8265/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.10.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Einstellung des Lehrbetriebes an österreichischen Universitäten sowie Einstellung des Betriebs der österreichischen Hochschülerschaft

 

Der Anfragesteller wollte am 5. Oktober 2021 um 11 Uhr ein Gespräch mit Studentenvertretern der österreichischen Hochschülerschaft (in Folge: ÖH) der medizinischen Universität Wien führen, um Erkundigungen im Zuge seiner Tätigkeit als Wissenschaftsobmann einzuholen. Dabei hat der Anfragesteller festgestellt (siehe Foto vom 5. Oktober 2021), dass der  Lehrbetrieb der Universität Wien derzeit eingestellt ist und auch für die Dauer der Einstellung des Lehrbetriebs die ÖH geschlossen ist.

 

Die Maßnahmen, die aufgrund der Corona Krise getroffen wurden, erschweren den Alltag für viele Studenten. Einige Seminare und Lehrveranstaltungen sind weiterhin im Digital – Modus, beziehungsweise werden in einem sogenannten Hybrid – Modus durchgeführt, bei dem ein Teil der Angemeldeten präsent, der andere Teil über das online Angebot teilnimmt. Hieraus resultiert große Unsicherheit bezüglich der Durchführung der Lehrveranstaltungen, sowohl bei Lehrenden als auch bei Studenten. Schwierigkeiten bestehen ebenso, da viele universitäre Räumlichkeiten nicht über eine ausreichende technische Ausstattung verfügen, um eine hybride Lehre für alle Teilnehmer zufriedenstellend zu ermöglichen.

 

 

 


 

 

 

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(aufgenommen 5.Oktober 2021, Allgemeines Krankenhaus Wien)

 

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1. Welche öffentlichen Universitäten, außer der medizinischen Universität Wien haben ihren präsenten Lehrbetrieb ebenfalls eingestellt?

 

2. Aus welchem Grund wurde der Lehrbetrieb der medizinischen Universität Wien eingestellt?

 

3. Ab welcher Zahl von Neuinfektionen gilt ein präsenter Lehrbetrieb als zu unsicher, in Hinblick auf eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus?

 

a.    Welche Kriterien liegen der Ermittlung einer solchen Zahl zu Grunde?

 

4. Aus welchem Grund sind die Büroräumlichkeiten der ÖH der medizinischen Universität Wien geschlossen?

 

5. Welche weiteren Fakultäten österreichischer Universitäten werden von Hochschülerschaften betreut, die nicht vor Ort sind?

6. Ist es vorgesehen, eine hybride Lehre an den öffentlichen Universitäten Österreichs weiterhin beizubehalten?

 

a.    Wenn ja, wird dies personale Auswirkungen haben?

 

b.    Wenn ja, wird dies Auswirkungen auf die Förderung der österreichischen Universitäten durch den Staat haben?

 

c.    Welche universitäre Instanz trifft Entscheidungen bezüglich der Abhaltung eines digitalen oder hybriden Unterrichts?  

 

7. Ist eine komplette Einstellung des Betriebs der ÖH rechtens?

 

8.  Wird der ÖH Beitrag trotz Einstellung des Betriebs eingehoben?   

 

a.    Wenn ja, aus welchem Grund und wofür?

 

9.  Durch die offensichtliche Einstellung des Betriebes, kommt die ÖH ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nach. Werden Sie daher eine Gesetzesänderung, welche die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft zum Inhalt hat, vorbereiten und dem Parlament vorlegen?

 

a.    Was werden Sie unternehmen, in Bezug darauf, dass die ÖH ihrem gesetzlichen Auftrag, nämlich der Vertretung ihrer Studierenden nicht nachkommt?