8246/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.10.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Robert Laimer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend aktueller Stand der Umsetzung der autarken Kasernen und Sicherheitsinseln zur Blackout-Vorsorge

„Das Risiko resilienzgefährdender Ereignisse wie gravierende Blackouts, ..... (bleibt) unvermindert hoch. Das größte Risiko für eine nächste Systemkrise in Österreich birgt sicherlich ein flächendeckender Strom-, Infrastruktur- und Versorgungsausfall (Blackout) mit dessen Eintritt Fachexperten zu Folge binnen der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist und an dem Europa und Österreich erst am 9. Jänner 2021 knapp vorbei geschrammt sind.“ (Sicherheitspolitische Jahresvorschau 2021)

Daher bereitet sich auch das Bundesheer auf einen möglichen Blackout vor: „Autarke Kasernen sind die Basis für die Sicherstellung und den Erhalt der eigenen militärischen Handlungsfähigkeit im Einsatz-, Krisen- und Katastrophenfall. Sie stellen somit die Voraussetzung für die Implementierung von „Sicherheitsinseln“ dar. Sicherheitsinseln sind speziell ausgewählte Standorte (Autarke Kasernen) und sollen dazu befähigt sein, als „Sicherheitsinseln“ Organisationen und zivile Akteure des gesamtstaatlichen Krisenmanagements für einen festgelegten Zeitraum, für eine festgelegte Leistung zu unterstützen. Dies erfordert in aller Regel weitere Ressourcen und Investitionsmaßnahmen, um, aufbauend auf die logistisch, technisch und infrastrukturell autarken Kasernen, die für eine „Sicherheitsinsel“ erforderlichen sicherzustellen. Bis zum Jahr 2024 sollen die ersten autarken Kasernen fertiggestellt sein.“ (7139/AB, 09.2021)

in jedem Bundesland soll es künftig eine autarke Kaserne geben, die von der Energieversorgung bis hin zur Verpflegung eigenständig ist. Insgesamt sollen zwölf Kasernen als sogenannte Sicherheitsinseln fungieren; bis 2024 sollen die ersten autarken Kasernen fertig sein. Im Burgenland soll auch die Güssinger Montecuccoli-Kaserne bis 2023 zu einer Sicherheitsinsel ausgebaut werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage:

1.   Welche konkreten Kasernen-Standorte in Österreich sollen in den nächsten Jahren autark gemacht und zu Sicherheitsinseln ausgebaut werden? (bitte nach Bundesländern gegliedert angeben)

2.   Welche konkreten Maßnahmen zur Autarkie werden an diesen Kasernenstandorten umgesetzt?

3.   Bei wie vielen dieser Kasernenstandorte ist eine autarke Versorgung (Unabhängigkeit von externer Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung, Energieerzeugung, Verpflegung, Betriebsmittel und Sanitätsversorgung) zumindest teilweise bereits jetzt gegeben?

4.   Welche Kasernen-Standorte im Burgenland werden autark gemacht und zu Sicherheitsinseln ausgebaut?

5.   Wie in (3824/AB) vom 15.12.2020 von Ihnen ausgeführt, ist für die Montecuccoli-Kaserne in Güssing ab dem Jahr 2023 „ die Herstellung einer Autarkie in den Bereichen elektrische Energie-, Wärme-, Wasser-, Betriebsmittel-, Verpflegungs- und Sanitätsversorgung für mindestens 14 Tage“ vorgesehen. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zum Ausbau der Montecuccoli-Kaserne in Güssing zu einer Sicherheitsinsel? Welche Umbauten und Adaptierungen werden bei der Güssinger Montecuccoli-Kaserne konkret erfolgen und welche Kosten werden dafür budgetiert?

6.   Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung zum Ausbau der Montecuccoli-Kaserne in Güssing zur Sicherheitsinsel?

7.   Wird der angepeilte Fertigstellungstermin zum Ausbau der Montecuccoli-Kaserne in Güssing zur Sicherheitsinsel mit 2023 einzuhalten sein? Für wann genau ist der Abschluß der Arbeiten geplant?

8.   ExpertInnen befürchten, dass ein Blackout vor 2023 eintreten könnte. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Ausbau der Güssinger Montecuccoli-Kaserne zu einer Sicherheitsinsel beschleunigt durchführen zu lassen?

9.   Wie weit ist die autarke Versorgung der Montecuccoli-Kaserne in Güssing für einen Zeitraum für 2 Wochen bereits jetzt gegeben?

10.               Über welche ortsfesten oder mobilen Versorgungseinrichtungen für den Fall eines Blackouts verfügen die Kasernen im Burgenland?

11.               Durch den Ausbau von Kasernen zu Sicherheitsinseln soll neben der Autarkie der Standorte in einer zweiten Stufe auch die Versorgung Externer möglich werden. In welchen Ausmaß wird dies bei den Standorten im Burgenland möglich sein und welche Versorgungsleistungen können von Externen abgerufen werden?

12.               Wird im Fall eines Blackouts auch die temporäre Versorgung der Zivilbevölkerung durch zu Sicherheitsinseln adaptierten Kasernen möglich sein? Wenn ja, in welchem Ausmaß und womit konkret?