8243/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Unzulässige Werbung für eine noch nicht beschlossene Steuerreform
Das Bekanntwerden des letzten großen Skandals rund um Inserate und damit verbundene, mögliche Korruption ist noch nicht einmal eine Woche her, schon fällt die Bundesregierung in dieser Thematik erneut negativ auf: Das Finanzministerium wirbt schon seit geraumer Zeit mit „Jetzt kommt Österreichs großes Entlastungspaket“. Die Kritik ist an dieser Vorgehensweise ist groß: Zum Zeitpunkt, als die ersten Inserate geschalten wurden, waren die Eckpunkte der Steuerreform zwar schon präsentiert, aber noch gar nicht durch das Parlament beschlossen. Des weiteren wurden einmal mehr Gesetze missachtet. Im Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz steht § 3a Abs. 1 MedKF-TG: "Entgeltliche Veröffentlichungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig."
Es gibt drei Gründe, weshalb und wofür Inserate geschaltet werden dürfen:
Dass Österreicherinnen und Österreicher über Steuerreformen informiert werden sollen – und zwar darüber, was die Reform für sie persönlich bedeutet – ist gar nicht in Frage zu stellen. Ob dieses Sujet aber eine tatsächliche, vor allem aber gehaltvolle Information für die Rezeptient_innen darstellt, ist in höchstem Maße anzuzweifeln, sie entsprechen keinem der drei oben genannten Gründe.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, was war die Aufgabe?
ii. Wenn nein, weshalb nicht?