Eingelangt am 14.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas
Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend NATO-Überflug
Am 10. September ereignete sich ein
äußerst ungewöhnliches Flugmanöver über dem Attersee.
Ein zum Durchflug durch den österreichischen Luftraum autorisiertes,
ungarisches militärisches Transportflugzeug im NATO-Einsatz verließ
die vorgeschriebene Flughöhe von etwa 10.000 Metern und fiel auf eine
Flughöhe von nur 1.000 Meter ab. Eine Rotte von Eurofightern unternahm
einen Alarmstart, fing den NATO Flieger ab und eskortierte ihn aus dem
österreichischen Luftraum.
Die Bundesregierung erklärte, das
Ereignis würde ein diplomatisches Nachspiel haben. Kurz danach stellte
sich allerdings heraus, dass der Pilot der Boeing C-17 korrekt um einen Überflug
angesucht hatte und seinen Flugplan inklusive Sicht- und Rundflug angemeldet
hatte. Demzufolge hätte er noch tiefer, bis auf 300 Meter Höhe
über bewohntem und 150 Meter über unbewohntem Gebiet sinken
dürfen.
Das Hauptproblem scheint die fehlende Reaktion
auf österreichischer Seite gewesen zu sein. Niemand war über diesen
Flug informiert, sodass die Boeing sogar Polizeihubschrauber (oder
Militärhubschrauber – es gibt unterschiedliche Berichte) unterflog
und damit eine Gefahrensituation heraufbeschwor. Die mit der Aufklärung
des Vorfalls beauftragte Kommission ließ wissen, dass derartige
Manöver extrem selten sind, und daher der Flugplan auch nicht
überprüft würde. Die Folge dieses Ereignisses könnte nun
sein, dass das Prozedere für Überflüge in Zukunft geändert
wird: Sichtfluganmeldungen könnten genehmigungspflichtig werden, was
bedeuten würde, dass ein_e Pilot_in auf positive Rückmeldung seitens
der österreichischen Behörden warten muss eher der Flugplan als
genehmigt gilt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Bei wem/bei welcher Behörde hat der
Pilot den Flugplan eingemeldet?
- Wird das BMLV bei Überflügen von
ausländischen Militärflugzeugen routinemäßig
informiert?
- Wer/welche Behörde verfolgt die
Flugroute von ausländischen Militärflugzeugen in
österreichischem Luftraum?
- Wie viele Überflüge von
ausländischen Militärflugzeugen gibt es im Monatsschnitt?
- Welcher Anteil davon sind NATO, EU oder
Drittstaatenflugzeuge?
- Sind Prozeduren für unterschiedliche
Staaten verschieden? Wenn ja, bitte um Erklärung.
- Es gibt zu diesem Vorfall unterschiedliche
Berichte. Ist es zutreffend, dass der Pilot des NATO Fluges nicht direkt
über Funk erreichbar war, sondern über den Umweg einer NATO
Einsatzzentrale kontaktiert werden musste? Oder ist zutreffend, dass er
die Aufforderung, höher zu steigen, verweigert hat?
- Im Falle einer Verweigerung, von wem kam
die Aufforderung?
- Im Falle einer Verweigerung, mit welcher
Begründung hat der Pilot die Aufforderung verweigert? Hat er auf den
eingereichten Flugplan verwiesen?
- Im Falle einer Verweigerung, ist diese auf
eine unklare Behördenzuständigkeit zurückzuführen?
- Hat die Boeing einen oder zwei Hubschrauber
unterflogen? Handelte es sich um Militär- oder Polizeihubschrauber?
- Nach welchen Kriterien entscheidet das
ÖBH, ob ein Alarmstart einer Abfangjägerrotte angebracht ist?
- Hat das BMLV Zugriff auf eingemeldete
Flugpläne? Wer ist Erstinstanz für die Sichtung dieser
Flugpläne?
- Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es vor
dem Einsatz einer Rotte von Abfangjägern? Wie weit hätte diese
Situation eskalieren können? Welchen Limits unterliegen die
Abfangjäger in derartigen Situationen?
- Ist das Prozedere, Flugpläne nicht zu
begutachten, international üblich?
- Ist der angedachte
Abänderungsvorschlag, bei Sichtflug von einer simplen
Einreichungspflicht auf eine Rückantwortwartepflicht umzusteigen,
international üblich?
- Gab es eine diplomatische Protestnote
vonseiten der österreichischen Bundesregierung an die ungarische
Regierung oder an die NATO?
- Wenn ja, wann und an wen?
- Wenn ja, gibt es bereits eine Antwort?
- Wenn nein, welche Handlungen wird die
Bundesregierung im Zusammenhang mit diesem Ereignis setzen?