8267/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.10.2021
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend die Schließung des Aufbaulehrganges an der HLW Spittal
„Grundsätzlich ist die Klassen- und Gruppenorganisation durch das so genannte Schulorganisationsgesetz und das Schulunterrichtsgesetz geregelt, welche durch das Bildungsreformgesetz abgeändert wurden. Ab September 2018 können Klassen- und Gruppengrößen flexibel variiert werden. Die Schulleitung ist bei ihrer Entscheidung betreffend der Schülerzahlen für Klassen oder Gruppen an keine Größen gebunden. Es gibt keine zentral vorgegebenen Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen. Die Regelungen betreffen alle Schulen Österreichs, sowohl Pflichtschulen als auch weiterführende (Bundes)-Schulen. Dadurch wird die schulautonome Gestaltungsfreiheit abgesichert und die formalen und inhaltlichen Entscheidungsbefugnisse bei der Schulleitung verankert.“[1]
Zu Schulbeginn, am Montag, dem 13. September 2019, wurden elf Schüler und ihre Eltern darüber informiert, dass der Aufbaulehrgang an der Höheren Lehranstalt für Wirtschaftliche Berufe (HLW) in Spittal an der Drau nicht zustande kommt.
Die Kinder hatten sich bewusst für diesen Ausbildungsweg entschieden und seit langem auf den Aufbaulehrgang eingestellt. Besonders bedauerlich war zudem die Tatsache, dass die Schüler und ihre Eltern am Tag des Schulbeginns vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Dadurch waren sie gezwungen innerhalb weniger Stunden zu entscheiden, wie ihre schulische und berufliche Zukunft aussehen sollte.
Laut eines Schreibens der Bildungsdirektion Kärnten sind für den Start des Aufbaulehrganges an der HLW Spittal mindestens 20 Schüler nötig. Diese Mindestanzahl basiert auf Finanzierungsvorgaben des Bundesministeriums und Erfahrungswerten der Schule. Da es sich – nach Auskunft des Büros von Landeshauptmann Peter Kaiser – bei der HLW um eine Bundesschule handelt, gäbe es für den Bildungsreferenten des Landes auch keine Möglichkeit einzugreifen. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Aufbaulehrgang auch im nächsten Jahr nur zustande kommen wird, wenn es genügend Anmeldungen gibt. Dies würde sich dann wiederum erst endgültig am ersten Schultag herausstellen. Den elf betroffenen Schülern dieses Jahrganges bleibt also nichts anderes übrig, als nach einer anderen Lösung für ihre Ausbildung zu suchen.
Wenn nun bereits wenige Tage nach der Absage des Lehrganges der Direktor der Schule darauf hinweist, dass alle betroffenen Schülern ohnehin bereits eine neue Perspektive haben, ist dies tatsächlich nur die halbe Wahrheit. Denn, wenn die Schüler auf weit entfernte Standorte und andere Schultypen ausweichen müssen, ist dies bestenfalls eine Notlösung, da sie sich ihre persönliche Zukunft ja bekanntlich anders vorgestellt und anders geplant hatten.[2]
Laut Auskunft von Schülern der betroffenen Klasse, besuchen mittlerweile zwei der Schüler aus Spittal gemeinsam mit zehn anderen Schülern den Aufbaulehrgang in Lienz. Das heißt, dieser Lehrgang hätte zuvor auch offensichtlich mit nur zehn Schülern stattgefunden, während jener in Spittal mit elf Schülern nicht stattfindet.
Sieben andere Schüler sind nach Villach gewechselt. Dort findet der Aufbaulehrgang nun mit 28 Schülern statt. Weil eine Klasse mit 28 Schülern aber zu „groß“ ist, wird diese Klasse nun in den Hauptfächern geteilt.
Auf Nachfrage der betroffenen Schüler und ihrer Eltern beim Bildungsministerium – auf welches, wie oben erwähnt, von Seiten des Landes verwiesen wurde – teilte dieses in einem Schreiben wiederum mit, dass ob und mit wie vielen Schülern eine Klasse zustande kommt, in der Verantwortung und Entscheidung der Bildungsdirektionen, in diesem Fall der BD Kärnten, liege.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
ANFRAGE
1. Wer ist für die Festlegung von Klassengrößen zuständig?
2. Haben das Bundesministerium und die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes die Möglichkeit, Einfluss auf die Klassengröße zu nehmen?
a. Wenn ja, inwiefern? Ab welchem Zeitpunkt und bis wann? Müssen gewisse Voraussetzungen für die Möglichkeit eines Eingreifens gegeben sein?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Wann und von wem wurde festgelegt mit wie vielen Schülern der Aufbaulehrgang der HLW Spittal/Drau im September 2021 starten sollte?
4. Mit wie vielen Schülern sollte der Aufbaulehrgang starten?
5. Wann wusste die Schulleitung darüber Bescheid, dass nur 11 Schülern am Lehrgang teilnehmen würden und sich die übrigen Schüler abgemeldet hatten?
6. Wann und von wem wurde entschieden, dass der Aufbaulehrgang mit 11 Schülern nicht geführt wird?
7. Warum war es im Fall der HLW Spittal nicht möglich den Lehrgang mit nur 11 Schülern abzuhalten?
8. War die Klassengröße entscheidend dafür, dass der Lehrgang nicht stattfand?
a. Wenn ja, warum und warum auch andere Faktoren ausschlaggebend?
b. Wenn nein, warum nicht und welche Faktoren waren dann ausschlaggebend?
9. Flossen auch Faktoren wie die regionalen Begebenheiten und der nun deutlich längere Schulweg der Schüler in die Entscheidung mit ein?
a. Wenn ja, inwiefern und warum wurde der Lehrgang dennoch abgesagt?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Wann wurden die verbliebenen 11 Schüler über die Absage des Lehrgangs informiert?
11. Hätte der Aufbaulehrgang rechtlich gesehen auch mit nur 11 Schülern stattfinden können?
a. Wenn ja, warum und wer hätte diese Entscheidung treffen können?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Hätte von Seiten der Bildungsdirektion Kärnten eine Maßnahme ergriffen bzw. entschieden werden können, dass der Aufbaulehrgang auch mit 11 Schülern stattfindet?
a. Wenn ja, inwiefern und warum wurde von Seiten der Bildungsdirektion dann nicht eingegriffen, um den Schülern ihre Ausbildung in Spittal zu ermöglichen?
b. Wenn nein, warum nicht?
13. Hätte von Seiten Ihres Ministeriums eine Maßnahme ergriffen bzw. entschieden werden können, dass der Aufbaulehrgang auch mit 11 Schülern stattfindet?
a. Wenn ja, inwiefern und warum wurde von Seiten Ihres Ministeriums dann nicht eingegriffen, um den Schülern ihre Ausbildung in Spittal zu ermöglichen?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Hätte der Lehrgang in Lienz auch mit nur 10 Schülern stattgefunden?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
15. Nachdem es heuer keine erste Klasse des Aufbaulehrgangs an der HLW Spittal gibt, stellt sich folgende Frage: Was passiert, wenn Schüler des vorherigen Jahrganges die Klasse nicht positiv abschließt und diese wiederholen müsste?