8248/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend NATO-Überflug

 

Am 10. September ereignete sich ein äußerst ungewöhnliches Flugmanöver über dem Attersee. Ein zum Durchflug durch den österreichischen Luftraum autorisiertes, ungarisches militärisches Transportflugzeug im NATO-Einsatz verließ die vorgeschriebene Flughöhe von etwa 10.000 Metern und fiel auf eine Flughöhe von nur 1.000 Meter ab. Eine Rotte von Eurofightern unternahm einen Alarmstart, fing den NATO Flieger ab und eskortierte ihn aus dem österreichischen Luftraum.

Die Bundesregierung erklärte, das Ereignis würde ein diplomatisches Nachspiel haben. Kurz danach stellte sich allerdings heraus, dass der Pilot der Boeing C-17 korrekt um einen Überflug angesucht hatte und seinen Flugplan inklusive Sicht- und Rundflug angemeldet hatte. Demzufolge hätte er noch tiefer, bis auf 300 Meter Höhe über bewohntem und 150 Meter über unbewohntem Gebiet sinken dürfen. 

Das Hauptproblem scheint die fehlende Reaktion auf österreichischer Seite gewesen zu sein. Niemand war über diesen Flug informiert, sodass die Boeing sogar Polizeihubschrauber (oder Militärhubschrauber – es gibt unterschiedliche Berichte) unterflog und damit eine Gefahrensituation heraufbeschwor. Die mit der Aufklärung des Vorfalls beauftragte Kommission ließ wissen, dass derartige Manöver extrem selten sind, und daher der Flugplan auch nicht überprüft würde. Die Folge dieses Ereignisses könnte nun sein, dass das Prozedere für Überflüge in Zukunft geändert wird: Sichtfluganmeldungen könnten genehmigungspflichtig werden, was bedeuten würde, dass ein_e Pilot_in auf positive Rückmeldung seitens der österreichischen Behörden warten muss eher der Flugplan als genehmigt gilt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Bei wem/bei welcher Behörde hat der Pilot den Flugplan eingemeldet?
  2. Wird das BMLV bei Überflügen von ausländischen Militärflugzeugen routinemäßig informiert?
  3. Wer/welche Behörde verfolgt die Flugroute von ausländischen Militärflugzeugen in österreichischem Luftraum?
  4. Wie viele Überflüge von ausländischen Militärflugzeugen gibt es im Monatsschnitt?
    1. Welcher Anteil davon sind NATO, EU oder Drittstaatenflugzeuge?
    2. Sind Prozeduren für unterschiedliche Staaten verschieden? Wenn ja, bitte um Erklärung.
  1. Es gibt zu diesem Vorfall unterschiedliche Berichte. Ist es zutreffend, dass der Pilot des NATO Fluges nicht direkt über Funk erreichbar war, sondern über den Umweg einer NATO Einsatzzentrale kontaktiert werden musste? Oder ist zutreffend, dass er die Aufforderung, höher zu steigen, verweigert hat?
    1. Im Falle einer Verweigerung, von wem kam die Aufforderung?
    2. Im Falle einer Verweigerung, mit welcher Begründung hat der Pilot die Aufforderung verweigert? Hat er auf den eingereichten Flugplan verwiesen?
    3. Im Falle einer Verweigerung, ist diese auf eine unklare Behördenzuständigkeit zurückzuführen?
  1. Hat die Boeing einen oder zwei Hubschrauber unterflogen? Handelte es sich um Militär- oder Polizeihubschrauber?
  2. Nach welchen Kriterien entscheidet das ÖBH, ob ein Alarmstart einer Abfangjägerrotte angebracht ist?
  3. Hat das BMLV Zugriff auf eingemeldete Flugpläne? Wer ist Erstinstanz für die Sichtung dieser Flugpläne?
  4. Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es vor dem Einsatz einer Rotte von Abfangjägern? Wie weit hätte diese Situation eskalieren können? Welchen Limits unterliegen die Abfangjäger in derartigen Situationen? 
  5. Ist das Prozedere, Flugpläne nicht zu begutachten, international üblich?
  6. Ist der angedachte Abänderungsvorschlag, bei Sichtflug von einer simplen Einreichungspflicht auf eine Rückantwortwartepflicht umzusteigen, international üblich?
  7. Gab es eine diplomatische Protestnote vonseiten der österreichischen Bundesregierung an die ungarische Regierung oder an die NATO?
    1. Wenn ja, wann und an wen?
    2. Wenn ja, gibt es bereits eine Antwort?
    3. Wenn nein, welche Handlungen wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit diesem Ereignis setzen?