8255/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.10.2021
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Robert Laimer

Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

betreffend Verhinderung der Errichtung der Umfahrung „Traisental-Schnellstraße S34“, die dem Schutz der Bevölkerung vor Unfallgefahren, Lärmkontamination und Feinstaubbelastung infolge eines permanenten Ansteigens des Individual- und Schwerverkehrs in der Region dient

 

In einer öffentlichen Aussendung des Abg.z.NR Robert Laimer in Zusammenarbeit mit der Abg.z.NÖ-LT Kathrin Schindele mit dem Titel „LKW raus aus unseren Gemeinden im Bezirk St. Pölten“ wird auf die zunehmende Verschlechterung der Lebensqualität der Anrainer:innen im Bezirk St. Pölten infolge der Zunahme des Individual- bzw. Schwerverkehrs wie folgt hingewiesen:

 

„Die Menschen im Bezirk St. Pölten und unsere Umwelt leiden aufgrund des LKW-Verkehrs durch Lärm und Staub. Besonders entlang der B20 ist die Situation stark belastend. Dazu kommt, dass die Sicherheit vor allem von Kindern und älteren Menschen nicht mehr gegeben ist. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen. Dennoch blockiert die ÖVP gegen eine kilometerabhängige Maut für LKW auf allen Straßen – nicht nur auf Autobahnen und Schnellstraßen. Doch nur so können wir die Mautflucht stoppen, erklärten Nationalrat Robert Laimer und Landtagsabgeordnete Kathrin Schindele. Wir im Bezirk St. Pölten ersticken im Schwerverkehr, dank der ÖVP donnern die LKW weiter durch unsere Ortschaften. Hier wird lieber die LKW-Lobby bedient, als endlich im Sinne der Gesundheit und des Klimaschutzes zu handeln. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Die Transit-LKW müssen raus aus den Gemeinden und im Idealfall auf die Schiene, so die SPÖ-MandatarInnen unisono: ‚Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen und weiterkämpfen.‘“

 

Trotz dieser akuten Bedrohung sowie der Gesundheitsgefährdung der Anrainer:innen durch Feinstaubbelastung und Lärmkontamination, wird die Errichtung des Infrastrukturprojekts S34, die eine Entlastung der B20 mit sich bringen würde, verhindert. Gleichzeitig werden Bürger:innenanliegen missachtet und Höchstgerichtsentscheide negiert, indem die bereits erfolgte Zusage zum Bau der S34 nicht ausgeführt wird.

 

Die Umfahrung der niederösterreichischen Landeshauptstadt ist jedoch ein essentieller Teil des Generalverkehrskonzeptes[1] für die Region Zentralraum Niederösterreich. Die Stadt St. Pölten, mit ihrem enorm wachsenden Einzugsgebiet an Arbeitspendler:innen, braucht diese Umfahrung, zumal sich der Öffentliche Personen Nahverkehr in Niederösterreich – vor allem auch an der Peripherie der Landeshauptstadt –  in einem Status aus dem 20. Jahrhunderts befindet und somit keine echte Alternative für die Menschen darstellt. Richtet man den verkehrspolitischen Blick auf den Zentralraum Niederösterreich, so gibt es weder ein gut ausgebautes S-Bus- bzw. S-Bahn-Netz. Darüber hinaus ist die Vertaktung der öffentlichen Verkehrsmittel unzureichend und nicht praxistauglich, was dazu führt, dass der Individualverkehr eine bedeutende Rolle in der Region spielt.

 

Seit April 2021 ist die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtshofs, die „grünes Licht“ für den Bau gibt, rechtskräftig. Ein Rechtsmittel ist laut Gesetz ausgeschlossen. Umso mehr verwundert es nun, dass nach jahrelanger rechtskonformer Prüfung durch hochkarätige Expert:innen die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie plötzlich ein Gutachten durch das weisungsgebundene Umweltbundesamt ins Treffen führt, um die Errichtung der Umfahrungsstrecke zu verhindern.

 

Dagegen wehren sich nun besorgte Bürger:innen, die ein Personenkomitee namens „Initiative Personenkomitee PRO S34“ gegründet haben und eine Sachverhaltsbekanntgabe gegen Bundesministerin Leonore Gewessler eingebracht haben – siehe Anhang.

 

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Seit dem Jahr 2010 ist die Traisental Schnellstraße im Bundesstraßengesetz, welches vom Österreichischen Nationalrat verabschiedet wurde, verankert. Warum wird die Errichtung der S34 nicht umgesetzt?

 

2. Seit April 2021 ist die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Erkenntnis des Bundes-Verwaltungsgerichtshofes für den Bau der S34 rechtskräftig. Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Auf Basis welcher Grundlage wird die Errichtung der S34 nicht umgesetzt?

 

3. Gibt es Hinweise darauf, dass das weisungsgebundene Umweltbundesamt parteipolitische Überlegungen in ihrem Gutachten berücksichtigen musste?

 

4. Um die S34 als Entlastung der Anrainer:innen im Bezirk St. Pölten zu errichten wurden bislang Vorleistungen und Investitionen in einem Ausmaß von ca. 13 Mio. Euro getätigt. Wer übernimmt die Kosten für Verzögerungen bzw. eine Nicht-Umsetzung der Umfahrungsstraße S34?

 

5. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen, um die Unfallgefahren durch den Individual- und Schwerverkehr zu minimieren?

 

6. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen, um die Feinstaubbelastung durch den Individual- und Schwerverkehr zu minimieren?

 

7. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen, um die Lärmkontamination durch den Individual- und Schwerverkehr zu minimieren?

 

8. Welche praxistaugliche Alternative zur Umfahrungsstraße S34 beabsichtigt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Maßnahme umsetzen, um die Mobilität – allen voran der Pendler:innen – zu gewährleisten bzw. zu erhöhen?

 

9. Welche Maßnahmen für den Bezirk St. Pölten seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sind in Planung, um den öffentlichen Verkehr in der Region auszubauen?

 

10. Wie kann die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gewährleisten, dass die Feinstaubbelastung, Lärmkontamination und Unfallgefahren durch den Individual- und Schwerverkehr entlang der B20 minimiert wird?

 


 

Anhang:

 

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[1] Im Februar 2014 wurde das 96seitige Generalverkehrskonzept St. Pölten von der Rosniak & Partner ZT GmbH und dem Institut für Straßen- und Verkehrswesen der Technischen Universität Graz im Auftrag des Magistrats der Stadt St. Pölten und dem Amt der niederösterreichischen Landesregierung fertiggestellt.