8293/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Martin Ho und Julian Hessenthaler: effiziente und verhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen?

 

Eine Sorge begleitet uns NEOS seit den klaren Erkenntnisse aus dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss. Verlaufen Ermittlungsmaßnahmen objektiv und verhältnismäßig, wenn die Verdächtigen einflussreichen Personen nahestehen bzw. ihnen nicht opportun sind?

Der Wiener Unternehmer Martin Ho stand im letzten Jahr immer wieder im Fokus der medialen Berichterstattung- dies einerseits durch seine immer wieder sehr detaillierten Informationen über noch öffentlich unbekannte zukünftige Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und die kolportierte enge Freundschaft mit Kanzler Sebastian Kurz, anderseits durch das Brechen jeweils geltender Corona-Maßnahmen. Im Mai vergangenen Jahres "stellten Drogenfahnder bei einer Razzia in seinem Dots Brunnerhof in Döbling zahlreiche illegale Substanzen sicher. Dort fand eine private Party statt, obwohl das Lokal wegen Corona hätte geschlossen sein müssen. Der Hausherr hat seinem Anwalt zufolge nichts von der Sause gewusst" (https://www.derstandard.at/story/2000128249355/was-martin-ho-alles-will-und-wie-sein-gastro-imperium). Laut neuen Recherchen von ZackZack trifft dies aber nicht zu. So soll Martin Ho die Veranstaltung mitorganisiert haben. Nach der Razzia soll er Kanzler Kurz über die Razzia informiert haben. Trotzdem habe Kanzler Kurz Ho ersucht, eine Gesprächsrunde zur Situation der Nachtgastronomie zusammenzustellen (https://zackzack.at/2021/09/28/drogenparty-ho-hat-gelogen-und-informierte-kurz); laut dem Kanzleramt habe diese dann aber nicht stattgefunden. Über weitere Vorwürfe gegen Lokale von Martin Ho wurde in den letzten Monaten ebenso medial berichtet. Eine vor kurzem an die StA Wien ergangene Sachverhaltsdarstellung thematisiert den Vorwurf des vom Lokal geduldetem Drogenhandels in der Pratersauna. 

Gegen den Produzenten des "Ibiza"-Videos Julian Hessenthaler und sein Umfeld wurde von Seiten der SOKO Tape unter Leitung von Andreas Holzer, nun Leiter des Bundeskriminalamtes, bekannterweise mit so viel Verve ermittelt, dass Gerichte öfters Unverhältnismäßigkeit judizierten und damit die Maßnahmen als überbordend und rechtswidrig beurteilten. "In mehreren Jahrzehnten Ermittlungen im Bereich organisierter Kriminalität seien ihm nie derartige Manipulationsversuche von außen begegnet, sagt ein erfahrener Ermittler. ...[Der ÖVP-und FPÖ-nahe Ermittler Niko R.] verfasste den ersten Anlassbericht in der Causa und vernahm Zeugen, auf deren Aussagen die Drogenvorwürfe gegen Ibiza-"Regisseur" J. H. basieren. Nach dem verhängnisvollen 17. Mai 2019 folgte "ein intensiver Austausch [zwischen Gudenus und Glücksspiellobbyisten Gert Schmidt, Betreiber des Blogs "EU-Infothek"] über ...die Ausforschung der 'Hintermänner'" (https://www.derstandard.at/story/2000122962921/strache-fans-drogen-und-ein-vorwurf-werden-die-ibiza-ermittlungen). Die Aktenlage lässt darauf schließen, dass Ermittlungsschritte gegen Julian Hessenthaler insb. bzgl. Drogendelikte wie die Vernehmung eines unter anderem wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilten Sascha W. aus eigener Motivation aus der SOKO Tape heraus durchgeführt wurden. 

Es ergab sich hinsichtlich der Strafjustiz im politiknahen Bereich im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss ein klares Bild: Während Ermittlungen gegen Personen in politischen Machtpositionen und deren Umfeld torpediert und behindert werden, wird gegen andere, die diesen Personen möglicherweise gefährlich werden könnten, intensiv und teils überschießend ermittelt. Politische Einflussnahme auf Ermittlungen darf es aber in einer Demokratie nicht geben. Denn in einem Rechtsstaat müssen vor der Strafjustiz alle gleich behandelt werden – und unabhängig von ihrer sozialen Stellung oder ihrem politischen Einfluss für das bestraft werden, was sie begangen haben - und nur für das.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Wurden Anzeigen gegen Martin Ho eingebracht?
    1. Wenn ja, wann jeweils?
    2. Wenn ja, zu welchem Sachverhalt bzw. Tatbestand jeweils?
    3. Wenn ja, welche davon ergingen vonseiten der Sicherheitsbehörden an die Justiz wann?  
  1. Wurden aufgrund der Wahrnehmungen der Sicherheitsbeamt_innen bei ihrem Einsatz im Mai 2020 im Dots Brunnerhof Anzeigen erstattet? 
    1. Wenn ja, welche wann wegen zu welchem Sachverhalt bzw. Tatbestand?
  1. Wurde bzw. wird aufgrund dessen gegen Martin Ho wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz ermittelt?
    1. Wenn ja, seit wann auf Basis welcher genauen Verstöße gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz erfolgt das Verwaltungsstrafverfahren (bitte um die genaue Auflistung der Rechtsnormen)?
    2. Wenn nein, gegen wen sonst?
  1. Wurde bzw. wird aufgrund dessen wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz ermittelt?
    1. Wenn ja, seit wann auf Basis welcher Verstöße gegen wen (bitte um die genaue Auflistung der Rechtsnormen)?  
  1. Wurde bzw. wir aufgrund der Anzeige wegen des Vorwurfs des vom Lokal geduldetem Drogenhandels in der Pratersauna ermittelt? 
    1. Wenn ja, seit wann auf Basis welcher Verstöße gegen wen (bitte um die genaue Auflistung der Rechtsnormen)? 
  1. Welche Polizeieinheiten bzw. BeamtInnen aus welchen Organisationseinheiten waren bzw. sind zu welcher Zeit für die Ermittlungen in diesen Verfahren jeweils zuständig? 
    1. Wer entschied über deren Zuständigkeit?
  1. Wurde eine Soko gegründet?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, wann inwiefern und mit welchen Mitgliedern (aus welchen Organisationseinheiten)?
  1. Wurden die ErmittlerInnen mit Wissen des zuständigen Staatsanwaltes ausgesucht?
    1. Wenn ja, inwiefern?
    2. Wenn nein, warum entgegen sonstiger Usance nicht?
  1. Waren Andreas Holzer, Dieter C. oder Niko R. bei Ermittlungen involviert, die Martin Ho bzw. sein Umfeld betreffen?
    1. Wenn ja, wann und durch welche Maßnahmen?
  1. Waren auch andere Mitglieder der SOKO Tape in Verfahren involviert, die Martin Ho bzw. sein Umfeld betreffen? 
    1. Wenn ja, welche (aus welcher Organisationseinheit)?
    2. Wenn ja, wann und durch welche Maßnahme?
  1. Gab es jemals Erkundigungen von Seiten des Herrn Innenminister Nehammer über Verfahren bzw. Maßnahmen, die Martin Ho bzw. sein Umfeld betreffen? 
    1. Wenn ja, wann, aus welchem Anlass und wo wurden diese Erkundigungen durchgeführt? 
    2. Wenn ja, welchen Inhalt hatten diesen Erkundigungen? 
  1. Gab es jemals Erkundigungen von Seiten des Herrn Bundeskanzler Kurz und/oder Bundesminister Blümel oder deren weisungsgebundenen Organen bzw. MitarbeiterInnen beim Herrn Innenminister oder ihm weisungsgebundenen Organen bzw. MitarbeiterInnen bezüglich Anzeigen, Ermittlungen oder sonstigen Maßnahmen bzgl. Martin Ho? 
    1. Wenn ja, wann von wessen Seite bei wem und in welcher Form?
    2. Wenn ja, welche Erkundigungen wurden von wem gemacht? 
  1. Gab es jemals Gespräche bzw. sonstigen Kontakt zwischen Herrn Bundeskanzler Kurz und/oder Bundesminister Blümel oder deren weisungsgebundenen Organen bzw. MitarbeiterInnen sowie dem Herrn Innenminister oder ihm weisungsgebundenen Organen bzw. MitarbeiterInnen bezüglich Anzeigen, Ermittlungen oder sonstigen Maßnahmen bzgl. Martin Ho?
    1. Wenn ja, wann zwischen welchen Personen und mit welchem Inhalt? 
  1. Gab es jemals Gespräche bzw. sonstigen Kontakt zwischen Innenminister Nehammer und Andreas Holzer bezüglich Anzeigen, Ermittlungen oder sonstigen Maßnahmen bzgl. Martin Ho?
    1. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? 
  1. Gab es jemals Gespräche bzw. sonstigen Kontakt zwischen Innenminister Nehammer und Martin Ho? 
    1. Wenn ja, wann und mit mit welchem Inhalt? 
  1. Wann wurden in den jeweiligen Verfahren welche Ermittlungsschritte gesetzt?  
  2. Wurden von Seiten der Polizei bzgl. Martin Ho ebenfalls proaktiv der Staatsanwaltschaft Ermittlungsmaßnahmen vorgeschlagen, wie dies im Verfahren 711 St 1/19v der Fall war? 
  3. Wurde im Zusammenhang mit Martin Ho ebenfalls ein Konvolut von einem Ermittler zusammengestellt, analog zum Konvolut mit der ON 30 im Verfahren 711 St 1/19v, auf dessen Basis ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz gegen Julian Hessenthaler eingeleitet wurde?
    1. Wenn ja, welchen Inhalt hat dieses Konvolut? 
    2. Wenn ja, wann wurde das Konvolut zusammengestellt?  
  1. Wurden in Verfahren, in denen Martin Ho bzw. sein Umfeld als Verdächtige oder Beschuldigte geführt werden, Rechtshilfeersuchen gestellt, wie dies im Verfahren 711 St 1/19v der Fall ist? 
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, welche Rechtshilfeersuchen wurden wann gestellt? 
    3. Wenn ja, wurden einige dieser Rechtshilfeersuchen ebenfalls vom OLG Wien als unverhältnismäßig und daher rechtswidrig erachtet, wie dies im Verfahren 711 St 1/19v der Fall war?  
  1. Wurden in Verfahren, in denen Martin Ho bzw. sein Umfeld als Verdächtige oder Beschuldigte geführt werden, Telefonüberwachungen, Kontoöffnungen, Einvernahmen und dergleichen durchgeführt, wie dies im Verfahren 711 St 1/19v der Fall ist? 
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, welche Ermittlungsmaßnahmen wurden wann gesetzt? 
    3. Wenn ja, wurden einige dieser Ermittlungsmaßnahmen ebenfalls von Gerichten als rechtswidrig beurteilt, wie dies im Verfahren 711 St 1/19v der Fall war?
  1. Haben SicherheitsbeamtInnen in Verfahren, in denen Martin Ho bzw. sein Umfeld als Verdächtige oder Beschuldigte geführt werden, über Mittelsmänner versucht, BelastungszeugInnen ausfindig zu machen, wie dies im Verfahren 711 St 1/19v der Fall war? 
  2. Welche Polizeieinheiten bzw. BeamtInnen aus welchen Organisationseinheiten waren bzw. sind zu welcher Zeit für die Ermittlungen im Verfahren gegen Julian Hessenthaler jeweils zuständig? 
    1. Wer entschied über deren Zuständigkeit?
  1. Hat sich die Soko Tape mit Wissen des zuständigen Staatsanwaltes gegründet?
    1. Wenn ja, inwiefern?
    2. Wenn nein, warum entgegen sonstiger Üblichkeit nicht?
  1. Gab es jemals Erkundigungen vom Seiten des Herrn Innenminister Nehammer über Verfahren bzw. Maßnahmen, die Julian Hessenthaler betreffen? 
    1. Wenn ja, wann, aus welchem Anlass und wo wurden diese Erkundigungen durchgeführt? 
    2. Wenn ja, welchen Inhalt hatten diesen Erkundigungen? 
  1. Gab es jemals Erkundigungen von Seiten des Herrn Bundeskanzler Kurz und/oder Bundesminister Blümel oder deren weisungsgebundenen Organen bzw. MitarbeiterInnen beim Herrn Innenminister oder ihm weisungsgebundenen Organen bzw. MitarbeiterInnen bezüglich Anzeigen, Ermittlungen oder sonstigen Maßnahmen bzgl. Julian Hessenthaler? 
    1. Wenn ja, wann von wessen Seite bei wem und in welcher Form?
    2. Wenn ja, welche Erkundigungen wurden von wem gemacht? 
  1. Gab es jemals Gespräche bzw. sonstigen Kontakt zwischen Herrn Bundeskanzler Kurz und/oder Bundesminister Blümel oder deren weisungsgebundenen Organen bzw. MitarbeiterInnen sowie dem Herrn Innenminister oder ihm weisungsgebundenen Organen bzw. MitarbeiterInnen bezüglich Anzeigen, Ermittlungen oder sonstigen Maßnahmen bzgl. Julian Hessenthaler?
    1. Wenn ja, wann zwischen welchen Personen und mit welchem Inhalt? 
  1. Gab es jemals Gespräche bzw. sonstigen Kontakt zwischen Innenminister Nehammer und Andreas Holzer bezüglich Anzeigen, Ermittlungen oder sonstigen Maßnahmen bzgl. Julian Hessenthaler?
    1. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?