829/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Umgang und Verwendung von Laptops in den Justizanstalten

 

 

Am 5.1.2020 wurde in der Kronen Zeitung unter anderem folgendes berichtet:

 

„Mehrere Insassen schafften es, aus dem Gefängnis Wien-Mittersteig heraus einen florierenden Handel mit Kinderpornos zu betreiben. Und flogen dank Computerkenntnissen und kreativem Schmuggel jahrelang nicht auf. Jetzt wurden Details bekannt

Der Kinderporno-Skandal in der Justizanstalt Mittersteig sorgte im Sommer für Wirbel. Wie eine Gruppe an Häftlingen, Freigängern und einem Entlassenen um den verurteilten Kindermörder Timon S. (er beging 2019 Selbstmord) bei ihren abscheulichen Verbrechen vorging, sprengt jede Vorstellungskraft. Alles begann mit einem in die Anstalt geschleusten Smartphone.

Handel im Darknet
Jahrelang sollen die Männer in weiterer Folge einen regen Handel im Darknet (illegales Internet) betrieben haben. Immer wieder wurden sie versorgt mit USB-Sticks und Baumaterialien für selbstgebastelte WLAN-Router, vermutlich durch von Einkäufen heimkehrenden Freigängern.

So sollen es auch ein als Gulaschdose getarnter Safe und SIM-Karten in Briefen hinter Gitter geschafft haben. Genug Platz für Speichermedien also. Womit ein Laptop als Werkzeug diente, um über ein anderes Betriebssystem in die illegale Online-Welt einzutauchen.

Material bei Fahndungsaktion entdeckt
Bei einer Razzia stieß man in der Zelle von Timon S. auf SIM-Karten, Modems, eine als Feuerzeug getarnte Kamera, Sexspielzeug und die manipulierte Dose. Andere Häftlinge warfen SIM-Karten aus den Fenstern ihrer Zelle auf den Gehsteig. Auf allen Speichermedien wurden schließlich Kinderpornos gefunden. Ebenso in der Wohnung eines Freigängers in Meidling.

Harte Konsequenzen im Strafvollzug hatten die Taten bisher offenbar keine. Laut dem Nationalratsabgeordneten Christian Lausch (FPÖ) ein Versäumnis: Die Justizwache sei „durch den liberalen Vollzug und mangelhafte technische Ausrüstung auf verlorenem Posten“.

Ton- und Lichtbildaufnahmen in den Justizanstalten sind strengstens verboten

und dürfen nur nach Genehmigung durch die Generaldirektion im

Bundesministerium für Justiz erfolgen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    In wie vielen österreichischen Justizanstalten wurden den Insassen PCs (Standgeräte) und Laptops zur Nutzung überlassen?

2.    Hat im Mai 2019, die „Computerrazzia“ in den österreichischen Justizanstalten, aufgrund der Ermittlungen des BKA in der JA Wien/Mittersteig, wegen Kinderpornohandels stattgefunden?

3.    Wurden auf Insassen PCs, Laptops oder Speichermedien in der JA Wien/Mittersteig Videos mit sexuellen Inhalt gefunden?

a.    Wenn ja, wie viele?

4.    Wurden auf Insassen PCs, Laptops oder Speichermedien in der JA Wien/Mittersteig Videos mit Gewaltvideos gefunden?

a.    Wenn ja, wie viele?

5.    Wurde auf Insassen PCs, Laptops in der JA Wien/Mittersteig verbotene Internetnutzung festgestellt?

a.    Wenn ja, wie viele?

6.    Wurden Insassen der JA Wien/Mittersteig, nach dem Vorfall des Kinderpornohandels, wieder PCs und Laptops überlassen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wie vielen?

7.    Wer entscheidet welche Modelle von PCs und Laptops den Insassen zur Nutzung überlassen werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

8.    Welches Model, Type von PCs und Laptops wird den Insassen überlassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

9.    Was wurde/wird unternommen um den Missbrauch der PCs und Laptops zu unterbinden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

10. Dürfen Insassen Speichermedien (USB Sticks, SD Karten, usw.) besitzen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wer?

11. Wurden Insassen, PCs und Laptops mit integrierter Kamera zur Nutzung überlassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wem?

c.    Wenn ja, wurde die integrierte Kamera deaktiviert?

d.    Wenn ja, wie wurde die Kamera deaktiviert?

e.    Wenn nein, warum wurde die Kamera nicht deaktiviert?

12. Wurden Insassen, PCs und Laptops mit USB Anschluss zu Nutzung überlassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wem?

c.    Wenn ja, wurde der USB Anschluss deaktiviert?

d.    Wenn ja, wie wurde der USB Anschluss deaktiviert?

e.    Wenn nein, warum wurde der USB Anschluss nicht deaktiviert?

13. Wurden Insassen, PCs und Laptops mit SD Kartenleser zur Nutzung überlassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wem?

c.    Wenn ja, wurde der SD Kartenleser deaktiviert?

d.    Wenn ja, wie wurde der SD Kartenleser deaktiviert?

e.    Wenn nein, warum wurde der SD Kartenleser nicht deaktiviert?

14. Wurden Insassen PCs und Laptops mit integrierten Wireless Lan Adapter zu Nutzung überlassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten?)

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wem?

c.    Wenn ja, wurde der Wireless Lan Adapter deaktiviert?

d.    Wenn ja, wie wurde der Wireless Lan Adapter deaktiviert?

e.    Wenn nein, warum wurde der Wireless Lan Adapter nicht deaktiviert?

15. Haben die Insassen den ganzen Tag Zugang zu PCs und Laptops? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, in welchem Zeitraum haben die Insassen Zugang zu PCs und Laptops? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

16. Werden die PCs und Laptops der Insassen auf missbräuchliche Verwendung überprüft?

a.    Wenn ja, welche Qualifikation und Ausbildung hat dieser Zuständige? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

b.     Wenn ja, gibt es Dokumentationen über die Überprüfung der PCs und Laptops? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

c.    Wenn ja, wo werden diese Dokumentationen festgehalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

d.    Wenn ja, wie oft werden die PCs und Laptops überprüft? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

17. Wie läuft eine Kontrolle der PCs und Laptops der Insassen ab, um eine missbräuchliche Verwendung festzustellen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

18. Wurden den Insassen für die Anschaffung von PCs und Laptops Mittel aus der Rücklage bewilligt?

a.    Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

19. Welche Überwachungssoftware wurde/wird zur Überprüfung der Insassen PCs und Laptops verwendet?

20. Wer hat entschieden welche Überwachungssoftware eingesetzt wird/wurde?

21. Welche Ergebnisse hat diese Überwachungssoftware geliefert?

22. Wie wurden diese Daten gewertet?

23. War diese Überwachungssoftware für das verwendete Betriebssystem der Insassen PCs und Laptops geeignet?

24. Wurden die IT-Leitbediener in den Justizanstalten auf diese Überwachungssoftware geschult?

25. Wurden auch andere Möglichkeiten zur Überprüfung von Insassen PCs und Laptops, alternativ zur eingesetzten Überwachungssoftware, in Betracht gezogen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, hätten diese bessere Ergebnisse geliefert?

c.    Wenn nein, warum nicht?

26. Wurden auch alternative, nicht invasive Überprüfungen der Insassen PCs und Laptops in Betracht gezogen?

a.    Wenn ja, wurden die IT-Leitbediener darauf hingewiesen/eingeschult?

b.    Wenn nein, warum nicht?

27. Warum wurden Laptops anstelle von Standrechnern verwendet/erlaubt?

28. Ist es ausreichend, dass WLAN im BIOS zu deaktivieren?

29. Ist der Ankauf von Smartphones für Insassen erlaubt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wer hat das genehmigt?

30. Dürfen Insassen mit Smartphones Internet nutzen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wer hat das genehmigt?

c.    Wenn nein, wurde verbotene Internetnutzung mit dem Smartphone festgestellt?