8240/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für SozialesGesundheitPflege und Konsumentenschutz

betreffend Covid-Bestimmungen für Seilbahnunternehmen

 

Verschiedene österreichische Seilbahnunternehmen lassen sich derzeit von Kunden, die eine Saisonkarte erwerben wollen, die nachstehende Erklärung unterschreiben. Da unter dem chaotischen Pandemiemanagement der Bundesregierung die Planungssicherheit der österreichischen Unternehmen massiv leidet, vor allem die Planungssicherheit der Unternehmen im Skitourismus, beginnen diese nun offenbar das Lockdown-Risiko auf die Konsumenten abzuwälzen. Dieses Vorgehen entspricht weder den Anforderungen an einen zeitgemäßen Konsumentenschutz noch rechtsstaatlichen Mindeststandards. Diese Negativauswirkungen für die Konsumenten sind natürlich ursächlich bei der Bundesregierung, im Speziellen bei der Tourismusministerin und dem Gesundheitsminister, zu verorten, die es leider nach eineinhalb Jahren Pandemie immer noch nicht zustande bringen, die nötige Planungssicherheit für Konsumenten und Unternehmen zu schaffen.

 

Erklärung verschiedenerer Seilbahnunternehmen:

 

"HINWEIS AUF COVID-BESTIMMUNGEN FÜR DEN SEILBAHN- UND SKIBETRIEB IM WINTER 2021/22

 

Der konkrete Verordnungstext mit den geltenden Regeln für den Seilbahnbetrieb bzw. die Wintersaison 2021/22 liegt noch nicht vor. Weiters ist das konkrete Datum des lnkrafttretens der Verordnung noch nicht bekannt. Daher weisen wir Sie darauf hin, dass die Nutzung der Saison- bzw. Jahreskarte an die Einhaltung der jeweils gültigen und von Ihnen zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben geknüpft ist, dass sich diese Vorgaben jederzeit ändern könnten und dass diese Nutzung daher für Sie allenfalls nur eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein könnte.

 

Ich/Wir bestätige/n hiermit,

 

·         den obenstehenden Hinweis auf die Covid-Bestimmungen betreffend Seilbahn- und Skibetrieb für 2021/22 zur Kenntnis genommen zu haben,

·         dass mir/uns bewusst ist, dass ich/wir verpflichtet bin/sind, für die Nutzung der erworbenen Saison- bzw. Jahreskarte die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und dass sich diese Vorgaben jederzeit ändern könnten,

·         dass diese Nutzung daher für mich/uns allenfalls nur eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein könnte.

Diese Umstände sind mir/uns beim Kauf der Saison- bzw. Jahreskarte bewusst und bekannt. Daher verzichte/n ich/wir in Kenntnis dieser Umstände bereits nun auf die Geltendmachung einer anteiligen Rückerstattung, sollte mir/uns die Nutzung der Saison- bzw. Jahreskarte auf Grund der von mir/uns zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein."

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wurde dieses aufgrund fehlender Regelungen von der Seilbahnwirtschaft für notwendig erachtete Vorgehen zwischen BMSGPK und den Seilbahn-Unternehmen abgestimmt?

2.    Entspricht die von Seilbahnkunden zu unterzeichnende Erklärung den geltenden konsumentenschutzrechtlichen Mindeststandards?

3.    Wenn nein, werden Sie Seilbahnunternehmen anweisen, ihre AGB an die geltenden konsumentenschutzrechtlichen Mindeststandards anzupassen?

4.    Welche Maßnahmen planen Sie, um diesem Vorgehen einzelner Seilbahnunternehmen Einhalt zu gebieten?

5.    Wann wird ein konkreter Verordnungstext des BMSGPK betreffend COVID-19-bedingte Zutrittsvoraussetzungen zu Seilbahnen und Ski-Liften in der Wintersaison 2021/2022 vorliegen?

6.    Welche Schritte setzen Sie, um das COVID-Verordnungschaos zu beenden und um die Planungssicherheit in der Seilbahn- und Tourismusbranche (endlich) zu verbessern?