8249/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Frühpensionen aus psychischen Gründen
Arbeitslose Personen können während ihrer Arbeitslosigkeit aus gesundheitlichen Gründen auch im Krankenstand sein, diese Zeit wird nicht auf die Arbeitslosigkeit angerechnet. Unter bestimmten Umständen können Betroffene aufgrund der Schwere ihrer gesundheitlichen Einschränkung auch in Frühpension gehen, wodurch sich die auszahlende Stelle ändert. Problematisch ist hier die Regelung mithilfe des Rehabilitationsgeldes, da es keine zeitliche Befristung gibt und nur wenig Einblicke in die Überschneidung zwischen Rehabilitationsgeld und Invaliditätspension. Aus dem Jahresbericht der Sozialversicherung ist lediglich ersichtlich, dass die Kosten für das Rehabilitationsgeld sich im Jahr 2020 auf 356 Millionen beliefen. Nicht ersichtlich ist allerdings, wie viele Personen Rehabilitationsgeld beziehen, welche Erkrankungen die Gründe für die Auszahlung darstellen und wie lange die durchschnittliche Bezugsdauer ist.
Die Daten zur Invaliditätspension zeigen, dass mit 42,2% ein sehr großer Anteil der Frühpensionierungen aus psychischen Gründen oder Verhaltensstörungen erfolgt (1). Unklar ist allerdings, welche Möglichkeiten von Rehabilitation in diesen Fällen ausgenutzt wurden. So gibt es einerseits immer wieder Berichte von Frühpensionierungen aufgrund eines Burn-Outs, wobei dieses mit ausreichender Betreuung wohl kaum zu einem endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führen muss. Des weiteren ist ausreichend bekannt, wie beschränkt die Möglichkeiten von psychischer Betreuung als Kassenleistungen sind. Auch bei chronischen Krankheiten sammeln sich Berichte über schlechte Rehabilitationsmöglichkeiten - viele Betroffene würden lieber in Invaliditätspension geschickt werden, als nur kurzfristig aus dem Arbeitsmarkt genommen zu werden. Besonders Betroffene des Chronischen Fatigue Syndroms (me/CFS) berichten von Problemen, dass es bei zwischenzeitlichen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes kaum Möglichkeiten gibt, sich kurzfristig aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen und Reintegrationsmöglichkeiten in dieses zu erhalten. Besonders unter dem Aspekt des zu erwartenden Anstieges an chronisch Kranken aufgrund eine Folgeerkrankung von Covid-19 stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten des Rehabilitationsgeldes in Zukunft intensiv genutzt werden sollen, sodass möglichst wenige Personen dauerhaft in Invaliditätspension geschickt werden.
Im Gegensatz zu Ankündigungen nach Einführung des Rehageldes(2) konnte das Pensionsantrittsalter der Invalditspension langfristig aber nicht gesenkt werden, sondern erhöhte sich insgesamt sogar leicht (3).

Die Evaluierung der Invaliditätspension ist allerdings schon seit einigen Jahren ausständig, wie der Rechnungshof 2020 bereits zum zweiten Mal kritisierte. Die letzte Absichtserklärung zur Verbesserung der Invaliditätspension stammte noch aus dem Regierungsprogramm 2017-2022. Aufgrund des hohen Anteils an Invaliditätspensionierungen aus psychischen Gründen und der steigenden Wahrscheinlichkeit von Problemen mit chronischen Krankheiten sollten die damaligen Pläne zur Evaluierung der Treffsicherheit (psychisch bedingter) Invaliditätspension/ Berufsunfähigkeit allerdings ehestbaldig umgesetzt werden.
(1) https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.747502&version=1621948595
(2) https://www.derstandard.at/story/2000015260330/rehageld-besser-voruebergehend-krank-als-frueh-in-pension
(3) https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:7f70e2d8-74ca-4e6e-9d67-a1160bfcab99/Monitoring_Pensionsantrittsalter_2019.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie viele dieser Personen erhoben Einspruch gegen dieses Gutachten?
ii. Wie viele dieser Personen wechselten trotz Ihres Einspruches schlussendlich in die Invaliditätspension?
i. Wie viele dieser Personen erhoben Einspruch gegen dieses Gutachten?
ii. Wie viele dieser Personen wechselten trotz Ihres Einspruches schlussendlich in die Invaliditätspension?
i. Wie viele dieser Personen erhoben Einspruch gegen dieses Gutachten?
ii. Wie viele dieser Personen wechselten trotz Ihres Einspruches schlussendlich in die Invaliditätspension?
i. Wie viele dieser Personen erhoben Einspruch gegen dieses Gutachten?
ii. Wie viele dieser Personen wechselten trotz Ihres Einspruches schlussendlich in die Invaliditätspension?