Eingelangt am 14.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Robert
Laimer,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für
Landesverteidigung
betreffend aktueller Stand der Umsetzung der autarken
Kasernen und Sicherheitsinseln zur Blackout-Vorsorge
„Das Risiko
resilienzgefährdender Ereignisse wie gravierende Blackouts, ..... (bleibt)
unvermindert hoch. Das größte Risiko für eine nächste
Systemkrise in Österreich birgt sicherlich ein flächendeckender
Strom-, Infrastruktur- und Versorgungsausfall (Blackout) mit dessen Eintritt
Fachexperten zu Folge binnen der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist
und an dem Europa und Österreich erst am 9. Jänner 2021 knapp vorbei
geschrammt sind.“ (Sicherheitspolitische Jahresvorschau 2021)
Daher bereitet sich auch das Bundesheer
auf einen möglichen Blackout vor: „Autarke Kasernen sind die Basis für die Sicherstellung und
den Erhalt der eigenen militärischen Handlungsfähigkeit im Einsatz-,
Krisen- und Katastrophenfall. Sie stellen somit die Voraussetzung für die
Implementierung von „Sicherheitsinseln“ dar. Sicherheitsinseln sind
speziell ausgewählte Standorte (Autarke Kasernen) und sollen dazu
befähigt sein, als „Sicherheitsinseln“ Organisationen und
zivile Akteure des gesamtstaatlichen Krisenmanagements für einen
festgelegten Zeitraum, für eine festgelegte Leistung zu unterstützen.
Dies erfordert in aller Regel weitere Ressourcen und
Investitionsmaßnahmen, um, aufbauend auf die logistisch, technisch und
infrastrukturell autarken Kasernen, die für eine „Sicherheitsinsel“
erforderlichen sicherzustellen. Bis zum Jahr 2024 sollen die ersten autarken
Kasernen fertiggestellt sein.“ (7139/AB, 09.2021)
in jedem Bundesland soll es künftig
eine autarke Kaserne geben, die von der Energieversorgung bis hin zur
Verpflegung eigenständig ist. Insgesamt sollen zwölf Kasernen als
sogenannte Sicherheitsinseln fungieren; bis 2024 sollen die ersten autarken
Kasernen fertig sein. Im Burgenland soll auch die Güssinger Montecuccoli-Kaserne bis 2023 zu einer Sicherheitsinsel
ausgebaut werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher nachstehende
Anfrage:
1. Welche konkreten Kasernen-Standorte in Österreich sollen in den
nächsten Jahren autark gemacht und zu Sicherheitsinseln ausgebaut werden?
(bitte nach Bundesländern gegliedert angeben)
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Autarkie werden an diesen
Kasernenstandorten umgesetzt?
3. Bei wie vielen dieser Kasernenstandorte ist eine autarke
Versorgung (Unabhängigkeit von externer Strom-, Wasser- und
Abwasserversorgung, Energieerzeugung, Verpflegung, Betriebsmittel und
Sanitätsversorgung) zumindest teilweise bereits jetzt gegeben?
4. Welche Kasernen-Standorte im Burgenland werden autark gemacht und zu
Sicherheitsinseln ausgebaut?
5. Wie
in (3824/AB) vom 15.12.2020 von Ihnen ausgeführt, ist für die Montecuccoli-Kaserne in Güssing ab dem Jahr 2023 „ die
Herstellung einer Autarkie in den Bereichen elektrische Energie-, Wärme-,
Wasser-, Betriebsmittel-, Verpflegungs- und Sanitätsversorgung für
mindestens 14 Tage“ vorgesehen. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen
zum Ausbau der Montecuccoli-Kaserne in Güssing zu einer Sicherheitsinsel? Welche
Umbauten und Adaptierungen werden bei der Güssinger Montecuccoli-Kaserne
konkret erfolgen und welche Kosten werden dafür budgetiert?
6. Wie
ist der aktuelle Stand der Umsetzung zum Ausbau der Montecuccoli-Kaserne in
Güssing zur Sicherheitsinsel?
7. Wird
der angepeilte Fertigstellungstermin zum Ausbau der Montecuccoli-Kaserne in
Güssing zur Sicherheitsinsel mit 2023 einzuhalten sein? Für wann
genau ist der Abschluß der Arbeiten geplant?
8. ExpertInnen
befürchten, dass ein Blackout vor 2023 eintreten könnte. Welche
Möglichkeiten sehen Sie, den Ausbau der Güssinger
Montecuccoli-Kaserne zu einer Sicherheitsinsel beschleunigt durchführen zu
lassen?
9. Wie weit ist die autarke Versorgung der
Montecuccoli-Kaserne in Güssing für einen Zeitraum für 2 Wochen
bereits jetzt gegeben?
10.
Über welche ortsfesten oder mobilen
Versorgungseinrichtungen für den Fall eines Blackouts verfügen die
Kasernen im Burgenland?
11.
Durch den Ausbau von Kasernen zu Sicherheitsinseln
soll neben der Autarkie der Standorte in einer zweiten Stufe auch die
Versorgung Externer möglich werden. In welchen Ausmaß wird dies bei
den Standorten im Burgenland möglich sein und welche Versorgungsleistungen
können von Externen abgerufen werden?
12.
Wird im Fall eines Blackouts auch die
temporäre Versorgung der Zivilbevölkerung durch zu Sicherheitsinseln
adaptierten Kasernen möglich sein? Wenn ja, in welchem Ausmaß und
womit konkret?