8268/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.10.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration
betreffend Geheimbericht: Kulturverein soll Teil der Muslimbruderschaft sein!
Die „Kronen Zeitung“ deckte einen Geheimbericht der Dokumentationsstelle Politischer Islam auf und hielt in der Berichterstattung am 8. September 2021 wie folgt fest: „Seit Jahren bestreiten alle Akteure - sowohl die Muslimbrüder als auch die Islamische Liga Kultur - ihre wechselseitigen Verknüpfungen. Doch die Studienautoren gelangen zu gänzlich anderen Schlüssen.“
Mitten in Wien und Graz würden demnach die Netzwerke der Islamischen Liga Kultur mutmaßlich radikale Blüten treiben. Denn, so der Artikel, die Studie auf welcher der Geheimbericht beruht würde zum Schluss kommen, dass die Organisation als Teil der radikalen Muslimbruderschaft betrachtet werden könne.
Die Wissenschaftler hätten mittels Recherche öffentlicher Quellen die Akteure der Liga ins Visier genommen. Diese betreibe zumindest ein Vereinslokal samt Moschee in Graz und einen Verein in Wien. Dabei entdeckten die Wissenschaftler offensichtliche Verflechtungen mit den radikalen Muslimbrüdern, wird ausgeführt und weiters: „Die Einladungsliste zu Veranstaltungen, Fortbildungen und Vorträgen, die großteils auf Arabisch gehalten werden, liest sich jedenfalls eindeutig. Im untersuchten Zeitraum von 2005 bis 2015 bestand der Großteil der Vortragenden aus Führungspersonen der Muslimbrüder, vorwiegend aus Deutschland und Ägypten.“
Unter anderem soll auch der Radikal-Prediger Wagdi Ghonim für eine Vortragsreihe 2005 geladen gewesen sein. Der mit zahlreichen Einreiseverboten belegte Ägypter soll als Fanatiker der Terrororganisation Hamas gelten und sich nicht klar vom Islamischen Staat (IS) distanzieren. „Auch wenn man es abstreite, so die Autoren, sei die Nähe zur Muslimbruderschaft deutlich,“ ist zu lesen.
(Quelle: https://www.krone.at/2501948)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration folgende
Anfrage
1. Liegt Ihnen dieser öffentlich gewordene Geheimbericht der Dokumentationsstelle Politischer Islam vor?
2. Wenn ja, seit wann liegt Ihnen dieser vor?
3. Wenn ja, sind die veröffentlichten Informationen korrekt?
4. Wenn ja, welche Inhalte enthält der Bericht insgesamt?
5. Wenn ja, werden in dem Bericht auch andere Moscheevereine bzw. andere derartige Organisationen in der Steiermark und in Wien genannt und wenn ja, welche radikalen Verbindungen werden diesbezüglich beleuchtet?
6. Wenn ja, werden auch Vereine bzw. Organisationen in anderen Bundesländern erwähnt und wenn ja, welche radikalen Verbindungen werden diesbezüglich beleuchtet?
7. Wenn ja, wie viele Mitglieder haben die in dem Bericht genannten Vereine und Organisationen?
8. Wenn ja, welche politischen Maßnahmen werden aus diesem Bericht abgeleitet?
9. Wenn ja, welche rechtlichen Maßnahmen werden aus diesem Bericht abgeleitet?
10. Wenn ja, haben Sie diesen Bericht auch an das BMI bzw. an die Staatsschutzbehörden weitergeleitet?
a. Wenn Sie das trotz Vorliegen des Berichtes nicht getan haben, warum nicht?
11. Wenn ja, wäre eine Veröffentlichung dieses Berichts durch die Dokumentationsstelle Politischer Islam oder durch das BMFFJI vorgesehen gewesen?
a. Wenn ja, wann und in welcher Form wäre die Veröffentlichung vorgesehen gewesen?
b. Wenn nein, warum wäre keine Veröffentlichung vorgesehen gewesen?
12. Wenn nein, warum werden Ihnen als Integrationsministerin derartige Berichte der Dokumentationsstelle Politischer Islam nicht vorgelegt?
13. Werden derartige Berichte direkt von der Dokumentationsstelle Politischer Islam an das BMI bzw. an die Staatsschutzbehörden weitergeleitet?
14. Wenn ja, wann wurde dieser konkrete Bericht weitergeleitet?
15. Wenn nein, warum werden derartige Berichte nicht an das BMI bzw. an die Staatsschutzbehörden weitergeleitet?
16. Wurden angesichts der Erkenntnisse aus diesem Bericht Anzeigen bei den Strafverfolgungsbehörden eingebracht?
17. Wenn ja, wie viele Anzeigen wurden eingebracht?
18. Wenn ja, aufgrund welcher Paragrafen?
19. Wenn nein, warum nicht?
20. Warum werden derartige Berichte geheim gehalten?
21. Wer hat Zugang zu den Informationen derartiger geheimer Berichte?
22. Welche Maßnahmen ergreifen Sie in Ihrem Wirkungsbereich, um die offensichtliche Durchwanderung von islamischen Einrichtungen durch radikalislamistische Gruppen aufzudecken und die dadurch entstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu unterbinden?