8237/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend AGBs von Seilbahnbetrieben
Verschiedene österreichische Seilbahnunternehmen lassen sich derzeit von Kunden, die eine Saisonkarte erwerben wollen, die nachstehende Erklärung unterschreiben:
HINWEIS AUF COVID-BESTIMMUNGEN FÜR DEN SEILBAHN- UND SKIBETRIEB IM WINTER 2021/22
Der konkrete Verordnungstext mit den geltenden Regeln für den Seilbahnbetrieb bzw. die Wintersaison 2021/22 liegt noch nicht vor. Weiters ist das konkrete Datum des lnkrafttretens der Verordnung noch nicht bekannt. Daher weisen wir Sie darauf hin, dass die Nutzung der Saison- bzw. Jahreskarte an die Einhaltung der jeweils gültigen und von Ihnen zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben geknüpft ist, dass sich diese Vorgaben jederzeit ändern könnten und dass diese Nutzung daher für Sie allenfalls nur eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein könnte.
Ich/Wir bestätige/n hiermit,
· den obenstehenden Hinweis auf die Covid-Bestimmungen betreffend Seilbahn- und Skibetrieb für 2021/22 zur Kenntnis genommen zu haben,
· dass mir/uns bewusst ist, dass ich/wir verpflichtet bin/sind, für die Nutzung der erworbenen Saison- bzw. Jahreskarte die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und dass sich diese Vorgaben jederzeit ändern könnten,
· dass diese Nutzung daher für mich/uns allenfalls nur eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein könnte.
Diese Umstände sind mir/uns beim Kauf der Saison- bzw. Jahreskarte bewusst und bekannt. Daher verzichte/n ich/wir in Kenntnis dieser Umstände bereits nun auf die Geltendmachung einer anteiligen Rückerstattung, sollte mir/uns die Nutzung der Saison- bzw. Jahreskarte auf Grund der von mir/uns zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein.
Sie versuchen damit, das gesamte sich aus der Unfähigkeit der Bundesregierung zu einem konsistenten und vorausschauenden Pandemiemanagement ergebende Risiko auf die Konsumenten abzuwälzen.
Dieses Vorgehen entspricht weder den Anforderungen an einen zeitgemäßen Konsumentenschutz noch rechtsstaatlichen Mindeststandards.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wurde das Vorgehen, wie es sich aus der oben wieder gegebenen schriftlichen Information zum Nachteil der Kund_innen ergibt mit dem BMK als oberster Seilbahnbehörde abgestimmt?
2. Findet dieses Vorgehen Ihre Zustimmung?
3. Wenn nein: Welche Maßnahmen planen Sie, um diesem Vorgehen einzelner Seilbahnunternehmen Einhalt zu gebieten?
4. Wenn ja: Wie rechtfertigen Sie, dass mit diesen konsumentenschutzwidrigen AGBs das Risiko auf einzelne Bürger abgewälzt wird?
5. Sehen Sie Bedarf als oberste Seilbahnbehörde eine Weisung an die Seilbahnbetriebe zu erteilen, solche AGBs konsumentenfreundlicher umzuformulieren?
6. Wenn ja, wird das vor Beginn der Wintersaison geschehen?
7. Wenn nein, warum nicht?