8264/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.10.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Folgeanfrage zu Partnerschaftsabkommen versprochen durch Bundeskanzler außer Dienst Sebastian Kurz

 

Am 8. Juli 2021 richteten die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen die schriftlichen parlamentarischen Anfragen betreffend die durch Bundeskanzler außer Dienst Sebastian Kurz im August 2020 in Aussicht gestellten Partnerschaftsabkommen (Nr. 7322/J-NR/2021 und 7323/J-NR/2021) an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (in Folge: BMBWF) beziehungsweise an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten (in Folge: BMEIA).

 

Die schriftlichen Beantwortungen 7247/AB beziehungsweise 7238/AB liefern zu einem beträchtlichen Teil keine oder nur mangelhafte Antworten auf die in den oben angeführten parlamentarischen Anfragen.

 

So wurde die Frage, ob der Jugendaustausch mit Schülerinnen und Schülern beziehungsweise mit jungen Absolventinnen und Absolventen des „Instituto Austriaco Guatemalteco“ und des „Collegio Viena Guatemalteco“ gefördert werden soll vom BMEIA und BMBWF damit beantwortet, dass sie nicht dafür zuständig seien.

 

Laut Beantwortung 7247/AB ist das 11. Kooperationsprogramm in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur zwischen Mexiko und Österreich[1] für den Zeitraum 2017 bis 2021 die völkerrechtliche Grundlage für das „Colegio Austriaco Mexicano“. Tatsächlich listet das Bundesministerium für BMBWF dieses Kooperationsabkommen auf seiner Webseite unter der Rubrik „Abkommen“ auf.[2] Außerdem wurde die Nichtanwendung von Art. 3 Abs. b des   Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch[3] ab dem Studienjahr 2002/2003 vereinbart. Aus diesem Grund soll es keine Stipendien für österreichische Studentinnen und Studenten, die in Mexiko studieren möchten, geben.

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

1. Welche österreichische Behörde oder Behörden sind für die Frage des Jugendaustausches, der von den Partnerschaftsabkommen umfasst werden soll, zuständig?

2. Aus welchem Grund haben Sie die Kundmachung des oben angesprochenen Kooperationsprogrammes nicht im Rechtsinformationssystem des Bundes veranlasst, da es sich laut BMBWF um ein Abkommen handelt?

3. Warum scheint das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch als geltendes Recht im Rechtsinformationssystem des Bundes auf, wenn Sie dieses doch als obsolet erachten? (siehe 7247/AB)

 

a.      Ist die Obsoleszenz dieser Vorschrift in einer der österreichischen Bundesverfassung entsprechenden Art und Weise jemals kundgemacht worden?

 

b.      Erachten Sie Art. 3 Abs. b als nicht mehr zum Rechtsbestand der Republik Österreich gehörend?

 

c.       Bejahendenfalls, auf rechtlicher Grundlage ?

 

4. Sind in dem, dem mexikanischen Forschungsministerium übermittelten Vorschlag zur „Förderung der bilateralen Forschendenmobilität“ die Zuerkennung von Stipendien oder sonstiger finanzieller und materieller Unterstützung an österreichische Forscherinnen und Forscher vorgesehen?

 

5. Wie viele Stipendien an Österreicherinnen und Österreicher wurden seit 2011 auf Grundlage des  Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch vergeben?

 

6. Wird das 12.Kooperationsprogramm in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur zwischen Mexiko und Österreich unter Koordination des BMEIA verhandelt werden?

 

a.    Falls es bereits ein ab 2022 geltendes Kooperationsprogramm gibt, was ist dessen genauer Inhalt?

 

7. Welche Rolle spielen die österreichischen Schulen in Guatemala und Mexiko im Konzept des BMBWF für sein Engagement in Lateinamerika?

 

8. Wird im Rahmen der Forschungskooperationen unter anderem auf wissenschaftlich-technischem Gebiet mit den Staaten Lateinamerikas, der Karibik oder anderer Regionen das Thema „Digitaler Humanismus“ schriftlich verankert werden?



[1] https://bilaterales.bmbwf.gv.at/arbeitsprogramme-kulturabkommen/?arbeitsprogramm=72623

[2] https://bilaterales.bmbwf.gv.at/arbeitsprogramme-kulturabkommen/

[3]https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009396