von einem nicht mehr ganz nüchternen ranghohen Beamten geschrieben?

7.    Sind die Beamten selbst mit dem Auto zur Geburtstagsfeier angereist bzw. wieder abgereist?

a.    Wenn nicht, wurde sie von einem Kollegen dorthin gebracht?

8.    Wurden die Beamten mit einem Dienstauto chauffiert?

a.    Wenn ja, von wem wurden die Beamten chauffiert?

b.    Wenn ja, kam es dadurch zu Pflicht – bzw. Überstunden?

c.    Wenn ja, wurden die Beamten nur hingebracht oder auch abgeholt?

9.    Wurde diese Dienstfahrt im Fahrtenbuch eingetragen?

a.    Wenn ja, unter welcher Bezeichnung?

b.    Wenn ja, wie viele Kilometer wurden gefahren?

c.    Wenn ja, gab es eine genaue Bezeichnung des Start- und Ankunfstortes?

d.    Wenn ja, gab es nur die Bezeichnung des Einsatzraumes?

e.    Wer hat im Fahrtenbuch oder in den Fahrtenbüchern die Fahrt als Kommandant bestätigt (genehmigt)?

f.     Wenn nein, warum nicht?

10. Wer hat den Fahrbefehl für Mannschaft und Fahrzeuge ausgestellt?

11. Wer hat den Fahrbefehl genehmigt?

12. Können Sie diese Übergriffe des ranghohen Beamten, aufgrund interner Berichte an Sie, bestätigen?

13. Wurde die Sicherheitsbehörde verständigt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, ist man nicht dazu verpflichtet bei einem Offizialdelikt die Polizei zu informieren?

c.    Ermittelt die Staatsanwaltschaft?

14. Handelt es sich hierbei um Brigadier Martin S. aus der Generaldirektion?

a.    Wenn nein, ist ihnen der Name des Bediensteten bekannt?

15. Wurde die Generaldirektion von diesem Vorfall in Kenntnis gesetzt?

a.    Wenn ja, wann?

16. Wie erlangte der Leiter der Generaldirektion Kenntnis über seine ranghohen Bediensteten, die an diesem Vorfall beteiligt sein könnten?

17. Wann erlangte der Leiter der Generaldirektion Kenntnis von diesem Vorfall seines ranghohen Bediensteten?

18. Welche Maßnahmen wurden vom Leiter der Generaldirektion unmittelbar nach Erlangen der Kenntnis gesetzt bzw. angeordnet?

19. Wurde seitens der Dienstbehörde dienst- bzw. strafrechtliche Schritte wegen

dem Verhalten von einem Bediensteten eingeleitet?

a.    Wenn ja, mit welchen Konsequenzen hat dieser Bedienstete zu rechnen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

20. Von welcher Stelle/Einheit/Erhebungsbeamten wurden etwaige Erhebungen/Befragungen/Einvernahmen durchgeführt?

21. Wurden Protokolle über diese Erhebung angefertigt?

22. Ist der Bedienstete/Beamte der im Mittelpunkt dieses Vorfalls steht noch im Dienst?

a.    Wenn ja, warum?

23. Ist dieser Bedienstete/Beamte vom Dienst suspendiert?

a.    Wenn nein, warum nicht?

24. Wird gegen diesen Bediensteten/Beamten Strafanzeige erstattet?

a.    Wenn nein, warum nicht?

25. Wie viele Frauen könnten von diesem Bediensteten/Beamten bei dieser Geburtstagsfeier belästigt worden sein?

26. Entspricht es der Wahrheit, dass eine anwesende Vorgesetzte interveniert hat, um eine Verständigung der Polizei zu verhindern?

27. Ist Ihnen der Name dieser Vorgesetzten bekannt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

28. Wurde seitens der Dienstbehörde dienst- bzw. strafrechtliche Schritte wegen

dem Verhalten dieser Vorgesetzten eingeleitet?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, mit welchen Konsequenzen hat diese Vorgesetzte zu rechnen?

29. Sind die belästigten Frauen Bedienstete ihres Hauses?

a.    Wenn ja, sind die Frauen im Krankenstand?

30. Wurden die belästigten Frauen ärztlich auch psychologisch versorgt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

31. Haben die Opfer von diesem Übergriff Verletzungen davongetragen?

32. Sind die Opfer nach diesem Übergriff traumatisiert?

a.    Wenn ja, sind sie diesbezüglich auch in ärztlicher Behandlung?

33. Wurden die Frauen schon polizeilich einvernommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

34. Wurde von den Frauen Anzeige erstattet?

35. Kam es auch zu Handgreiflichkeiten des ranghohen Bediensteten mit anderen Gästen im Zusammenhang mit seinem Verhalten und wegen der Übergriffen auf beide Frauen?

a.    Wenn ja, war er dabei auch uniformiert?

36. Wurde jemand verletzt?

a.    Wenn ja, wie viele der Personen?

b.    Wenn ja, wie schwer?

37. Wurde der ranghohe Bedienstete verletzt?

a.    Wenn ja, von wem?

b.    Wenn ja, wobei?

38. Wurde durch das Verhalten des ranghohen Bediensteten der Generaldirektion Sachen beschädigt oder unbrauchbar gemacht?

a.    Wenn ja, wie hoch war der Sachschaden?

39. Welche weiteren Maßnahmen werden Sie nach diesem Vorfall setzen?